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Aus dem Gemeinderat

16.01.2008

Sitzung vom 14. Januar 2008

Vier Firmen bewerben sich um Realisierung des Einzelhandelsprojektes „Theodor-Bergmann-Straße“

Auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom 5. November 2007 hatte die Stadt Gaggenau den Grundstücksverkauf für das Einzelhandelsprojekt „Theodor-Bergmann-Straße“ ausgeschrieben. Die Ausschreibung hatte aufgrund neuerer vergaberechtlicher Rechtsprechung europaweit zu erfolgen. Bis zum Ablauf der festgesetzten Frist am 7. Januar 2008 waren vier Anträge auf Teilnahme am weiteren Verfahren eingegangen. Dabei handelt es sich um die Firmen Invest 13 (Brigachtal), Sepa (Stuttgart), Ten Brinke (Bocholt) und Züblin (Freiburg). Die zuständige Projektgruppe tagte am 10. Januar und beriet über die eingegangenen Bewerbungen. Auf Grundlage dieser Gespräche empfahl die Projektgruppe dem Gemeinderat, sämtliche Bewerberfirmen am weiteren Verfahren zuzulassen. Darüber hinaus schlug die Projektgruppe dem Gemeinderat vor, die Angebote der Bewerber (Planungen und Unterlagen) aufgrund des Kriterienkataloges, den der Gemeinderat in seiner jetzigen Sitzung endgültig verabschiedet hat, zu bewerten und zu beurteilen. Dieser Kriterienkatalog orientiert sich an den Eckpunkten städtebauliches Grundkonzept, Baukörper/Architektur/Fassadengestaltung, Nutzungen, wirtschaftliche Verhältnisse der sich bewerbenden Firmen und Kaufpreis.

So haben die Bewerber die Projektkonzeption auf der benannten Fläche nachzuweisen. Darüber hinaus müssen sie dem beschlossenen Verkehrskonzept Rechnung tragen. Die Theodor-Bergmann-Straße darf nicht zugebaut werden. Lasten zum Nachteil Privater sind auszuschließen und Lasten zum Nachteil der öffentlichen Hand sind zu benennen. Zu beachten haben die Bewerber auch vorhandene unterirdische Bauanlagen und den Hochwasserschutz. Der Hauptzugang und die „Schokoladenseite“ des entstehenden Gebäudes soll in der Hauptstraße sein. Nachgeordnete Zugänge aus Richtung des Bahnhofes sind erwünscht. Ein- und Ausfahrten zur Parkierungsanlage haben von der Theodor-Bergmann-Straße aus zu erfolgen. Alternativ ist auch eine Ausfahrt zur August-Schneider-Straße hin möglich. Sollte eine Vollanbindung an die Theodor-Bergmann-Straße erfolgen, ist beim Nutzungsspektrum auf die Thematik der nächtlichen Emissionen zu achten. Das Verhältnis des neuen Gebäudes zur vorhandenen Bebauung in der Innenstadt soll stimmig sein. Insbesondere die Maßstäblichkeit ist zu beachten. Besonders für den Bereich „Einzelhandelsprojekt-ehemaliges Möbelhaus Eisenhöfer-Café am Murgplatz“ ist ein harmonisches Zusammenwirken von besonderer Wichtigkeit („Dreiklang“). Der Hochwasserschutz im Bereich des Murgplatzes ist unbedingt zu gewährleisten. Der Bebauungsplan „Quartier am Murgplatz“ ist rechtskräftig. Soweit Befreiungen nicht ausreichen, kann der Bebauungsplan im Bedarfsplan angepasst werden.

Mit Blick auf die Innenstadtlage wird auf eine qualitativ hochwertige Ausführung des Gebäudes insbesondere auch hinsichtlich der Fassadengestaltung besonderer Wert gelegt, um eine entsprechende Attraktivität des Gebäudes zu erreichen. Erwartet wird der zeichnerische Nachweis aller Fassaden – mit Darstellung der Nachbarbebauung – hinsichtlich ihrer geplanten strukturellen Ordnung und Materialität (dies gilt insbesondere für den Fall, dass in den Obergeschossen Parkierung vorgesehen ist). Die Stadt erwartet eine nachhaltige Gebäudekonzeption. Dabei liegt ihr daran, ergänzende Nutzungen zur bisherigen Einzelhandelsstruktur in der Innenstadt zu verwirklichen. Gleichzeitig muss der Ankermieter in der Lage sein, die Funktion eines Frequenzbringers auszufüllen. Hinsichtlich der größten Entwicklung der Verkaufsfläche sind die Ziele und Vorgaben der Raumordnung sowie das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Gaggenau einzuhalten. Vor dem Hintergrund der bestehenden Strukturen in der Gaggenauer Innenstadt wird die Verkaufsfläche auf etwa 6.000 Quadratmeter (einschließlich des Eisenhöfer-Gebäudes) begrenzt.

Grundsätzlich bleibt es den Investoren offen, Stellplätze in einer Tiefgarage oder in einem Parkdeck vorzusehen, wobei der Gemeinderat eine Tiefgaragenlösung bevorzugt. Sämtliche für das Projekt erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen und anzulegen. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach der jeweiligen Nutzung. Der Stellplatzbedarf ist für jedes Modul (Einzelhandelsprojekt „Theodor-Bergmann-Straße“, Gebäude des ehemaligen Möbelhauses Eisenhöfer und Café am Murgplatz) einzeln zu berechnen und mit der Parkierung im Einzelhandelsprojekt nachzuweisen. Zielgröße in diesem Zusammenhang sind 70 Prozent der notwendigen Stellplätze. Die Parkierungsanlage ist unter entwurfstechnischen und fahrgeometrischen Gesichtspunkten so zu gestalten, dass sie eine hohe Akzeptanz gewährleistet. Diese Maßgabe gilt auch für die internen Erschließungsanlagen. Grundsätzlich ist sicher zu stellen, dass hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt eine Gleichbehandlung stattfindet, das heißt, so lange in der Tiefgarage „Murgufer“ Parken gebührenpflichtig ist, dürfen Stellplätze im neuen Einzelhandelsprojekt nicht gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus haben die Bewerber die Frage zu beantworten, welche Nutzungen auf der Fläche zwischen der Theodor-Bergmann-Straße und Durchstich Volksbank vorgesehen sind. Außerdem haben sie mitzuteilen, wie das Konzept aussieht, wenn die vorgeschlagenen Betreiber nicht zur Verfügung stehen. Zu beantworten ist auch die Frage, wie das Verhältnis zwischen Nutzfläche und Mietfläche aussieht. Schließlich erwartet die Stadtverwaltung von den Bewerbern eine vorläufige Kostenschätzung, einen Finanzierungsnachweis und die verbindliche Aussage darüber, ob und wie lange das Objekt im Portfolio verbleibt. Die Stadt erwartet eine geldwerte Sicherung der Projektdurchführung. Soweit im Laufe des Verfahrens Änderungen in der Gesellschaftsstruktur und hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber auftreten, ist die Stadt Gaggenau unverzüglich und unaufgefordert zu informieren.

Der Grundstückswert beträgt laut Gutachten 375 Euro pro Quadratmeter. Die Stadt erwartet ein Mindestgebot in dieser Höhe. Bei der endgültigen Festlegung des Kaufpreises wird die tatsächliche im Neubaugebiet zu realisierende Dichte mit berücksichtigt. Der Ausgleichsbetrag wird pauschaliert und im Kaufpreis mit berücksichtigt.

Der Gemeinderat beschloss, das Verhandlungsverfahren mit den vier Bewerbern Invest 13 (Brigachtal), Sepa (Stuttgart), Ten Brinke (Bocholt) und Züblin (Freiburg) fortzuführen, und beauftragte die Verwaltung, die genannten Bewerber im Zuge des weiteren Verfahrens zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern und die Bewertung der Angebote auf der Grundlage des vorgelegten Kriterienkataloges vorzunehmen. Bei einem indikativen Angebot handelt es sich um ein unverbindliches erstes Angebot im Rahmen der so genannten Dialogphase eines Vergabeverfahrens. Dieses indikative Angebot haben die Bewerber bis zum 18. Februar 2008 abzugeben.

Platanen in der Murgtalstraße bleiben unangetastet

Das Thema Platanen in der Murgtalstraße stellte den Gemeinderat vor eine richtige Zerreißprobe. Nach einer teilweise turbulenten Debatte stimmte das Gremium mehrheitlich dagegen, die Platanen in der Murgtalstraße zurückzuschneiden. Dafür beschloss der Gemeinderat, die Platanenreihe am Murgdamm in ihrer gegenwärtigen Form zu erhalten und dort lediglich einen Pflegeschnitt vorzunehmen. Die Zahl der Sondereinsätze zur Laubbeseitigung wird von gegenwärtig drei auf vier oder bei Bedarf mehr Durchgänge pro Herbst erhöht.

Uwe Kimberger vom Landratsamt Rastatt wies darauf hin, dass Platanen die schlechteste Lobby weit und breit hätten. In Bad Rotenfels allerdings stünden sie am richtigen Ort. Als widerstandsfähige Baumsorte hielten sie sowohl sonniges und trockenes als auch feuchtes Wetter aus. Sie holten das für den Menschen schädliche Kohlendioxid aus der Luft, ihre Blätter würden viel Feinstaub binden. Der Herstellungswert eines Baumes, der sich aus seinen umfassenden Funktionen für die Umwelt und den Menschen herleitet, betrage in der Murgtalstraße rund 16.600 Euro pro Baum. Die Bäume sollte man so erhalten, forderte Kimberger. Eine renommierte Firma habe es sogar abgelehnt, ein Angebot abzugeben, das darauf ausgerichtet gewesen wäre, Platanen in der Murgtalstraße zu fällen oder erheblich zurückzuschneiden. Die Platanen in der Murgtalstraße hätten keine größeren Eingriffe nötig. Man müsse Öffentlichkeitsarbeit machen zum Wohl der Bäume, verlangte Kimberger.

Konrad Weber, Vorsitzender der CDU-Fraktion, lobte die sehr gut aufbereitete Vorlage der Stadtverwaltung zum Thema Platanen in der Murgtalstraße. Auch er ließ den hohen Stellenwert der Bäume gelten, verwies allerdings auf eine Reihe von Problemen, die nicht nur mit dem Laubbefall zusammenhingen. Weber zählte auf: Verkehrssicherheitsfragen (verursacht durch nasses Laub auf der Straße und herunterfallende Äste), rasche Verstopfung der Gullydeckel durch herabfallendes Laub, verstopfte Dachrinnen bei den anliegenden Häusern, Blütenstaubemissionen, beeinträchtigter Lichteinfall/Sonneneinstrahlung auf die umliegenden Häuser und beeinträchtigte Wahrnehmung der dortigen Kirche St. Laurentius.

Gerd Pfrommer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, bezeichnete den Baumbestand als „Wert an sich“. Weil es an vielen Stellen in Gaggenau dieselben Probleme mit Bäumen gebe, würde man mit einer einschneidenden Maßnahme an den Platanen in der Murgtalstraße „ein Fass aufmachen und so ein Präzedenzfall schaffen“. Pfrommer forderte gleiches Recht für alle und dementsprechend in der Murgtalstraße nicht einzugreifen.

Gerhard Hondl, Vorsitzender der FWG-Fraktion, verwies auf die gängige Meinung, dass Bäume schön und wünschenswert seien, aber niemand sie vor seinem Hause haben wolle. „Man möchte alle Vorteile, aber keine Nachteile haben“, so Hondl. Hondl erinnerte daran, dass das Wasserwirtschaftsamt vor Jahren einmal die Bäume habe fällen wollen. Damals allerdings hätten sich sowohl Anlieger als auch Gemeinderat dagegen ausgesprochen. Jetzt laufe der Vorgang in umgekehrter Richtung. Die Platane aber sei haltbar, standfest und gesund und namentlich in der Murgtalstraße zum Stadtbaum schlechthin avanciert. Die Vorteile lägen auf der Hand: Produktion von Sauerstoff, Abbau von Kohlendioxid, Bindung von Feinstaub, etc. Sowohl der Laubbefall als auch seine Konsequenzen seien in Grenzen zu halten, wenn die Straße öfters von Laub befreit werden würde. Abgesehen davon sei der Vorschlag, eine Baumallee als Eingang zu einem Kurort zu entfernen, schlichtweg unpassend.

Theo Gehrmann, Vorsitzender der FDP-Fraktion, stimmte der Stadtverwaltung in ihrer Haltung zu, die Platanenreihe am Murgdamm in ihrer gegenwärtige Form zu erhalten. Rudolf Krumrey, Vorsitzender der Grünen im Gemeinderat, erinnerte daran, dass die Platane bei Naturschützern in Verruf geraten sei. Als Baum aus Indien stimme sie mit der heimischen Flora und Fauna nicht überein.

Ferdinand Hurrle von der FWG-Fraktion verwies auf die Angst der Anlieger in der Murgtalstraße vor umfallenden Bäumen. Die Gefahr des Windbruchs lege buchstäblich in der Luft. Deshalb plädierte Hurrle dafür, die Bäume einmal richtig zu schneiden und dann jedes Jahr durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung nachschneiden zu lassen. Darauf entgegnete Bürgermeisterin Brigitte Schäuble, Bäume sozusagen vorsorglich vor dem nächsten möglichen Sturm zu fällen sei nicht möglich. Dann müsse man überall in der Stadt Bäume fällen. Rudolf Drützler (CDU) warf der Stadt vor, Schneidearbeiten über Jahrzehnte hinweg vernachlässigt zu haben. Die Anwohner wollten die Bäume nicht gefällt haben; es würde ihnen ausreichen, wenn sie einmal richtig zurückgeschnitten werden würden. Aus diesem Grund sprach sich Drützler für einen „Probeschnitt“ aus – „und dann schauen wir, wie es sich weiter entwickelt“.

Falls der Gemeinderat diese Fahrrichtung beschließe, sei das in Ordnung, sagte Bürgermeisterin Schäuble. Allerdings müsse man an die Folgekosten denken und daran, dass dann auch anderweitig einzugreifen sei. Bäume zu fällen hieße darüber hinaus den Hochwasserdamm sanieren zu müssen, was wiederum erheblich zu Buche schlagen würde. Beate Pohlmann, in der städtischen Tiefbauabteilung für die Grünpflege zuständig, erinnerte daran, dass Bäume pflegen nicht heiße sie zurückzuschneiden. Falls Platanen erheblich zurückgeschnitten würden, bildeten sie so genannte „Wasserschosser“ – zahlreiche Äste, die an den Schnittstellen heraustreiben - , die nicht mehr die Statik eines intakten Baumes besitzen würden und deshalb gegen Windbruch nicht gewappnet wären. Ein Astbruch sei auf diese Art und Weise geradezu vorprogrammiert; die Stadt allerdings sei in der Pflicht, die Verkehrssicherheit zu erhalten.

In der Platanenreihe in der Murgtalstraße gelte es lediglich, „Fehlentwicklungen herauszunehmen“, so Kimberger. Auch der Blütenstaub der Platanen sei nicht so beschaffen, dass man darauf allergisch reagiere. Die Verkehrssicherheit sei am besten aufrecht zu erhalten, wenn die Bäume intakt blieben. Auch Kimberger wies darauf hin, dass die Stümpfe gefällter Bäume nicht im Damm verbleiben dürfen, weil sie dort verrotten und den Damm bei Hochwasser anfällig machen würden. Bäume fällen hieße auf jeden Fall, dass eine Dammsanierung erfolgen müsse. „Wenn wir einmal Hand anlegen, setzen wir etwas in Bewegung, was nicht mehr aufzuhalten ist“, sagte Bürgermeisterin Schäuble sowohl im Hinblick darauf, dass mit einem Rückschnitt in der Murgtalstraße ein Präzedenzfall geschaffen wäre, als auch darauf, dass zurückgeschnittene Platanen immer wieder verstärkt aufs Neue austreiben und dementsprechend Folgeschneidekosten regelmäßig nach sich ziehen würden. Ein Pflegeschnitt, den die Stadt ohnehin regelmäßig mache, um totes Geäst zu entfernen oder in die falsche Richtung wachsende Äste abzuschneiden, sei nicht dasselbe wie die Bäume erheblich zurückzuschneiden. Ein Rückschnitt sei radikal, ein Pflegeschnitt aber ziehe nicht die befürchtete „Schosserbildung“ nach sich, erläuterte Pohlmann. Momentan habe man in der Murgtalstraße „ruhige“ Bäume, sagte Kimberger. Ein Rückschnitt, der kein Pflegeschnitt sei, bringe den Baum dazu zu reagieren und reiße ihn damit aus dem „ruhigen“ Stadium heraus.

Nach diesen Ausführungen lehnte der Gemeinderat es ab, die Bäume zurückschneiden zu lassen, und beschloss, die Platanenreihe in der Murgtalstraße unangetastet zu lassen und lediglich – falls erforderlich – mit einem Pflegeschnitt einzugreifen. Abgesehen davon soll die Laubbeseitigung im Herbst erheblich verstärkt werden.

Realschule wird in drei statt in vier Bauabschnitten saniert

Im Januar 2007 veranschlagte der Gemeinderat für die energetische Gebäudesanierung der Realschule der Stadt Gaggenau im Schulzentrum Dachgrub 535.000 Euro im Haushaltsjahr 2007 und 440.000 Euro im Haushaltsjahr 2008. Diese Zahlen basierten auf der Annahme, dass die notwendige Gebäudesanierung sowie die Sanierung der Kesselanlage in vier Bauabschnitten umzusetzen ist. 2007 sollte Bauabschnitt 1 (Hauptgebäude, Südostsfassade, Eingang) für 535.000 Euro saniert werden, 2008 stand laut Plan Bauabschnitt 2 (Hauptgebäude, Nordostfassade) für 440.000 Euro auf der Tagesordnung, 2009 waren als Bauabschnitt 3 die Sanierung von Hauptgebäude, Südwest- und Nordwestfassade für 630.000 Euro und jene der Kesselanlage (Gasbrennwerttechnik) für 185.000 vorgesehen. Im Bauabschnitt 4 sollten 2010 schließlich die Anbauten, Naturwissenschaften für 500.000 Euro rundum erneuert werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme waren mit 2.290.000 Euro beziffert.

Nachdem die Sanierung der Südostfassade (Eingang) des Hauptgebäudes 2007 planmäßig über die Bühne gegangen ist, schlug die Verwaltung jetzt aus technischer wie funktioneller Sicht vor, die Zahl der Bauabschnitte von vier auf drei zu reduzieren. Für diesen Schritt spreche, dass dann die komplette Fertigstellung des Hauptgebäudes in zwei Abschnitten zu vollziehen wäre. Bautechnisch problematische Übergänge von alt auf neu wären auf diesem Weg zu vermeiden, die Herstellung einer harmonischen Außenansicht wäre gewährleistet. Darüber hinaus wäre mit geringeren Baukosten, Ausschreibungskosten und internen Kosten (Bauleitung, Abrechnung) zu rechnen. Als Gründe für ihren Vorschlag führte die Verwaltung auch günstigere Preise im Verhältnis zu 2009/2010 ins Feld, die durch das Vorziehen der Abschnitte, aber auch wegen höherer Massen und Stückzahlen zu erreichen wären. Zudem gingen auf diesem Weg auch die Einschränkungen des Schulbetriebes zurück. Der neue Fahrplan der Stadtverwaltung sieht neben dem bereits 2007 umgesetzten Bauabschnitt 1 (Hauptgebäude, Südostfassade, Eingang) für 535.000 Euro folgende Schritte vor: 2008 den Bauabschnitt 2 (Hauptgebäude,
Nordost-, Südwest- und Nordwestfassade) für 755.000 Euro und 2009 den Bauabschnitt 3 mit der Sanierung der Kesselanlage (Gasbrennwerttechnik) für 225.000 Euro und jener der Anbauten, Naturwissenschaften für 600.000 Euro. Diese Vorgehensweise würde Gesamtkosten von 2.115.000 Euro ergeben, was 175.000 weniger als die ursprünglich anberaumten Gesamtkosten wäre. Die Reduzierung der Gesamtkosten erfolgt aus zurückgestellten Bodenbelagsarbeiten in Zusammenhang mit der Sanierung sowie aus der Tatsache, dass 2007 mehr Fassadenflächen als ursprünglich geplant saniert wurden. Durch die Reduzierung der Zahl der Bauabschnitte entsteht im Haushaltsjahr 2008 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 315.000 Euro. Sie soll durch Einsparungen bei der Kreisumlage erbracht werden. Jetzt folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, die Nordost-, Südwest- und Nordwestfassade des Hauptgebäudes der Realschule im Schulzentrum Dachgrub vollständig im Haushalsjahr 2008 zu sanieren, und bewilligte die notwendige überplanmäßige Ausgabe.

Höhere Anforderungen bei der Reinigung städtischer Gebäude

Die Reinigungsarbeiten für die städtischen Gebäude in Fremdvergabe wurden letztmals Ende 2003 ausgeschrieben. Da in regelmäßigen Zeitabständen (alle drei bis fünf Jahre) eine Neuausschreibung erfolgen muss, ist eine solche zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorgesehen. Nachdem nun eine Reinigungsfirma den Vertrag bereits zum 1. Februar 2008 gekündigt hat, war es erforderlich, die Reinigungsarbeiten für die von der Kündigung betroffenen Gebäude vorgezogen auszuschreiben. Dabei handelte es sich um folgende Objekte: Hans-Thoma-Schule mit Turnhalle, Schule für Musik und darstellende Kunst, Schülerhort in der Hans-Thoma-Schule, Grundschule Selbach mit Turnhalle, Grundschule Michelbach, Hebelschulturnhalle, Sporthalle Ottenau, Sporthalle Bad Rotenfels, Mehrzweckhalle Michelbach, Mehrzweckhalle Hörden und Mehrzweckhalle Oberweier. Aufgrund der in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen wurde das Leistungsverzeichnis in einigen Bereichen modifiziert. So gab die Verwaltung für die einzelnen Projekte Leistungsoberwerte (Quadratmeter pro Stunde) vor. So soll verhindert werden, dass unrealistische Reinigungszeiten angeboten werden. Darüber hinaus legte die Verwaltung konkrete Zeiten fest, in denen die Gebäude gereinigt werden dürfen. So sollen die in der Vergangenheit in den Schulen praktizierten Nachtreinigungen vermieden und bessere Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden. Für die Fußböden der Schulen schrieb die Verwaltung ein zweistufiges Nasswischen vor. Diese Leistung war bisher nur einmal wöchentlich beziehungsweise bei Bedarf vorgesehen. Ansonsten wurde bisher lediglich ein Feuchtwischen geleistet. Die erweiterte Leistungsanforderung soll dazu beitragen, die Reinigungsqualität zu verbessern. Bei der Auswahl der Bewerberfirmen achtete die Stadt neben dem Preis auch auf Qualitätsmerkmale wie beispielsweise die Erreichbarkeit des Unternehmens, die Reaktionszeit auf Mängelmeldungen, die Häufigkeit und Art der Kontrollen sowie auf Referenzen. Auf dieser Basis empfahl die Verwaltung, den Auftrag an die Firma Aretz-Clean, Karlsruhe, zum Angebotspreis von brutto 132.259,72 Euro pro Jahr zu vergeben. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag der Verwaltung.

Öffentliche Bekanntgabe:
Am Kuppelsteinbad kann künftig nur noch in Richtung Gernsbach auf die B 462 eingefahren werden

Seit Fertigstellung der Schlotteräxtanbindung an die B 462 ist die Einfahrt auf die Bundesstraße beim Kuppelsteinbad nur noch in Richtung Gernsbach erlaubt. Es war allerdings zu beobachten, dass trotz der eindeutigen Beschilderung verkehrswidrig in Fahrtrichtung Rastatt eingefahren wird. Um dies künftig zu unterbinden, wurde mit dem Straßenbauamt vereinbart, dass die Einfahrspur durch Umbau der dortigen Verkehrsinsel verengt wird und somit die Verkehrsteilnehmer in Richtung Gernsbach gelenkt werden. Wie aus dem Gemeinderat angeregt wurde, wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Anschlussstelle gleichzeitig die Linksabbiegespur aus Richtung Gernsbach kommend geschlossen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist das Straßenbauamt des Landkreises Rastatt zuständig. Die Arbeiten sollen im Februar ausgeführt werden.



 

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