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Aus dem Gemeinderat

24.09.2008

Geänderte Hauptsatzung der Stadt erweitert Befugnisse des Oberbürgermeisters

Als einen Vertrauensbeweis an ihn und die Stadtverwaltung wertete Oberbürgermeister Christof Florus die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gaggenau, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat. Demnach fällt fortan in den Zuständigkeitsbereich des Stadtoberhaupts, Beschäftigte bis zu den Entgeltgruppen 12 TV-öD und TV-V einzustellen und höher zu gruppieren sowie Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 12 gemäß § 9 LBG im Rahmen des Stellenplans zu ernennen. Im Vorfeld dieses Gemeinderatsbeschlusses hatte sich in der Praxis gezeigt, dass es den Gemeinderat entlasten würde, die Personalentscheidungen bis zur Ebene der Amtsleiter an den Oberbürgermeister zu delegieren. Damit ist eine zeitnahe und sachgerechte Bewerberauswahl noch mehr gewährleistet, ohne die Interessen des Gemeinderats zu verletzen, weil alle Stellen über den Stellenplan vom Gemeinderat bestimmt worden sind.

Kanal in der Rotenfelser Wissigstraße wird saniert und umgebaut

Weil der Kanal in der Wissigstraße in Gaggenau-Bad Rotenfels stark überlastet ist, beschloss jetzt der Gemeinderat, im dortigen Bereich einen Kanal mit einem größeren Durchmesser zu verlegen. Darüber hinaus sollen die Schäden an den Seitenanschlüssen behoben und korrodierte Rohrwände saniert werden. Den Zuschlag für die Arbeiten erhielt die Rastatter Firma Reif GmbH + Co KG. Das Angebot, das sie abgegeben hatte, beträgt brutto 179.041,82 Euro. Die Arbeiten sollen Anfang Oktober beginnen und im November enden. Während der gesamten Bauzeit muss der betreffende Bereich der Wissigstraße voll gesperrt werden.



 

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