Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Hauptamt -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-420 | ||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-377 | ||||||||||||||||
| E-Mail: | hauptamt@gaggenau.de | ||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Das Gaggenauer Amtsblatt ist das offizielle Verkündungsorgan der Stadt Gaggenau. In dem Amtsblatt werden alle amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen veröffentlicht. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Termine und Tagesordnungen von Gemeinderatsitzungen, vom Gemeinderat beschlossene Satzungen oder Satzungsänderungen. Darunter fallen auch die einzelnen Verfahrensschritte von Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften und Abgabesatzungen.
Die Rechtsgrundlage für die Herausgabe des Amtsblatts findet sich im § 4 GemO für Baden-Württemberg und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung.
Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich und liegt der Zeitung „Gaggenauer Woche“ bei.
„Gaggenauer Woche“ und Amtsblatt werden kostenlos allen Haushalten zugestellt.
Beide Publikationsorgane werden verlegt vom Nussbaumverlag, Luisenstraße 41, 76571 Gaggenau, Tel.: 07225/9747-0, Fax.: 07225/9747-20
In der „Gaggenauer Woche“ wird über aktuelle Themen und kulturelle Veranstaltungen informiert. Sie bietet auch eine Informationsplattform für Kirchen und Vereine aus der Kernstadt und den Stadtteilen.
Im Gegensatz zum Amtsblatt können, in der „Gaggenauer Woche“ auch redaktionelle Beiträge veröffentlicht werden, die direkt dem Nussbaumverlag zuzuleiten sind.
Abgabeschluss für Manuskripte ist jeweils dienstags 16:00 Uhr.
