30.06.2010
ZG Raiffeisen AG will an der Stadtbahn modernen Markt errichten lassen
In seiner Sitzung vom 24. Januar 2000 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt – Teilbebauungsplan I“ gefasst. Am 21. Juli 2003 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass dieser Bebauungsplan künftig „Innenstadt – An der Stadtbahn“ genannt wird. Die zeitlich einheitliche Umsetzung des Gesamtgebietes gestaltete sich insbesondere auf Grund mangelndem Interesse von Investoren und begrenzten Eigenmitteln schwierig. Deshalb soll die Realisierung des Baugebietes in Form von Teilbebauungsplänen umgesetzt werden. Für einen Teil des Grundstücks im südlichen Planbereich möchte nun die ZG Raiffeisen eG einen modernen Raiffeisenmarkt errichten bzw. errichten lassen. Die geplante Verkaufsfläche beträgt 1.350 Quadratmeter. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadt – An der Stadtbahn – 1. Teilbebauungsplan – Sondergebiet: Markt für Garten-, Tierbedarf und Landwirtschaft“ wird das Ziel verfolgt, die Konversion des südlichen Güterbahnhofgeländes anzustoßen und Planungsrecht für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs für Garten-, Tierbedarf und Landwirtschaft zu schaffen. Der Bebauungsplan entspricht dem aktuell vom Gemeinderat beschlossenen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010 der Stadt Gaggenau“, da für den Ergänzungsbereich der Innenstadt als Ziel gilt, auch nicht zentrenrelevanten Einzelhandel anzusiedeln und mit ihm als Frequenzbringer Käufer an die Innenstadt heranzuführen. Jetzt fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss, billigte den Entwurf für den 1.Teilbebauungsplan und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.
Teilbebauungsplan „Heil II – Neubruch/Altheil“ gebilligt
Der Gemeinderat hat am 2. Februar 2009 den Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich des fünften Teilbebauungsplanes „Heil II – Neubruch/Altheil“ in Gaggenau gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beauftragt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 8.140 m². Im Süden grenzt das Wohngebiet „Altheil“ an. Im Norden und Osten des Baugebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die zum Teil auch als Streuobstwiesen genutzt werden. Westlich des Plangebietes ist ein weiteres Baugebiet in Planung. Hier soll das Baugebiet „Heil II 4. Teilbebauungsplan – Kaufenberg/Altheil“ entstehen. In Verbindung mit dem angrenzenden Plangebiet „Kaufenberg/Altheil“ soll ein abgerundeter Ortsrand geschaffen und die verkehrliche Anbindung des bereits bestehenden Wohngebietes über die geplante verlängerte Bruchgrabenstraße an das überörtliche Straßennetz (B 462) verbessert werden. Bei der städtebaulichen Planung handelt es sich um ein kleineres Baugebiet mit sieben Einzel- und drei Doppelhäusern ( sind 6 Doppelhaushälften), wobei statt zweier Doppelhaushälften ein Einzelhaus errichtet werden darf. Die Grundstücke der Einzelhäuser sind durchschnittlich etwa 550 m² und die der Doppelhaushälften durchschnittlich 300 m² groß. Je Einzelhaus sind zwei Wohneinheiten und je Doppelhaushälfte ist eine Wohneinheit zulässig. Bei einer einfachen Belegung der Einzelhäuser und Ausbau der Doppelhäuser zu Einzelhäusern können im Plangebiet mindestens zehn Wohneinheiten und bei einer Doppelbelegung der Einzelhäuser und Umsetzung der Doppelhäuser können maximal 20 Wohneinheiten angeboten werden. Die Gebäude sind so ausgebildet, dass sie zur Bergseite ein sichtbares Vollgeschoss und zur Talseite bis zu zwei Vollgeschosse präsentieren. Die Hausgärten sind vorwiegend nach Süden oder Westen ausgerichtet, um eine optimale Ausnutzung für Freizeit und Erholung zu gewährleisten. Für jedes Einzel- und Doppelhaus sind bis zu zwei Garagen-/Carportplätze zulässig. Jetzt billigte der Gemeinderat den fünften Teilbebauungsplan „Heil II – Neubruch/Altheil“ und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.
Grünes Licht für Entwurf des Bebauungsplans „Holzbrunnenäcker“
Der Gemeinderat hat am 7. Juli 2008 den Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Holzbrunnenäcker“ im Stadtteil Freiolsheim gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beauftragt. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass für das Baugebiet „Holzbrunnenäcker“ eine Privaterschließung erfolgen soll. Mit einer Größe von ca. 1,27 ha befindet sich das Baugebiet am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils Freiolsheim, in dem 20 neue Bauplätze entwickelt werden sollen. Vorgesehen sind zwölf Einzelhäuser mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 550 m² und acht Doppelhaushälften (sind vier Doppelhäuser) mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 380 m². Je Einzelhaus sind bis zu zwei Wohneinheiten, je Doppelhaushälfte ist eine Wohneinheit zulässig. Bei einfacher Belegung der Einzelhäuser und Ausbau der Doppelhäuser zu Einzelhäusern entspricht dies mindestens 16 Wohneinheiten und maximal 32 Wohneinheiten bei Doppelbelegung der Einzelhäuser. Aufgrund der peripheren Lage des Stadtteils Freiolsheim werden je Hauseinheit zwei Garagenstellplätze angeboten, die je nach Bedarf ausgebaut werden können. Um die neuen gesetzlichen Vorgaben der (anteiligen) Nutzung regenerativer Energien, wie z.B. Sonnenenergie, optimal umsetzen zu können, werden die Baufenster der Wohngebäude nach Süden ausgerichtet. Die Dächer der Hauptgebäude sind entsprechend der Umgebungsbebauung als Satteldach mit einer Dachneigung von 35° bis 40°auszubilden. Die Dachneigung soll gemeinsam mit der maximalen Traufhöhe und ggf. den Dachgauben eine sinnvolle Ausnutzung des Dachgeschosses zulassen. Gegenüber der letzten Planung wurden noch folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:
- Verbreiterung der Planstraße von 5,00 m auf 5,50 m
- Verschmälerung der Einmündungsbereiche der Planstraße
- Ausweisung von vier öffentlichen Stellplätzen in der Planstraße
Jetzt beschloss der Gemeinderat, den Entwurf des Bebauungsplanes „Holzbrunnenäcker“ zu billigen und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage zu beauftragen.
Teilstück der Kanalstraße wird gesperrt
Die ehemalige Zufahrt zum Baumarkt Wieland in der Kanalstraße ist für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr entbehrlich, da ihr jede Verkehrsbedeutung fehlt, und kann deshalb eingezogen werden. Das Teilstück der Kanalstraße ist seit einiger Zeit ungenutzt und wird als Erschließungsstraße nicht mehr gebraucht. Ein Verkauf an die Anlieger war mangels Interesse nicht möglich. Um künftig die Kosten für die Unterhaltung und Beleuchtung des Straßenteilstücks einzusparen, soll der Straßenabschnitt für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Dazu soll mittels herausnehmbarer Absperrpfosten und einer eingehängten Kette eine demontierbare Absperrung geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass für die Unterhaltungsarbeiten am Gewässer noch ein Zugang vorhanden ist. Der Ortschaftsrat Hörden hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 dem Gemeinderat die Einziehung (Entwidmung) des Teilstücks der Kanalstraße (ehemalige Zufahrt zum Baumarkt Wieland) empfohlen. Jetzt beschloss der Gemeinderat, besagtes Teilstück der Kanalstraße vollständig einzuziehen (zu entwidmen) und die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntgabe zu beauftragen.
Umstellung auf Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22. April 2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine umfassende Neugestaltung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens beschlossen. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird das bisherige kamerale Haushaltswesen durch ein ressourcen- und produktorientiertes Haushaltswesen auf Basis kaufmännischer Rechnungslegungsvorschriften ersetzt. Diese Neuerungen basieren im Wesentlichen auf den Grundgedanken und -elementen des „Neuen Steuerungsmodells“, das seit Anfang der 1990er Jahre die Verwaltungsmodernisierung zum Ziel hat. Das Gesetz ist mit Rückwirkung zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Auf dessen Basis hat das Innenministerium Baden-Württemberg außerdem die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) geändert. Die Neufassungen dieser beiden Verordnungen sind zum 01. Januar 2010 in Kraft getreten. Den Kommunen ist eine Übergangsfrist zur Einführung bis zum 31. Dezember 2015 gewährt worden. Der erste Haushalt nach den neuen Bestimmungen ist somit spätestens zum 01. Januar 2016 aufzustellen. Einige Pilotanwender, darunter auch der Landkreis Rastatt, wenden die neuen Bestimmungen bereits jetzt an. In der Hauptsache wird das derzeitige „Geldverbrauchskonzept“, das die Betrachtung der reinen Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan fokussiert, durch ein „Ressourcenverbrauchskonzept“, das Erträge und Aufwendungen in den Mittelpunkt des Interesses stellt, ersetzt. Außerdem wird eine produkt- und zielorientierte Steuerung angestrebt. Zusammenfassen lassen sich diese beiden Hauptziele mit den Schlagworten: Nachhaltigkeit, intergenerative Gerechtigkeit und Transparenz. Die erforderlichen Vorarbeiten der Umstellung auf das NKHR sind nach den Erfahrungen der bisherigen Pilotanwender sehr zeit- und arbeitsintensiv. Daher sind bereits jetzt Vorarbeiten erforderlich. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Umstellung in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) bewerkstelligt werden soll. In deren landesweiter Umstellungsplanung ist die Stadt Gaggenau zur Produktivsetzung mit einem Ein-Jahreshaushalt zum 01. Januar 2014 vorgesehen. Infolgedessen wird nach dem kameralen Doppelhaushalt 2011/2012 ein letzter kameraler Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 zu erarbeiten sein. Beginnend mit dem Jahr 2015 sollen dann wieder Doppelhaushalte erstellt werden. Um eine erfolgreiche Projektarbeit gewährleisten zu können, sind die erforderlichen Strukturen unter Federführung der Finanzverwaltung und unter Mitwirkung der gesamten Verwaltung bereits jetzt zu schaffen. Es ist daher vorgesehen, auf Basis einer innerdienstlichen Projektverfügung, eine Projektgruppe einzusetzen, die in mehreren Teilprojektgruppen die Einführung des NKHR vorantreiben soll. Die erwarteten Umstellungskosten sollen erstmals im Haushaltsplan 2011/2012 in einem eigenen Unterabschnitt dargestellt werden. Ein etwaiger zusätzlicher Personalbedarf wird dort ebenfalls zu veranschlagen sein. Dieser Vorgehensweise stimmte der Gemeinderat jetzt zu und beauftragte den Oberbürgermeister mit der Umsetzung des NKHR zum 01.01.2014. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist zu gegebener Zeit über den Fortgang des Projektes zu unterrichten.
Bekanntgaben
Querungshilfe in der Ebersteinstraße
Die Bauarbeiten zum Einbau einer neuen Querungshilfe verbunden mit dem Rückbau einer vorhandenen Querungshilfe in der Ebersteinstraße werden in Kürze abgeschlossen. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung nochmals darauf hin, dass diese Baumaßnahme auf Forderung einer Bürgerinitiative und auf mehrheitlich beschlossene Empfehlung des Verkehrsausschusses aus dem Jahr 2007 durchgeführt wurde. Weder von der Polizei noch von der Verwaltung wurde dringender Handlungsbedarf gesehen. Von den anwesenden Mitgliedern des Verkehrsausschusses wurde jedoch Handlungsbedarf gesehen. Sieben der anwesenden Ausschussmitglieder votierten damals für den Umbau der Querungshilfe, zwei Ausschussmitglieder sprachen sich für die Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage aus. In den örtlichen Tageszeitungen wurde damals ausführlich über die Ortsbegehung und die Sitzung des Verkehrsausschusses berichtet. Die beschlossene Baumaßnahme konnte damals allerdings nicht sofort durchgeführt werden, weil hierfür keine Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung standen und erst für das Haushaltsjahr 2010 eingestellt werden konnten. Bereits vor Behandlung dieser Angelegenheit im Verkehrsausschusses wurden von verschie¬denen Bürgern und auch aus der Mitte des Gemeinderates mehrfach Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger – im Zuge der Ebersteinstraße gefordert. Aufgrund der örtlichen und vor allem der verkehrlichen Voraussetzungen ist in diesem Bereich aber weder die Anordnung einer geringeren Höchstgeschwindigkeit noch die Anordnung eines Fußgängerüberweges möglich. Als einzig mögliche Alternative kam die jetzt durchgeführte Veränderung der baulichen Fußgängerquerungshilfen in Betracht. Dies auch vor allem deshalb, weil die in Höhe des Anwesens „Gärtnerei Kamm“ bisher vorhandene Querungshilfe ohnehin aus verkehrspolizeilicher Sicht entfernt oder zumindest verändert hätte werden müssen. In Höhe der bisher vorhandenen Querungshilfe befinden sich parallel zur Straße öffentliche Parkplätze. Beim Benutzen der Querungshilfe musste bisher die Straße durch die dort parkenden Fahrzeuge betreten werden. Die Sicht der Fußgänger – insbesondere der Kinder – auf den Straßenverkehr war dadurch behindert. Um dies zu verbessern, hätten entweder ein Teil der dort vorhandenen öffentlichen Parkplätze gesperrt werden müssen, oder die Querungshilfe hätte, wie jetzt geschehen, verlegt werden müssen. Da diese neue Querungshilfe die Fahrbahn deutlich einengt und so zusätzlich als Geschwindig¬keit reduzierende Maßnahme fungiert, kann von Seiten der Verwaltung nicht nachvollzogen werden, weshalb die Situation für Fußgänger jetzt noch gefährlicher sein soll.
Pressestelle Stadt Gaggenau
Manfred Mayer M.A. (verantwortlich)
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