26.01.2011
Stadtwald Gaggenau wirft 180.000 Euro ab
Von einem „sehr schönen Betriebsergebnis“ sprach Markus Krebs, Leiter des Forstbezirks Gaggenau, als er vor dem Gemeinderat im Hinblick auf den Stadtwald Gaggenau das Jahr 2010 Revue passieren ließ. 180.000 Euro Überschuss, und damit deutlich mehr als in Aussicht gestellt, seien erwirtschaftet worden. Ursachen dafür seien eine sehr erfreuliche Entwicklung auf dem Holzmarkt, ein sparsames Wirtschaften und einmalige 50.000 Euro Ausgleichzahlung für die Inanspruchnahme städtischen Waldes beim Bau des Rotherma-Knotens. Indem man 11.000 Kubikmeter Holz genutzt habe, was 96 Prozent des Plans gleichkomme, habe man sozusagen eine Punktlandung hingelegt. Dabei sei der Brennholz-Boom ungebrochen: Im Winter 2009/2010 habe man 3.000 Festmeter Brennholz an den Mann gebracht, was 27 Prozent des Holzeinschlags und 12 Prozent der Holzeinnahmen entspreche. 374 Kunden nahmen das Angebot wahr und leisteten mit der Verfeuerung des Kohlendioxidfreien Brennstoffs einen wichtigen ökologischen Beitrag.
Kontinuität auf dem Holzmarkt vorausgesetzt, stellte Krebs für 2011 wieder ein positives Betriebsergebnis in Aussicht (100.000 Euro positiver Deckungsbeitrag). Den vorausgesagten Schwerpunkt der Betriebseinnahmen sieht Krebs beim Holzverkauf (580.000 Euro), jenen der Betriebsausgaben bei der Holzernte (270.000 Euro), Kulturen / Jungbestandspflege (32.000 Euro) und Wegeunterhaltung (30.000 Euro). Zu den Sonderaktionen 2011 gehöre neben Bodenschutzkalkung (infolge fortgeschrittener Bodensäuerung) die Ersatzbeschaffung eines Betriebsfahrzeuges.
Keine Einigung über das weitere Vorgehen auf der Heil II
Der 5. Teilbebauungsplan „Heil II – Neubruch/Altheil“ soll laut Beschluss des Gemeinderats mit privater Erschließung weiterverfolgt werden. Parallel hierzu soll eine Weiterverfolgung des 4. Teilbebauungsplanes „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ mit einer gesetzlichen Erschließung erfolgen. Keine Einigkeit bestand allerdings im weiteren Vorgehen. Während 12 Gemeinderäte dafür votierten, dass der Satzungsbeschluss für den 5. Teilbebauungsplan „Heil II – Neubruch/Altheil“ erst erfolgen darf, wenn für den 4. Teilbebauungsplan„Heil II – Kaufenberg/Altheil“ der Offenlagebeschluss gefasst ist, sprachen sich ebenfalls 12 Gremiumsmitglieder dafür aus, die Bebauungsplanverfahren für den 5. Teilbebauungsplan „Heil II – Neubruch/Altheil“ und für den 4. Teilbebauungsplan „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ gleichzeitig weiterzuführen. Die so eingetretene Pattsituation führte dazu, dass der gesamte Vorgang wieder zurück an die Stadtverwaltung ging, die intern daran weiter arbeiten und das weitere Vorgehen mit dem Gemeinderat abstimmen wird.
Gemeinderat schließt Vergnügungsstätten in der Innenstadt aus
Die Fragestellung bezüglich des Umgangs mit Vergnügungsstätten in Innenstädten nimmt in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert ein, denn eine Umnutzung ehemaliger Läden und Geschäfte zu Vergnügungseinrichtungen im Stadtinneren beeinflusst das Umfeldmaßgeblich. Anfang November 2008 wurde in der Fußgängerzone, Hauptstr. 36, ein Sportwettbüro eröffnet. Bis Ende August 2008 war in diesen Räumlichkeiten der Tabakladen „Barbarino“ untergebracht. Da es sich hierbei um eine Nutzungsänderung handelte, die nicht beantragt worden war, wurde von Seiten der Stadtverwaltung eine Nutzungsuntersagung und ein Sofortvollzug veranlasst. Wie zahlreiche Beispiele aus anderen Städten zeigen, führt eine vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vor allem im Bereich der Innenstadt zu negativen Auswirkungen. So kommt es z.B. zur Wertminderung des Umfeldes, Verdrängung von Einzelhandelsgeschäften, Niveauabsenkung und Beeinträchtigung der Aufenthalts- und Wohnqualität. Eine derartige negative Entwicklung wird auch als „Trading-Down-Effekt“ bezeichnet. Aufgrund dessen sollen in den Bereichen der Innenstadt Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden, in denen Vergnügungsstätten noch zulässig sind, um einer solchen negativen Entwicklung entgegenzuwirken und um die Funktionen und städtebaulichen Qualitäten der Innenstadt zu sichern und weiter zu entwickeln. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat jetzt, die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt zu sichern und Vergnügungsstätten hier auszuschließen, indem er sich für die Fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Murgufer“ und die Erste Änderung des Bebauungsplanes „Haupt-, Hirsch- und Konrad-Adenauer-Straße“ aussprach sowie den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Innenstadt und angrenzende Teilflächen – Steuerung der Nutzung“ fasste.
Entwurf der „Leitlinien Vergnügungsstätten 2011“ gebilligt
Mit der ungenehmigten Eröffnung eines Internetwettbüros in der Hauptstraße im Jahre 2008 sahen sich Verwaltung und Gemeinderat zum Handeln veranlasst. Per Gemeinderatsbeschluss wurde eine Veränderungssperre erlassen und das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren von Bebauungsplänen im Bereich der Innenstadt begonnen. Zielsetzung war hierbei, für die Zukunft Vergnügungsstätten aus den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt auszugrenzen. Nachdem innerhalb des dadurch in Gang gesetzten Beteiligungsverfahrens ausschließlich positive Stellungnahmen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten abgegeben worden waren und außerdem im Sommer 2010 das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010“ der Stadt Gaggenau beschlossen worden war, wurde jetzt für die betreffenden Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen der Satzungsbeschluss gefasst. Allerdings hatte es schon in der Gemeinderatssitzung zum Aufstellungsbeschluss für die Bebauungspläne Diskussionen darüber gegeben, wie dann im übrigen Gemeindegebiet mit Vergnügungsstätten umgegangen werden soll. Auch der Verwaltungsspitze ist es ein Anliegen, über den Schutz der Innenstadt hinaus eine Perspektive aufzeigen zu können. Hinzu kommt, dass die regelmäßige Nachfrage von Interessenten weiter unvermindert anhält. In den Fällen, in denen auch formal eine Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung beantragt wird, ist die Verwaltung gehalten, kurzfristig über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Insoweit ist es zwingend erforderlich, der Verwaltung die notwendigen Richtlinien und Handlungsgrundsätze an die Hand zu geben. Als ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten wird in der Fachwelt - analog zum „städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ - mittlerweile das so genannte städtebauliche Vergnügungsstättenkonzept gesehen. Kernpunkte des Konzeptentwurfs der „Leitlinien Vergnügungsstätten 2011 der Stadt Gaggenau“ sind:
• Ausschluss der Vergnügungsstätten in der Innenstadt und in den Ortsteilzentren (Abgrenzungen entsprechend „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010 der Stadt Gaggenau“)
• Ausschluss der Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten
• Umgang mit der Zulässigkeit außerhalb der zuvor genannten Bereiche. In Wohngebieten sind Vergnügungsstätten grundsätzlich nicht zulässig.
Der Gemeinderat könnte, ähnlich wie schon beim Einzelhandels- und Zentrenkonzept geschehen, die „Leitlinien Vergnügungsstätten“ im April 2011 als städtebauliches Rahmenkonzept beschließen. Als ersten Schritt dahin billigte er jetzt den Entwurf der „Leitlinien Vergnügungsstätten 2011“ der Stadt Gaggenau und beauftragte die Verwaltung, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Verzicht auf einen Gehweg in einem Teilbereich der Draisstraße
In seiner jüngsten Sitzung sprach sich der Gemeinderat für einen Planunterschreitenden Ausbau der Draisstraße im Stadtteil Bad Rotenfels aus, indem er auf die Anlage eines Gehweges in einem Teilbereich zwischen der Franz-Grötz-Straße und dem Stahlbach verzichtete. Die Notwendigkeit eines zweiten durchgehenden voll funktionsfähigen Fußweges dort entfällt. Die gewonnenen Flächen (1,5 m Breite) werden den angrenzenden Grundstückseigentümern zum Kauf angeboten. Falls kein Interesse am Kauf besteht, wird die Grünfläche entsprechend breiter hergestellt. Die Ausbaukosten verringern sich durch den Verzicht auf den Gehweg um ca. 26.000,00 €. Falls dieser 1,5 m breite Grundstücksstreifen nicht verkauft wird, ergibt sich eine entsprechend breitere Grünfläche mit zusätzlichen Kosten von etwa 11.000,00 €.
Bekanntgaben
Winterdienst in der Stadt Gaggenau
Der Winterdienst in der Stadt Gaggenau steht in der Kritik. Für eine gründliche Aufarbeitung schlägt die Verwaltung eine Behandlung der Thematik im Frühjahr 2011 vor. Mit dem Gemeinderat sollen in öffentlicher Sitzung die aktuellen Räumpläne, die Erfahrungen der Winterdiensteinsätze und die Fahrzeugsituation diskutiert werden. Des Weiteren sollen die Räum- und Streupflichtsatzung sowie das weitere Vorgehen erörtert werden.
Hans-Thoma-Schule soll Ganztagesangebot erhalten
Die Verwaltung favorisiert die Fortentwicklung der Hans-Thoma-Schule zur Ganztagesschule und wird zusammen mit der Schulleitung ein Konzept und einen Zeitplan entwickeln. Erste Gespräche wurden mit der Schulleiterin Frau Wössner-Schinke und dem Träger des dortigen Schülerhortes, der Evangelischen Kirchengemeinde, geführt.
Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de
