11.10.2010
Spatenstich zum Gesundheitszentrum am 8. November
Der Spatenstich zum Gesundheitszentrum auf dem Südlichen Güterbahnhofsareal findet am Montag, 8. November, 16 Uhr statt. Dafür machte der Gemeinderat den Weg frei, als er in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan "Innenstadt - An der Stadtbahn", Zweiter Teilbebauungsplan, "Sondergebiet: Ärzte- und Gesundheitszentrum und Parkdeck“ in Gaggenau, als Sat¬zung beschloss. Auf der Fläche zwischen dem Plangebiet des 1. Teilbebauungsplanes (ZG Raiffeisen) und der fußläufigen Bahnquerung am Bahnhof ist die Ansiedlung eines Ärzte- und Gesundheitszentrums und eines Parkdeckes vorgesehen. Außerdem soll der bahnbegleitende Fuß- und Radweg fortgesetzt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird entsprechend des Sanierungskonzeptes das Ziel verfolgt, die Konversion des südlichen Güterbahnhofgeländes weiterzuführen und die Ansiedlung einer zentralen Einrichtung für das Gesundheitswesen zu bündeln. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 26. Juli 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage beauftragt. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 6. August bis einschließlich 6. September 2010. Im Vergleich zur Offenlagenfassung wurde in der jetzt beschlossenen Satzung die Baulinie des Ärztehauses in Richtung Bahnlinie und an der Nordkante zum Platz angepasst. Hinzugefügt wurde auch ein öffentlicher Fußweg entlang der Nordseite des Parkdecks. Die detaillierte immissionsrechtliche Prüfung eines konkreten Parkdecks wird nun dem Baugenehmigungsverfahren überlassen. Der Bebauungsplan entspricht dem aktuell vom Gemeinderat beschlossenen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010 der Stadt Gaggenau“. Siehe auch die Amtliche Bekanntmachung im „Gaggenauer Amtsblatt“ dieses Heftes.
Vorgehensweise bei der Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr
Unter den verschiedenen denkbaren Verfahren zur Einführung der von der Rechtsprechung geforderten gesplitteten Abwassergebühr kommen laut Stadtkämmerer Andreas Merkel und Fabian Müller, Mitarbeiter der Stadtkämmerei, vorrangig aus Gründen der Rechtssicherheit nur das „ALK-Modell mit Selbstauskunft“ (Modell 1) sowie das „ALK-Modell mit Befliegung inkl. Flächenauswertung und Selbstauskunft“ (Modell 2) in Frage. Im Falle des Modells 1 gehen die Verantwortlichen von einer Nachbearbeitungsquote von ca. 90% und im Falle des Modells 2 von ca. 50% aus. In absoluten Zahlen sind dies, unter der Voraussetzung, dass es sich tatsächlich um 8.800 Veranlagungsfälle handeln wird, beim ersten Modell 7.920 Nachbearbeitungen und beim zweiten Modell 4.440. Die Differenz ist damit zu begründen, das die mittels Befliegung erhobenen Daten und Angaben, die dem Gebührenschuldner zur Verfügung gestellt werden können, ein weit höheres Maß an Präzision und Detaillierung aufweisen. Die Kosten der Verfahren differieren je nach Anbieter sehr stark. Aufgrund der wettbewerblichen Situation und des Handlungsdrucks, dem sich die Städte und Gemeinden ausgesetzt sehen, sind gerade die Kosten des Modells 2 im vergangenen halben Jahr stark gesunken. Der Zusatznutzen ergibt sich aus den zusätzlichen Verwendungsmöglichkeiten. Diese ergeben sich praktisch nur aus dem Modell 2. Aus den vielfältigen denkbaren Maßnahmen hat sich im Rahmen einer verwaltungsinternen Abfrage herauskristallisiert, dass insbesondere eine umfassende und detaillierte Auswertung der städtischen Straßenflächen zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden sollte. Diese ermöglicht eine konsistente Datenerhebung über alle Straßen, Nebenanlagen und Straßenzustände, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Versiegelungskartierung im Rahmen des Modells 2 zu relativ günstigen Preisen möglich ist. Das hieraus entstehende Straßenkataster bietet nicht nur vielfältige Verwendungsmöglichkeiten für die städtische Tiefbauabteilung, sondern ermöglicht auch eine einfachere Bearbeitung der Vermögensbewertung im Sinne Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Unter Würdigung der zu erwartenden Nachbearbeitungsquote, die im Falle des Modells 1 deutlich höher sein dürfte, ebenso wie aufgrund der sich angleichenden (zu erwartenden) Kosten und unter Berücksichtigung des Zusatznutzens empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, sich für das Modell 2 („ALK-Modell mit Befliegung, inkl. Flächenauswertung und Selbstauskunft“) zu entscheiden. Unterstellt, dass beim Modell 1 tendenziell ein weit höherer Beratungs- und Vorarbeitungsaufwand entsteht, dürfte das Modell 2 im Ergebnis günstiger sein. Hansa Luftbild ist unter den angeschriebenen Anbietern das einzige Unternehmen, das das komplette Verfahren in Eigenregie – ohne Subunternehmer - durchführen könnte. Hierdurch erwartet die Verwaltung deutliche Vorteile, da Schnittstellenproblematiken vermieden werden können. Das Angebot des günstigsten Anbieters Hansa Luftbild ermöglicht, soweit die Wetterverhältnisse dies zulassen, eine Befliegung noch im Herbst diesen Jahres, sodass insbesondere die Gebührenschuldneranhörung bestenfalls noch vor den Sommerferien 2011 stattfinden könnte. Da das Angebot des günstigsten Anbieters Hansa Luftbild außerdem einen in sich konsistenten Projektablauf sowie ordentliche Erfahrungswerte vorweist (unter Berücksichtigung auch der Straßenkatastererhebung), empfahl die Verwaltung die Vergabe, abhängig von Arbeitsfortschritt und Arbeitsumfang, an Hansa Luftbild.
Seit Juni 2010 arbeitet die Tiefbauabteilung an dem Aufbau einer Straßendatenbank. Das Teilprojekt Michelbach ist derzeit fast vollständig abgeschlossen. Es fehlen nur noch kleinere Restarbeiten und die noch erforderliche Straßenzustandsaufnahme und –bewertung. Aufgrund der Erfahrungen im Pilotprojekt Michelbach hat sich gezeigt, dass die Tiefbauabteilung diese umfangreichen zusätzlichen Aufgaben zur Erstellung der Straßendatenbank nicht allein bewältigen kann. Es wird hier Unterstützung durch geeignete Fachbüros benötigt. Dazu wurden von der Tiefbauabteilung und der Finanzverwaltung mehrere Angebote eingeholt. Dabei hat sich herausgestellt, dass insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Datenerhebung für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr eine gemeinsame Beauftragung der Datenerhebung finanzielle Vorteile bringt. Mit einer Vergabe wäre außerdem gewährleistet, dass die erforderlichen Basisdaten zur Bestandsaufnahme relativ zeitnah zu Verfügung stehen. Auch hier entpuppte sich Hansa Luftbild als mit Abstand günstigster Bieter.
Auf Grundlage dieser Informationen beschloss jetzt der Gemeinderat, dass die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mittels des Modells 2 „ALK-Verfahren mit Befliegung und Selbstauskunft“ erfolgt. Der Oberbürgermeister wurde ermächtigt, die erforderlichen Aufträge für die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro zu vergeben und die notwendigen Verträge abzuschließen. Die anfallenden Kosten sind im Wirtschaftsplan 2011 des städtischen Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu veranschlagen und in die Gebührkalkulation einzustellen. Die vorübergehend notwendige Stelle für eine befristet einzustellende Verwaltungskraft für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist im Stellenplan des Doppelhaushaltes 2011/2012 auszuweisen. Schließlich wurde der Oberbürgermeister ermächtigt, Verträge und Aufträge bis zu einem Gesamtbetrag von 50.000 Euro zur Erstellung des Straßenkatasters zu vergeben. Die anfallenden Kosten sind
im Haushaltsplan 2011 zu Lasten des Vermögenshaushalts zu veranschlagen.
Amtliche Bekanntgaben
Kein Bedarf an weiteren „Tempo-30-Zonen“
In seiner Sitzung am 22. September hat der Verkehrsausschuss darüber beraten, ob und gegebenenfalls wo in Gaggenau weitere „Tempo-30-Zonen“ eingerichtet werden sollen. Die anwesenden Mitglieder des Verkehrsausschusses kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass – zumindest derzeit – kein Handlungsbedarf zur Einrichtung weiterer „Tempo-30-Zonen“ in Gaggenau besteht.
Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
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Fax 07225 / 962-409
E-Mail: presse@stadt.gaggenau.de
