15.01.2016
Die Stadt Gaggenau ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist die Stadtverwaltung gegenwärtig dabei, in Frage kommende Objekte zu sichten und – falls geeignet – zu erwerben oder anzumieten. Sofern noch bauliche Veränderungen erforderlich sind, erfolgt der Bezug erst nach Abschluss dieser Maßnahmen in den nächsten Wochen und Monaten. Bislang bestehen verbindliche Absprachen für Standorte und Objekte (Häuser, Wohnungen, umgenutzte Flächen) in folgenden Straßen:
• Schwarzwaldhochstraße, Freiolsheim
• Moosbronner Straße, Michelbach
• Ortsstraße, Oberweier
• Neue Straße, Sulzbach
• Dorfstraße, Sulzbach
• Sulzbacher Straße, Ottenau
• Hauptstraße, Ottenau und Gaggenau
• Eckenerstraße, Gaggenau
• Schlesierstraße, Gaggenau
• Rathausstraße, Bad Rotenfels
• Große Austraße, Bad Rotenfels
• Brunnenstraße, Selbach
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Stadt Gaggenau
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