Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Grundbucheinsichtstelle -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-506 | ||||||||
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| Telefax: | |||||||||
| E-Mail: | grundbucheinsichtstelle@gaggenau.de | ||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Unterschriften zur öffentlichen Beglaubigung (z.B. zur Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch) oder für andere Zwecke (Eintrag in das Handeslregister) werden vom Notar oder vom Grundbuchratschreiber beglaubigt. Die öffentliche Beglaubigung kann nur dann erfolgen, wenn die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Notars oder Grundbuchratschreibers vorgenommen wird.
Die entstehende Gebühr richtet sich nach dem Sachwert des Grundes für die Beglaubigung. Auskünfte erteilt das Grundbuchamt.
| Unterlagen: |
Personalausweis oder Reisepass |
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