26.05.2008
In der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates Hörden wies Heinz-Helmut Bock darauf hin, dass auf dem Gelände des Friedhofes in Hörden an mehreren Stellen Hundekot vorzufinden sei. Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf sämtlichen Gaggenauer Friedhöfen untersagt ist. Paragraph 6 der städtischen Friedhofssatzung, der das „Verhalten auf dem Friedhof“ regelt, enthält den Hinweis, dass „insbesondere nicht gestattet“ sei, „Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde“. Wer gegen diesen Paragraphen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann.
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