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Aus dem Gemeinderat

28.02.2011

Lärmaktionsplan der Stadt Gaggenau beschlossen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde im Rahmen einer Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Sobald Schwellenwerte der Verkehrsbelastung (Straßenverkehr, Schienenverkehr) überschritten werden, sind Lärmkarten zu erstellen und die Anzahl betroffener Bürger zu ermitteln. In der aktuell bearbeiteten ersten Stufe liegt ausschließlich die B462 über dem Schwellenwert von 6.000.000 Kfz/a. In der 2. Stufe 2012 sind zusätzlich auch Straßen mit mehr als 3.000.000 Kfz/a einzubeziehen. Die Bahnstrecke Rastatt-Gaggenau-Freudenstadt liegt nicht über dem Schwellenwert von 60.000 Zügen/a. Auf den Ergebnissen der Lärmanalyse aufbauend ist ein Maßnahmenkonzept zur Minderung der Lärmbelastungen zu erstellen, das auch Angaben zu Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen enthält. Im Lärmaktionsplan, wie ihn der Gemeinderat jetzt beschloss, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und ein Maßnahmenkonzept vorgestellt. Das Konzept umfasst vier Leitlinien, die in der langfristigen städtebaulichen und verkehrsplanerischen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Diese Leitlinien sind von großer Bedeutung, da nur mit übergreifenden Strategien zu Stadtstrukturen, schutzbedürftigen Gebieten,
der Verkehrsmittelwahl und zur Steuerung des Verkehrs eine flächendeckende Minimierung
der Lärmbelastungen zu erreichen ist. In Leitlinie 5 sind darüber hinaus kurz- bis mittelfristige bauliche Maßnahmen zur Minderung der Belastungen in besonders belasteten Bereichen genannt. Im Einzelnen wurden die folgenden Maßnahmen untersucht:

•Lärmschutzwand im Bereich der Kolping- und Schlesierstraße als Lückenschluss
zwischen einer bestehenden Lärmschutzwand und einem Wall
•Lärmschutzwand im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße beidseits der B 462
•Lärmschutzwand in Ottenau
•Lärmschutzwand in Hörden westlich der B 462
•Lärmmindernder Fahrbahnbelag in Hörden

Alle Maßnahmen führen in den jeweiligen Bereichen zu wahrnehmbaren Pegelminderungen und sind damit grundsätzlich geeignet, an einem Lärmschwerpunkt Entlastungen zu erreichen. In Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeit für das Aufstellen der Aktionspläne bei den jeweils betroffenen Kommunen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist hingegen der Baulastträger des Verkehrswegs verantwortlich, so dass der Aktionsplan keine genauen Angaben zum Zeitrahmen der Realisierung enthalten kann.

Bekanntgaben

Weiteres Vorgehen beim Baugebiet „Heil II“

Bei der Abstimmung in der Sitzung des Gemeinderates war hinsichtlich des weiteren Vorgehens zum Bebauungsplanverfahren „Heil“ eine Pattsituation entstanden. Die Verwaltung hat sich deshalb in Abstimmung mit dem Ältestenrat zu folgendem weiteren Vorgehen entschlossen: Da auch der fünfte Teilbebauungsplan noch eine weitere Offenlage durchlaufen muss, soll für beide Teilbebauungspläne im Herbst 2011 gleichzeitig ein Offenlagebeschluss gefasst werden. Dabei kann dann die weitere Vorgehensweise nochmals diskutiert und festgelegt werden. Noch vor der Sommerpause soll bezüglich des Teilbebauungsplanes IV die Entscheidung über die Erschließungsvariante auf Basis eines noch einzuholenden Verkehrsgutachtens und einer schalltechnischen Stellungnahme erfolgen. Als weiteres Zeichen dafür, dass es im Baugebiet Teil IV vorangehen soll, wird in einer der nächsten Sitzungen bereits die Anordnung für ein Baulandumlegungsverfahren zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Waldseebad Gaggenau

Durch die hervorragende und engagierte Arbeit des Freundeskreises Waldseebad konnte mittlerweile die Wasserqualität und damit die Akzeptanz des Waldseebades erheblich gesteigert werden. Die Gewährleistungsfrist für die Ingenieurleistungen zum Umbau des Waldseebades in ein Naturbad läuft im Sommer 2011 aus. Die Verwaltung beabsichtigt, in enger Abstimmung mit dem Freundeskreis Waldseebad vor Ablauf der Frist noch Fragen, die mit dem Planer des Bades nach wie vor kontrovers diskutiert werden, durch einen unabhängigen Dritten klären zu lassen. Gleichzeitig wird der Planer als erste Maßnahme aufgefordert, zur Fristwahrung auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung suchte die Verwaltung nach Einsparmöglichkeiten im Bereich der Straßenbeleuchtung. Außerdem kamen Anregungen und Sparvorschläge von Bürgern. Dabei wurde angeregt, die Straßenbeleuchtung in bestimmten Bereichen einzuschränken oder zu Nachtzeiten ganz abzuschalten. Folgende Maßnahmen sollen fürs erste umgesetzt werden:

•In Abstimmung mit der Akademie Schloss Rotenfels und der Leitung des Rotherma wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einem Teilbereich des Kurparks zwischen 1 und 4 Uhr die Beleuchtung abgeschaltet.
•Mit Zustimmung des Ortschaftsrates Oberweier erfolgt als Test eine Nachtabschaltung in den Wohngebieten von Oberweier zwischen 1 und 4 Uhr. Die Hauptverkehrsachsen bleiben hiervon unberührt. Um den Aufwand für den notwendigen Netzumbau so gering wie möglich zu halten, werden einige wenige Seitenwohnstraßen trotz der Test-Abschaltung weiterhin beleuchtet. Die Testphase ist zunächst für ein halbes Jahr geplant.

Verkehrssicherheit bei der Kreuzung Lindenbrücke in Gaggenau-Ottenau

Stadtrat Martin Hahn (FWG) hatte in der vorletzten Sitzung des Gemeinderates vorgetragen, dass die Kreuzung Hauptstraße / Lindenbrücke / Friedhofstraße durch die Neugestaltung unüber¬sichtlich geworden sei und seither dort zahlreiche Unfälle zu verzeichnen seien. Nach Sanierung der Hauptstraße im dortigen Bereich war die Kreuzung mit Fahrbahnteilern ausgestattet worden. Zusätzlich ist dort seit Anfang April 2010 eine Fußgängerbedarfsampel in Betrieb. Auf Anfrage der Stadtverwaltung teilte jetzt die Polizeidirektion Rastatt Baden-Baden mit, dass im vergangenen Jahr 2010 an dieser Kreuzung drei Unfälle verzeichnet werden mussten. Dabei habe es sich statistisch um Kleinunfälle gehandelt, bei denen eine Person leicht verletzt worden sei. An keinem dieser Unfälle seien Fußgänger oder Fahrradfahrer beteiligt gewesen. Weiter teilte die Polizeidirektion mit, dass an diesem Knoten auch in den Vorjahren immer wieder Unfälle verzeichnet werden mussten. Im Jahr 2009 – vor Umgestaltung des Knotens – waren es ebenfalls drei Unfälle, die sich alle während des Baubetriebes ereigneten. Auch in den weiter untersuchten Vorjahren 2003 bis 2008 seien mehrere Unfälle, teilweise auch mit Leichtverletzen, zu verzeichnen gewesen. Alle diese Unfälle hätten sich zu Tageszeiten ereignet, in denen die damals noch vorhandene Lichtsignalanlage in Betrieb gewesen sei. Im gesamten untersuchten Zeitraum sei der Grenzwert für eine mögliche Unfallhäufungsstelle nie erreicht worden. Die Unfallentwicklung an diesem Knotenpunkt werde aber weiterhin beobachtet.

Wegweisung im Verkehrskreisel am TOOM-Baumarkt in Gaggenau-Bad Rotenfels

Stadtrat Reinhold Künstle (Bündnis 90 – Die Grünen) bemängelte seinerzeit die Richtungsbeschilderung am Verkehrskreisel beim TOOM-Baumarkt im Stadtteil Bad Rotenfels. Nach Überprüfung durch das Bürger- und Ordnungsamt hat sich ergeben, dass im Kreisverkehr die Ausfahrten in Richtung Gaggenau-Bad Rotenfels und in Richtung K3737 nicht beschildert sind. Die fehlende Beschilderung wird beschafft und baldmöglichst angebracht.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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