Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Sie haben sich entschieden nach Gaggenau zu ziehen!
Das Beziehen der neuen Wohnung ist innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro (Meldebehörde) zu melden.
Hierzu ist es erforderlich, ein Anmeldeformular auszufüllen und beim Bürgerbüro unter Vorlage der Ausweispapiere abzugeben.
Eine Bestätigung des Wohnungsgebers ist der Anmeldung beizufügen. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim
ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Formulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Das Anmeldeformular ist beim Bürgerbüro erhältlich oder kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands besteht keine Abmeldepflicht, die unverzügliche Anmeldung in der
neuen Wohnsitzgemeinde reicht aus.
Bitte legen Sie folgende Dokumente von jeder anzumeldenen Person vor:
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
- Erklärung des Wohnungsgebers
Gebühren:
- keine
Links auf Formulare/Vordrucke/E-Service-Angebote:
