02.03.2015
Am 2. März wird für Hundebesitzer in Gaggenau wieder die jährliche Hundesteuer fällig. Die Kosten betragen für den ersten Hund 75 Euro, für jeden weiteren Hund 150 Euro. Die Steuerpflicht und die damit verbundene Anmeldepflicht entsteht, sobald der Hund drei Monate alt ist. Die Anzeige/Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht schriftlich bei der Stadt Gaggenau in der Steuerabteilung der Stadt Gaggenau, Hauptstraße 71, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 3, erfolgen. An- und Abmeldeformulare sind auch hier zu finden.
Mit Bescheid vom 28. Januar 2015 wurden die neuen Hundesteuermarken vergeben. Diese sind für drei Jahre gültig und gut sichtbar am Hund mitzuführen, damit es bei Kontrollen keine Probleme gibt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wegzug, Tod oder Abgabe des Hundes an einen neuen Besitzer/Tierheim das Tier innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung schriftlich abzumelden ist.
Hinweis: Für die Entsorgung des Hundekots stehen an der Zentrale des Gaggenauer Rathauses kostenlos Entsorgungstüten zur Verfügung. Die Gaggenauer Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Umwelt sauber zu halten.
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