08.04.2010
Die jüngste Sitzung des Gemeinderats stand ganz im Zeichen der Kleinkindbetreuung in Gaggenau. Dazu stellte der Gemeinderat, umfassend informiert durch Oberbürgermeister Christof Florus, Stadtkämmerer Andreas Merkel und Hochbauabteilungsleiter Ralf Burghardt, einmal mehr entscheidende Weichen.
Grünes Licht für Kinderkrippe mit drei Gruppen im Pavillon der Hebelschule
Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder und damit einhergehend eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Den öffentlichen Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden, kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) sowie durch das Kinderförderungsgesetz KiföG) sind die Gemeinden insbesondere verpflichtet, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht auszubauen. Nachdem in Gaggenau bereits in der Vergangenheit wichtige Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Schülerhorte, Kernzeitenbetreuung, Kinderkrippe Hörden, betriebsnahe Kinderbetreuung im örtlichen Werk der Fa. Daimler AG, Betreuungseinrichtung "Murgwichtel" im Sanierungsgebiet "Bruchgraben" auf den Weg gebracht wurden, sollen nun in frei werdenden Räumen der Hebelschule weitere Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren geschaffen werden.
Nach der fortgeschriebenen verwaltungsinternen Planung (Stand: 25. Februar 2010) stünden zum Stichtag 31. Dezember 2010 in Gaggenau insgesamt 181 Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zur Verfügung. Bei der vom Statistischen Landesamt ermittelten Zahl von 638 Kindern unter drei Jahren (im Jahr 2010) errechnet sich eine geplante Versorgungsquote zum Stichtag 01.12.2010 von ca. 28,4 % (bei bundesweit geforderten 35 Prozent im Jahr 2013). Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es sachgerecht ist, weitere institutionelle Plätze für die Kleinkindbetreuung zu schaffen. Mit der Einrichtung weiterer Krippenplätze soll auch ein Ersatz für die in angemieteten Räumen untergebrachten zwei Krippengruppen des Kinderhauses Spielwiese in der Luisenstraße geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Werkrealschule sowie der damit verbundenen Neustrukturierung bei den drei Gaggenauer Grund- und Hauptschulen werden bisher für Schulzwecke genutzte Räume teilweise nicht mehr für Unterrichtszwecke benötigt. Dies gilt insbesondere für den am Wiesenweg gelegenen Pavillon der Hebelschule, in dem gegenwärtig noch vier Grundschulklassen untergebracht sind. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die Räume des freiwerdenden Pavillons künftig für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu nutzen und dort eine Kinderkrippe mit drei Gruppen (10 neue Plätze in einer Gruppe und 24 verlagerte Plätze in zwei Gruppen) einzurichten. Die Umnutzung des Pavillongebäudes für Zwecke der Kinderbetreuung macht umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme werden seitens des Stadtbauamtes, Hochbauabteilung, mit 650.000 Euro haushaltswirksame Kosten beziffert. Der Finanzierungsanteil der Stadt Gaggenau beträgt 580.000 EUR. Es ist beabsichtigt, die Räume der neuen Kinderkrippe in der Hebelschule nach Fertigstellung an den frei-gemeinnützigen Träger Spielwiese gGmbH zu vermieten. Für diese Vorschläge der Stadtverwaltung gab der Gemeinderat jetzt grünes Licht.
Stadt fördert betriebsnahe Kinderkrippe "Sternchen" im Mercedes-Benz-Werk
Im örtlichen Mercedes-Benz-Werk der Firma Daimler AG ist in den Räumen des betrieblichen Bildungswesens seit September 2008 eine betriebsnahe Kinderkrippe mit insgesamt 32 Plätzen eingerichtet. In dieser Einrichtung werden Kinder von Werksangehörigen im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahre betreut. Der Betrieb der Kindertageseinrichtung erfolgt durch die Gesellschaft für Kinderbetreuung und Schule mbH & Co. KG, Kassel. In der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2008 wurde beschlossen, dass für die Kinderkrippe "Sternchen" ein platzbezogener Zuschuss für jedes mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldete Kind gewährt wird. Außerdem wurde beschlossen, eine Paritätsklausel vertraglich zu vereinbaren. Dies bedeutet, wenn die Firma Daimler AG anderen Gemeinden günstigere Bedingungen für den zu errichtenden platzbezogenen Zuschuss einräumt, diese günstigeren Konditionen grundsätzlich auch für die Zuwendungen der Großen Kreisstadt gelten. Auf der Basis des in Rede stehenden Gemeinderatsbeschlusses wurde mit der Gesellschaft für Kinderbetreuung und Schulen mbH & Co. KG, Kassel, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung für den Betrieb einer betriebsnahen Kinderkrippe im Mercedes-Benz-Werk in Gaggenau abgeschlossen. Die in diesem Vertrag vereinbarten finanziellen Leistungen der Stadt Gaggenau kamen bislang nicht zum Tragen, weil die Firma Daimler AG bzw. der Träger zur Finanzierung der Betreuung bis Ende 2009 eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Anspruch genommen haben. Die ESF-Förderung ist betragsmäßig geringer als der rückwirkend zum 1. Januar 2009 im KiTaG verankerte landesrechtliche Förderanspruch für Krippengruppen, die in der kommunalen Bedarfsplanung enthalten sind. Die pädagogische Beraterin der Daimler AG hat daher beantragt, die finanzielle Förderung der Kinderkrippe "Sternchen" möglichst zeitnah auf eine Förderung nach dem KiTaG umzustellen. Diesem Ansinnen entsprach jetzt der Gemeinderat. Damit werden die vier Krippengruppen mit ursprünglich 32 Plätzen rückwirkend zum 1. Januar 2010 in den kommunalen Bedarfsplan aufgenommen, was zur Folge hat, dass der Träger der Einrichtung von der Großen Kreisstadt Gaggenau als Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben einfordern kann. Ende 2009/Anfang 2010 hat die Gesellschaft für Kinderbetreuung und Schule mbH & Co. KG (GfKS), Kassel, der Verwaltung ergänzend mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Kinderkrippe "Sternchen" um weitere vier Plätze (von ursprünglich 32 auf 36 Plätze) zu vergrößern. Die GfKS hat in diesem Zusammenhang beantragt, die vier weiteren Plätze in die Bedarfsplanung bzw. in die Ausbauplanung aufzunehmen. Auch diesem Antrag entsprach jetzt der Gemeinderat.
Entgelte für städtische Kindergärten weiter nach dem "Badischen Modell"
Die Festsetzung von Entgelten für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, beispielsweise des Kindergartens oder des Schülerhorts, ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Trägers der Kinderbetreuungseinrichtung. Die Große Kreisstadt Gaggenau ist danach zuständig für die Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch der städtischen Kindergärten in Freiolsheim und Hörden sowie der städtischen Kinderkrippe in Hörden. Außerdem obliegt es der Stadt, Entgelte festzusetzen für den Besuch des städtischen Schülerhorts im Spielmobilhaus und für die Inanspruchnahme der Kernzeitenbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet. Für die übrigen im Stadtgebiet vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen obliegt die Entgeltfestsetzung dem jeweiligen frei gemeinnützigen Träger, insbesondere der katholischen und der evangelischen Kirche sowie weiterer freier Träger. Hinsichtlich der Kindergärten in freier bzw. konfessioneller Trägerschaft bestehen zwischen den Trägern und der Stadt vertragliche Vereinbarungen. Darin ist auch geregelt, ob und in welchem Umfang die politische Gemeinde bei Entscheidungen des Trägers, beispielsweise bei einer Entgeltanpassung, zu beteiligen ist. Im Falle der konfessionellen Kindergärten ist danach festgelegt, dass die Träger die Kindergartenbeiträge ohne Beteiligung der politischen Gemeinde verändern können, wenn sich die Träger dabei an den landesweiten so genannten "Gemeinsamen Empfehlungen" orientieren. Die so genannten "Gemeinsamen Empfehlungen" werden von Vertretern der konfessionellen Kindergartenträger sowie der kommunalen Spitzenverbände ausgesprochen. Diese "Gemeinsamen Empfehlungen" gehen davon aus, dass die Elternbeiträge künftig landesweit einheitlich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie (so genanntes "Württembergisches Modell") berechnet werden sollen. Die Beitragsbemessung würde sich damit künftig deutlich von der im badischen Landesteil bislang üblichen Bemessung der Elternbeiträge unterscheiden. Beim so genannten "Badischen Modell" ist Bemessungsgrundlage für den Elternbeitrag die Zahl der Kinder aus einer Familie, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen.
Zur Vorbereitung einer Gemeinderatsentscheidung hinsichtlich der in städt. Trägerschaft bestehenden Einrichtungen fand am Donnerstag, 25. Februar 2010, ein "Runder Tisch" mit Trägervertretern, den Kindergartenleitungen und Vertretern der Elternbeiratsgremien statt. An diesem Gespräch haben auch drei Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen teilgenommen. Im Anschluss an den "Runden Tisch" fanden zudem weitere Unterredungen mit den konfessionellen Kindergartenträgern statt. Die Ergebnisse dieser Trägergespräche können wie folgt zusammengefasst werden:
- Die evang. Kirchengemeinde Gaggenau spricht sich dafür aus, das Badische Modell für ein Jahr weiter zu führen und die Elternbeiträge durch eine lineare Erhöhung den gestiegenen Kosten anzupassen. Für einen in späteren Jahren möglichen Wechsel zum Württembergischen Modell schlägt die Kirchengemeinde vor, eine Modifizierung, insbesondere bei den Ein-Kind-Familien sowie bei den Vier-Kind-Familien zu prüfen. Eine Anhörung der Elternbeiräte hat nach Auskunft der evang. Kirchengemeinde die Tendenz erkennen lassen, dass sich die Elternbeiratsgremien für die Einführung einkommensabhängiger Elternbeiträge (ähnlich der Regelung bei den
Schülerhorten) aussprechen.
- Die kath. Kirchengemeinden favorisieren aus familienpolitischen Gründen die Einführung des Württembergischen Modells. Sie sind zur Einführung dieses Modells jedoch nur bereit, wenn der dadurch entstehende Einnahmeausfall durch die bürgerliche Gemeinde in der Weise ausgeglichen wird, dass die vertraglich vereinbarte finanzielle Förderung der konfessionellen Kindergartenträger durch die bürgerliche Gemeinde deutlich verbessert wird. Soweit die bürgerliche Gemeinde zu einer entsprechenden Vertragsänderung nicht bereit ist, sprechen sich die kath. Kindergartenträger ebenfalls für eine Fortführung des Badischen Modells mit einer linearen Erhöhung der Elternbeiträge aus.
Nachdem seitens der Verwaltung gegenwärtig keine Veranlassung gesehen wird, die vertraglich vereinbarten Regelungen zur finanziellen Förderung der konfessionellen Kindergärten zu ändern, ist davon auszugehen, dass in den konfessionellen Kindergärten die Elternbeiträge auch im Kindergartenjahr 2010/2011 nach dem so genannten "Badischen Modell" erhoben werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, hinsichtlich der städt. Kindergärten Freiolsheim und Hörden sowie hinsichtlich der Kinderkrippe Hörden in gleicher Weise zu verfahren. Diesen Vorschlag billigte jetzt der Gemeinderat.
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