Link zur Startseite der Stadt GaggenauWappen der Gemeinde Michelbach: Weißes Hufeisen auf blauem Grund

Springe direkt:


Sie sind hier:


Übersicht Tastaturbelegung. Startseite aufrufen. Aktuelle Meldungen. Übersicht (Navigation). Hilfe. Kontaktformular.

Inhalt

Aus dem Gemeinderat

05.12.2007

Weitere Drückjagden auf Wildschweine geplant

Aus Anlass der Wildschweinschäden hatte die CDU-Gemeinderats-Fraktion die Verwaltung aufgefordert, alles zu tun, um eine nachhaltige Bejagung des Schwarzwildes zu ermöglichen. Dabei schloss sich die CDU-Fraktion dem Beschluss des Ortschaftsrates Selbach vom 21. November 2007 an. Oberbürgermeister Christof Florus antwortete der CDU-Fraktion, der Stadtverwaltung sei das Problem mit der Wildschweinpopulation und den beträchtlichen Schäden, die sie anrichtet, bekannt. Die Verwaltung habe sich deshalb sowohl an die Jägerschaft als auch an das Kreisjagdamt gewandt. Im Januar 2007 fand aus diesem Anlass auch ein „Runder Tisch“ im Rathaus statt, an dem sowohl die Jägerschaft als auch Vertreter des Landratsamtes (Kreisjagdamt und –forstamt) teilnahmen. Ein wirksames Mittel, das Schwarzwild erfolgreich zu bejagen, stellen Drückjagden dar. Eine solche revierübergreifende Drückjagd habe am Samstag auf Gaggenauer Gemarkung stattgefunden (siehe den Bericht in dieser Ausgabe der Gaggenauer Woche). Florus kündigte an, es sei vorgesehen, diese Drückjagden zu wiederholen, um so die Wildschweinpopulation zu reduzieren und damit hoffentlich auch die Flurschäden. „Seitens der Verwaltung wird dem Problem nach wie vor große Aufmerksamkeit geschenkt“, betonte der Oberbürgermeister. Sollten die jagdlichen Maßnahmen die Situation nicht verbessern, gedenke man zu einem „Runden Tisch“ auch Abgeordnete aus Bundestag und Landtag einzuladen. „Ob sich hieraus politische Initiativen für eine Änderung des bestehenden Jagdrechtes ergeben, muss abgewartet werden“, so Florus.

Hallenbadvorplatz wird Mitte 2008 neu gestaltet

In der Sitzung des Gemeinderates vom 19. November 2007 hatte Stadtrat Wolfgang Freidel (CDU) den Zustand des Gehweges vor dem Hallenbad angesprochen und darum gebeten, die Schäden zu beseitigen, damit insbesondere gehbehinderte Personen die Stelle gefahrlos passieren können und nicht auf den Radweg ausweichen müssen. Oberbürgermeister Christof Florus erläuterte, die städtische Tiefbauabteilung erstelle derzeit die Planung für den Ausbau des Hallenbadvorplatzes und für den in diesem Bereich geplanten Geh- und Radweg entlang der Murg. Vermessungsaufnahmen und Ausführungsplanung sollen im Frühjahr 2008 abgeschlossen sein. Die Ausschreibung und Umsetzung der Baumaßnahme solle Mitte 2008 erfolgen. Punktuelle Ausbesserungsarbeiten am Gehweg seien nicht vorgesehen.

Zum Jahresende hat der Ottenauer Bergfriedhof einen rundum erneuerten Zaun

Stadtrat Martin Hahn (FWG) hatte darauf aufmerksam gemacht, dass der Jägerzaun am Friedhof Ottenau teilweise so schadhaft sei, dass er keine Absperrung mehr darstelle. Um Wildschweinschäden auf dem Friedhof vorzubeugen, bat er darum, den Jägerzaun alsbald zu ersetzen. Oberbürgermeister Christof Florus sagte, der Zustand der Einfriedung des Bergfriedhofes sei der Stadtverwaltung bekannt. Der Baubetriebshof habe nach Auftragsvergabe Anfang 2007 die Ausbesserungsarbeiten an der Einzäunung in Bauabschnitten geleistet. Die Endmontage der Zaunanlage werde gegenwärtig vorgenommen, so dass die Arbeiten voraussichtlich Ende Dezember 2007 abgeschlossen sein werden.

Stadt setzt Landesnichtraucherschutzgesetz konsequent um

Das neue Nichtrauchergesetz ist seit 1. August 2007 in Kraft und zielt darauf, dass unter anderem in Einrichtungen der Kommunen nicht geraucht wird. Gerade im Hinblick auf die Faschingszeit liegen der Stadtverwaltung hinsichtlich Hallennutzungen bereits mehrere Anfragen vor, ob Rauchen zulässig sei. Dazu stellt die Stadtverwaltung fest: Das Rauchen ist in Einrichtungen, bei denen die Kommune als Träger auftritt, untersagt, das heißt auch in städtischen Hallen. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird die Verwaltung das Rauchen generell in allen städtischen Hallen nicht zulassen. Zwar kann nach dem Gesetz das Rauchen in bestimmten abgeschlossenen Räumen gestattet werden. Allerdings nur, wenn dadurch die Belange des Nichtraucherschutzes nicht tangiert werden. Da aber auch abgeschlossene Räumlichkeiten wie Foyers und Proberäume in städtischen Hallen von Nichtrauchern genutzt werden, kann die Stadtverwaltung eine Ausnahme nicht zulassen.

Bebauungspläne in Ottenau werden Einzelhandels- und Zentrenkonzept angepasst

Um eine geordnete Einzelhandelsentwicklung zu sichern, hat die Stadt Gaggenau bereits im Jahre 2001 ein Einzelhandelskonzept erarbeitet. Dieser Plan sieht vor, dass zentrenrelevanter Einzelhandel auf die Innenstadt begrenzt wird. Diese Forderung ist in den einzelnen Bebauungsplänen, soweit sie eine gewerbliche Nutzung zulassen, umzusetzen. Deshalb sollen die Bebauungspläne „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“ und „Hinterm Graben, Röhrig“, beide im Stadtteil Ottenau, dahingehend geändert werden, dass sie dem ebenfalls fortzuschreibenden Einzelhandels-/Zentrenkonzept entsprechen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Bauleitplanung zu sichern, war es notwendig, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Gemeinderat tat dies in seiner jüngsten Sitzung und entschied, die beiden Bebauungspläne zum fünften Mal zu ändern.

Bereich „Am Stahlbach“ in Bad Rotenfels mit gewerblichen Bauflächen und einer Sonderbaufläche für Baumarkt- und Gartencenter

Die Firma ST Gewerbebau GmbH, Weißenhorn, beabsichtigt, einen Baumarkt auf dem unbebauten städtischen Grundstück an der Kreuzung Murgtalstraße/K 3737 in Gaggenau-Bad Rotenfels zu errichten. Vor diesem Hintergrund hatte der Gemeinderat am 23. Juli 2007 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Stahlbach“ gefasst. Die Ansiedlung des Baumarktes verlangt, die vorhandenen Verkehrsanbindungen anzupassen. So ist die Anlage eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Murgtalstraße/Josef-König-Straße vorgesehen. Der Baumarkt mit Gartencenter einschließlich seines Hauptgebäudes entwickeln sich parallel zum Verlauf des Talraumes. Für den Baumarkt mit Gartencenter werden die Verkaufsflächen eindeutig begrenzt und erhebliche Sortimentseinschränkungen festgesetzt. Bis auf flächenmäßig begrenzte Randsortimente werden innenstadtrelevante Sortimente (einschließlich Getränkehandel) ausgeschlossen. Für das zweite dort geplante Gebäude ist ebenfalls nur nicht zentrenrelevanter Einzelhandel, der sich auf wenige Sortimente beschränkt, vorgesehen. Getränkehandel ist auch hier nicht zulässig. Weil das geplante Vorhaben Teilbereiche der Bebauungspläne „Holderwäldele, Wissigfeld, Stampfelwörth“ und „Neuwiesenäcker“ berührt, hatte der Gemeinderat am 23. Juli 2007 auch die Aufstellungsbeschlüsse gefasst, diese Bebauungspläne zu ändern. Es ist vorgesehen, für die Restbereiche dieser Bebauungspläne Einzelhandel auszuschließen, ausgenommen den Handel mit selbstproduzierten Waren auf untergeordneten Teilflächen. Weil sich zahlreiche innerhalb der beiden Baugebiete ansässige Firmen und Grundstückseigentümer gegen den beabsichtigten Ausschluss des Einzelhandels gewandt haben, soll, bevor diese Verfahren weiter geführt werden, das Einzelhandelskonzept fortgeschrieben werden, um die Planung auf einer aktuellen und somit rechtssicheren Beurteilungsgrundlage weiterzuführen.

Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan 2005 zu berichtigen, weil das Plangebiet „Am Stahlbach“ dort noch als gewerbliche Baufläche fungiert, was aber mit den künftigen Planungsinhalten als Sondergebiet nicht mehr übereinstimmt. Der Gemeinderat fasste jetzt für den Bebauungsplan „Am Stahlbach“ den Aufstellungsbeschluss und billigte den Bebauungsplan samt seiner Satzung. Der veränderte Nutzungsplan sieht im Bereich “Am Stahlbach“ nun gewerbliche Bauflächen und eine Sonderbaufläche vor, die dem Zweck Baumarkt- und Gartencenter gewidmet ist.

Gemeinderat billigt Bebauungsplan „Obere Birkig/Untere Birkig – Teilgebiet 2“

Am 2. April 2001 hatte der Gemeinderat einer vierten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Birkig/Untere Birkig“ in Gaggenau zugestimmt. Die Änderung zielte darauf, die Stadtwerke, den städtischen Baubetriebshof und die gewerblichen Bauflächen besser an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz anzubinden. Deshalb sah der Plan vor, die Theodor-Bergmann-Straße an die Bruchgrabenstraße/Heiltrasse anzuschließen. Darüber hinaus wurden für die verlängerte Bruchgrabenstraße Anfahrverbote festgesetzt, die vorwiegend die südöstliche Seite der Bruchgrabenstraße betrafen und den dortigen Verkehr ordnen wollten. Außerdem sollten Stellplätze entlang der Bruchgrabenstraße auf Höhe des dortigen Baumarktes ausgewiesen werden. Der Verlauf des Fußgängerweges auf der nordwestlichen Seite des Plangebietes sollte ebenso verändert wie der Lärmschutzwall im nördlichen Plangebiet verlagert werden. Weil die Erschließungsbeiträge zu verjähren drohten, war das Bebauungsplanverfahren 2006 teilweise zum Abschluss gebracht worden. Weil jetzt auch für den restlichen Bereich die Erschließungsbeiträge zu verjähren drohen, ist das Bebauungsplanverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Der Ausbau im Bereich der verlängerten Bruchgrabenstraße, um den es hier geht, ist bereits erfolgt auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes von 2001. Jetzt billigte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Obere/Untere Birkig-Teilgebiet 2“ und beschloss die vierte Änderung des Bebauungsplans als Satzung.

Teilstück der Bruchgrabenstraße zum Erschließungsabschnitt deklariert

Die verlängerte Bruchgrabenstraße ist bis zur Einmündung Theodor-Bergmann-Straße bereits hergestellt. Bislang übt die verlängerte Bruchgrabenstraße nur für ein Teilstück zwischen Ecke Luisenstraße (Kreisel) bis zur Einmündung der Viktoriastraße eine Erschließungsfunktion aus. Aus diesem Grund soll für dieses Teilstück ein Erschließungsabschnitt gebildet werden. Der Gemeinderat beschloss jetzt dieses Vorhaben.

Baulandumlegungsverfahren für „Hofstätte/Mühlfeld“ in Michelbach angeordnet

Der Bereich des Bebauungsplans „Hofstätte/Mühlfeld“ im Stadtteil Michelbach soll durch ein amtliches Baulandumlegungsverfahren verwirklicht werden. Der Gemeinderat ordnete das Umlegungsverfahren an, sodass der ständige Umlegungsausschuss jetzt die Angelegenheit bearbeiten kann. Den technischen Teil des Umlegungsverfahrens soll das Landratsamt Rastatt - Amt für Vermessung und Flurneuordnung – vornehmen.

Deponie-Entschädigungsgelder sind Gegenstand der kommenden Haushaltsberatungen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt betreibt im Gewann „Hintere Dollert“ auf Gemarkung Oberweier eine Entsorgungsanlage (früher Hausmülldeponie). Soweit für die Entsorgungsanlage Flächen im Eigentum der Stadt, insbesondere Flächen des Stadtwaldes auf Gemarkung Oberweier, in Anspruch genommen werden, sind die Einzelheiten dazu in einem privatrechtlichen Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Landkreis Rastatt geregelt. Demnach hat die Stadt dem Landkreis stadteigene Grundstücksflächen verpachtet, um darauf thermisch nicht behandelbare Abfälle zu lagern. Darunter sind belasteter Bodenaushub und Bauschutt, Gipsabfälle, asbesthaltige Abfälle und Gleisschotter zu verstehen. Außerdem hat die Stadt erklärt, dass sie gegen eine Umladestation, die der Landkreis Rastatt im Eingangsbereich der Deponie betreibt, um thermisch behandelbare Abfälle zu einer Entsorgungsanlage zu transportieren, nichts einzuwenden hat. Als Gegenleistung für die Verpachtung besagter Flächen erhält die Stadt für die gesamte Laufzeit des Pachtvertrages vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2010 eine jährliche Pachtentschädigung von 86.919,62 Euro (früher 170.000 DM). Bei dieser Pachtentschädigung handelt es sich haushaltsrechtlich um nicht zweckgebundene sonstige Einnahmen, die grundsätzlich heranzuziehen sind, um im Haushaltsplan veranschlagte Ausgaben zu decken. Dem Stadtteil Oberweier wurde zugestanden, faktisch eigenverantwortlich zu entscheiden, wie die Pachtentschädigung (sogenannte Deponie-Entschädigungsgelder) zu verwenden ist. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderates in nichtöffentlicher Sitzung vom 22. Juli 2002 darauf verständigt, die sogenannten Deponie-Entschädigungsgelder in mehreren Stufen, beginnend im Haushaltsjahr 2003, abzuschmelzen. Um diese Maßnahme zu begründen, verwies der Ausschuss auf die finanziellen Notwendigkeiten und auf die Tatsache, dass die Beeinträchtigungen durch die Deponie in den zurückliegenden Jahren erheblich reduziert worden seien. Im Gegenzug fasste der Ortschaftsrat Oberweier in nichtöffentlicher Sitzung vom 30. Januar 2003 den Beschluss, den Haushaltsansatz 2003 auf 75 Prozent der Deponie-Entschädigungsgelder zu reduzieren und im Haushaltsjahr 2004 noch 50 Prozent der Deponie-Entschädigungsgelder zu veranschlagen. Entgegen dem Vorschlag des Verwaltungs- und Finanzausschusses sprach sich der Ortschaftsrat Oberweier dafür aus, ab dem Jahr 2005 keine weiteren Reduzierungen der Deponie-Entschädigungsgelder vorzunehmen. Diesem Beschluss gemäß sollte bis Vertragsende 2010 weiterhin ein Sockelbetrag von 50 Prozent aus 86.000 Euro jährlich dem Stadtteil Oberweier zufließen. Verwaltung und Gemeinderat sind dieser abweichenden Beschlussempfehlung des Ortschaftsrates Oberweier in der Vergangenheit allerdings nicht gefolgt. Die sogenannten Deponie-Entschädigungsmittel wurden entsprechend der ursprünglichen Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses zurückgeführt. Der Gemeinderat trug diese Entscheidung mit. Infolgedessen flossen im Haushaltsjahr 2002 86.920 Euro an Deponie-Entschädigungsgelder nach Oberweier, 2003 65.000 Euro, 2004 43.000 Euro, 2005 22.000 Euro. 2006 wurde die Zahlung von Deponie-Entschädigungsgeldern an Oberweier eingestellt. Gegen dieses Vorgehen wendet sich nun der Ortschaftsrat Oberweier. In nichtöffentlicher Sitzung vom 20. Juni 2007 bat er darum, dass der Gemeinderat die nicht bereitgestellten Gelder für 2005, 2006, 2007 und 2008 bewilligen möge. Folgte man der Empfehlung des Ortschaftsrates Oberweier, wären für 2005 21.000 Euro und für 2006, 2007 und 2008 jeweils 43.000 Euro zusätzlich bereitzustellen – das sind insgesamt 150.000 Euro. Tatsache ist, dass bis 31. Dezember 2006 im Stadtteil Oberweier 2.650.967 Euro an Deponie-Entschädigungsgeldern zur Verfügung gestellt wurden. 2.530.945,06 Euro davon wurden bislang bewirtschaftet. Dementsprechend stehen dem Stadtteil noch Deponie-Entschädigungsgelder in Höhe von 120.021,94 Euro (Stand 20. Juni 2007) zur Verfügung. Wäre der Gemeinderat dem Vorschlag des Ortschaftsrates Oberweier gefolgt, hätte sich der in Rede stehende Betrag um 150.000 Euro auf insgesamt 270.021,94 Euro erhöht. Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 107.000 Euro im Haushaltsjahr 2007 und in Höhe von 43.000 Euro im Haushaltsjahr 2008 wären notwendig geworden. Der Gemeinderat beschloss nun, die kommenden Haushaltsberatungen zu nutzen, um über die Problematik der Deponie-Entschädigungsgelder zu beraten.

Gutachterausschuss in neuer Zusammensetzung

Die Amtszeit der bestellten Gutachter des Gutachterausschusses läuft zum 31. Januar 2008 ab. Der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter waren auf vier Jahre zu bestellen. Sowohl der Vorsitzende als auch die weiteren Gutachter sollten darin sachkundig und erfahren sein, Grundstückswerte und sonstige Werte zu ermitteln. Darüber hinaus sollten sie nicht hauptamtlich damit befasst sein, Grundstücke der Stadt Gaggenau zu verwalten. Bislang waren als Gutachter Mitglieder oder ehemalige Mitglieder des Gemeinderates bestellt. Das Stadtgremium entschied sich nun für folgende Personen als Mitglieder des Gutachterausschusses: Heinz Helmut Bock, Rosalinde Balzer, Arnold Streeb (alle CDU), Helmut Böttcher, Martin Sambeth (beide SPD) und Dora Krug (FWG). Seitens der Verwaltung wurden folgende Personen vorgeschlagen und bestellt: Ralf Burghardt, Helmut Müller und, als Vertreter des Finanzamtes, Lisa Drexler und Gabriele Bretzinger. Zum Vorsitzenden des Gutachterausschusses wurde Ralf Burghardt gewählt. Seine Stellvertreter sind: Heinz Helmut Bock (CDU), Helmut Böttcher (SPD) und Dora Krug (FWG).



 

Springe direkt: