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„Runder Tisch Windkraft-Freiolsheim“ überreicht Artenschutzgutachten und Vogelbeobachtungsergebnisse

24.11.2014

Die Vertreter des Runden Tischs bei der Dokumentenübergabe im Rathaus an Oberbürgermeister Christof Florus und Stadtplanungsabteilungsleiter Christian Frey (2.v.r.). Foto: StVw
Die Vertreter des Runden Tischs bei der Dokumentenübergabe im Rathaus an Oberbürgermeister Christof Florus und Stadtplanungsabteilungsleiter Christian Frey (2.v.r.). Foto: StVw
Die Vertreter des Runden Tischs bei der Dokumentenübergabe im Rathaus an Oberbürgermeister Christof Florus und Stadtplanungsabteilungsleiter Christian Frey (2.v.r.). Foto: StVw

Neulich überreichten Mitglieder des „Runden Tisches Windkraft-Freiolsheim“ (RTW), der sich massiv gegen die Erstellung von Windkraftanlagen im Schwarzwald und insbesondere auf Gaggenauer Gemarkung einsetzt, Oberbürgermeister Christof Florus eine vom „Landesverband Baden-Württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen (WKA) in Natur- und Kulturlandschaften“ in Auftrag gegebene juristische Stellungnahme zum Thema Artenschutz. Das von der Kanzlei Caemmerer Lenz erstellte Gutachten setzt sich erstmalig mit dem Artenschutz in Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg auseinander. Das Gutachten zeigt laut „Windkraft-Frei-olsheim“, dass der Windenergieerlass aus politischen und wirtschaftlichen Gründen die artenschutzrechtlichen Belange nicht in dem Umfang berücksichtige, der rechtlich geboten wäre.„Es hat den Anschein, dass mit diesem Erlass ein politisch vorgegebenes Ziel – zugunsten der Windkraftindustrie, aber zulasten des Naturschutzes – ohne Rücksicht auf Verluste befördert werden soll“, so die Vertreter des Runden Tisches. Besagter Erlass verstoße gegen höherrangiges Recht (Bundes- und EU-Recht), insbesondere gegen die Vogelschutz- und FFH-Richtlinien sowie die Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach habe Rechtsanwalt Dr. Faller (Caemmerer Lenz) klargestellt, dass es sich bei der Erteilung fehlerhafter Genehmigungen um Straftaten handle, die bis zu dreijährige Freiheitsstrafen nach sich ziehen könnten.

Der RTW machte bei der Übergabe an Oberbürgermeister Florus und Stadtplanungsabteilungsleiter Christian Frey deutlich, dass der durch die Landesregierung Baden-Württemberg erstellte Windenergieerlass rechtswidrig den Eindruck erwecke, der Windkraft sei substantiell Raum zu geben. Der RTW übergab darüber hinaus eine umfangreiche Dokumentation zu Vogelbeobachtungen in den Bergdörfern zwischen Schluttenbach und Freiolsheim, in der zahlreiche, zum Teil sehr seltene und geschützte Vogelarten leben, deren Lebensraum durch den Betrieb von WKA nicht beeinträchtigt werden dürfe. Florus und Frey zeigten sich beeindruckt von dem hier an den Tag gelegten ehrenamtlichen Einsatz für Mensch, Tier und Natur und dankten den RTW-Mitgliedern für ihr Engagement. Der RTW hofft, mit der juristischen Stellungnahme und der Dokumentation der Vogelbeobachtungen einen weiteren Schritt in Richtung WKA-freie Zukunft im Nordschwarzwald vorbereitet zu haben, und ist überzeugt, dass dieses Gutachten zur Rechtssicherheit der Windkraftplanungen im Rathaus Gaggenau beiträgt.

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