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Aus dem Gemeinderat

23.04.2010

Lärmaktionsplan liegt öffentlich aus

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie hat mittlerweile Einzug ins deutsche Recht gehalten. Sobald Schwellenwerte der Verkehrsbelastung überschritten
werden, sind deshalb Lärmkarten zu erstellen und die Anzahl betroffener
Bürger zu ermitteln. In der aktuell bearbeiteten ersten Stufe liegt in Gaggenau ausschließlich die B462 über dem Schwellenwert von 6.000.000 Kfz/Jahr. Die Bahnstrecke Rastatt - Gaggenau - Freudenstadt liegt nicht über dem Schwellenwert von 60.000 Zügen/Jahr. Auf den Ergebnissen der Lärmanalyse aufbauend ist ein Maßnahmenkonzept zur Minderung der Lärmbelastungen zu erstellen, das auch Angaben zu Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen enthält. In Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeit für das Aufstellen der Aktionspläne bei den betroffenen Kommunen. Da in Gaggenau durch den Verkehr auf der B462 die Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung überschritten werden, ist die Stadt verpflichtet, einen Aktionsplan aufzustellen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist hingegen der Baulastträger des Verkehrswegs verantwortlich, so dass der Aktionsplan keine genauen Angaben zum Zeitrahmen der Realisierung enthalten kann. Eine frühzeitige Information und die Möglichkeit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der Aktionspläne sind als Bestandteile der Aufstellung des Lärmaktionsplans anzusehen. Im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans wurden die folgenden Maßnahmen untersucht:
- Lärmschutzwand im Bereich der Kolping- und Schlesierstraße als Lückenschluss zwischen
einer bestehenden Lärmschutzwand und einem Wall
- Lärmschutzwand im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße beidseits der B 462
- Lärmschutzwand in Ottenau
- Lärmschutzwand in Hörden westlich der B 462
- Lärmmindernder Fahrbahnbelag in Hörden

Alle Maßnahmen führen in den jeweiligen Bereichen zu wahrnehmbaren Pegelminderungen und sind damit grundsätzlich geeignet, an einem Lärmschwerpunkt Entlastungen zu erreichen. Jetzt beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den vorliegenden Lärmaktionsplan gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Folgen der Reform des Notariats- und Grundbuchwesens für Gaggenau

Das Land Baden-Württemberg verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, das Notariats- und Grundbuchwesen in Baden-Württemberg an die Regelungen im übrigen Bundesgebiet anzugleichen. In diesem Zuge soll auch die Zahl der Grundbuchämter im Landesbereich auf 11 reduziert und bei ausgewählten Amtsgerichten konzentriert werden. Im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet verfügt das Land Baden-Württemberg mit mehr als 650 Grundbuchämtern über eine sehr hohe Grundbuchdichte. Verschiedene Lösungsansätze des Landes haben bislang noch zu keinem definitiven Ergebnis geführt.

Die Stadt Gaggenau hat daher die endgültige Konzeption abgewartet. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Wahrnehmung der Grundbuchamtsaufgaben um staatliche Aufgaben handelt und dass der vom Land hierfür gewährte Kostenausgleich unzureichend war und nicht kostendeckend ist. Die für die Wahrnehmung der Grundbuchamtsaufgaben veranschlagten Ausgaben belaufen sich im Schnitt auf rund 330.000 Euro jährlich. An Kostenersatz erhält die Stadt durch das Land lediglich einen Betrag von 128.000 Euro.

Die Landesregierung hat nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg vorgelegt. Gesetzesinhalt ist unter anderem die Auflösung der staatlichen Grundbuchämter bei den Gemeinden und die Zuweisung ihrer Aufgaben an die Amtsgerichte, wie dies im übrigen Bundesgebiet bereits der Fall ist. Ab dem 1. Januar 2018 werden demnach nur noch 11 Amtsgerichte Standort eines Grundbuchamtes sein. Bereits in der Übergangszeit soll die Möglichkeit bestehen, einzelne Grundbuchämter aufzuheben und deren Aufgaben dem entsprechenden Amtsgericht zu übertragen. Der Eingliederungszeitraum ist von Anfang 2012 bis Ende 2017 fixiert. Die Träger der derzeit 667 Grundbuchämter haben sich daher darauf einzustellen, die bislang wahrgenommenen Aufgaben abzugeben.

Im Rahmen einer Umfrage des Landesjustizministeriums wird gegenwärtig eruiert, in welchem Zeitraum die Abgabe der Grundbuchämter an das Land erfolgen soll. Nach dieser Abgabe können nach dem Gesetzentwurf bei den Kommunen so genannte "Grundbucheinsichtstellen" eingerichtet werden. Bei diesen kann Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch und in die elektronische Grundakte genommen, Ausdrucke hiervon können gefertigt werden. Die für die Grundbucheinsichtstelle entstehenden Personal- und Sachkosten hat die Stadt ohne Kostenersatz zu tragen.

Das nach Wegfall der Grundbuchzuständigkeit für die Stadt Gaggenau zuständige Amtsgericht in Grundbuchangelegenheiten wird das Amtsgericht Achern sein. Die Verwaltung befasst sich intern in einer Arbeitsgruppe mit den Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Veränderung zu lösen sind. Vorrangig geht es darum, das mit Wegfall der Aufgabe frei werdende Personal in sozialverträglicher Weise in andere Aufgaben zu überführen und gegebenenfalls hierzu zu qualifizieren.

Es ist ferner sicher zu stellen, dass bis zum Abgabezeitpunkt die gesetzlichen Aufgaben weiterhin wahrgenommen werden und die Übergabe der Akten und Unterlagen an das aufnehmende Amtsgericht sach- und zeitgerecht vorbereitet wird. Des Weiteren sind die hinsichtlich der Grundbuchauskunftsstelle zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundbuchamtes sind in die Maßnahmen eingebunden. Seitens der Verwaltung ist angedacht, in Abstimmung mit dem Land die Übergabe für den Zeitraum 2012 bis 2014 zu planen. Der Gemeinderat hat diese Information zustimmend zur Kenntnis genommen.

Pressestelle Stadt Gaggenau
Manfred Mayer M.A. (verantwortlich)
Telefon: (07225) 962-404
E-Mail: presse@stadt.gaggenau.de
Fax: (07225) 962-409



 

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