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Inhalt

Aus dem Gemeinderat

14.10.2011

Vierter und fünfter Teilbebauungsplan „Heil II“ werden weiter vorangetrieben

Für den vierten Teilbebauungsplan „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ und den fünften Teilbebauungsplan “Heil II – Neubruch/Altheil“hat die Planungsgruppe Kölz GmbH ein eigenes Erschließungssystem entwickelt. Die Konzeption basiert auf den gewonnenen Ergebnissen einer Verkehrsuntersuchung und ist verkehrstechnisch gesehen auch bei einer Weiterentwicklung des Bereiches der Heil ausreichend tragfähig. Bei dieser so genannten Erschließungsvariante 6 wird der vierte Teilbebauungsplan verkehrstechnisch gesehen auf zwei Standbeine gestellt. Dabei werden die verlängerte Bruchgrabenstraße und die verlängerte Veilchenstraße auf die Planstraße C (oberer Erschließungsring) geführt. Planstraße B (unterer Erschließungsring) ist dabei als durchgehende Verbindungsstraße zwischen verlängerter Bruchgrabenstraße und Veilchen-/Lilienstraße ausgebildet. Die Erschließungsvariante 6 ist im Hinblick auf verkehrsplanerische Belange bestmöglich aufgestellt. Darüber hinaus kann mit dieser Variante eine gute Wohnqualität in attraktiver Wohnlage erreicht werden. Die Verwaltung schlug daher diese Variante vor – ein Vorschlag, dem der Gemeinderat folgte.

Im Zuge der Bestandsaufnahme des vierten Teilbebauungsplanes ergab sich auf der Grundlage einer technischen Untersuchung eine von technischen Anlagen der Stadtwerke Gaggenau ausgehende kreisförmige Schutzzone. Darauf aufbauend wurde eine städtebauliche Konzeption mit einer stufenweisen Umsetzung des Baugebietes in drei Bauphasen erarbeitet. Mit dieser Überlegung wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung eingeleitet. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung stellte sich jedoch heraus, dass der Störfallbereich nicht ohne weiteres bebaut werden darf. Zudem ist es nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt die technischen Anlagen der Stadtwerke Gaggenau aufgegeben werden und somit die Schutzzone entfallen wird. Daher soll nun der Geltungsbereich um diese Teilfläche reduziert werden. Auch diesem Vorschlag der Stadtverwaltung folgte der Gemeinderat und beauftragte die Verwaltung, den vierten Teilbebauungsplan „Heil II – Kaufenberg/ Altheil“ und den fünften Teilbebauungsplan „Heil II – Neubruch/Altheil“ weiter voranzutreiben.

Goethe-Gymnasium will parallelen G 9 Zug zum Schuljahr 2012/2013 wieder einführen

Durch die neue Landesregierung erhalten Gymnasien ab dem Schuljahr 2012/2013 mit Zustimmung der Schulkonferenz und auf Antrag des Schulträgers die Möglichkeit, im Rahmen eines Schulversuches einen parallelen G 9 Zug anzubieten. Die Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums Gaggenau (GGG) hat sich dafür ausgesprochen, neben dem achtjährigen Zug auch einen neunjährigen Zug einzurichten. Am GGG werden im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 1071 Schüler beschult. Aufgrund der demographischen Entwicklung sinken die Schülerzahlen des Goethe-Gymnasiums laut Berechnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bis zum Schuljahr 2019/2020 kontinuierlich auf 926 Schüler ab. Das GGG verfügt über 39 Klassen- und 16 Fachräume. Langfristig werden nach der Berechnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe lediglich 41 Klassen beschult. Beim Vergleich des Raumbestandes am GGG mit dem Raumbedarf für ein Gymnasium mit 45 Klassen nach dem Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg wird der vorhandene Raumbestand als ausreichend erachtet. Diese Einschätzung teilt auch der Schulleiter Dr. Roland Purkl.

Der Goethe-Direktor plädierte dafür, der Individualität der Kinder gerecht zu werden und sie in ihrer unterschiedlichen Entwicklung zu unterstützen. Der parallele G 9 Zug soll zum Schuljahr 2012/2013 angeboten werden. Für diesen Schritt, der den Schulstandort Gaggenau stärken werde, liege die breite Unterstützung der Eltern vor.

Jetzt beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, für das Goethe-Gymnasium Gaggenau einen Antrag für die Einführung eines parallelen G 9 Zuges zum Schuljahr 2012/2013 zu stellen. Die Ermächtigung ergeht unter dem Vorbehalt, dass beide Züge mit den vorhandenen
Raumressourcen auskommen werden.

Murgtalstraße wird im Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Badsteg saniert

Nach dem strengen Winter 2010/2011 sind in erheblichem Umfang Straßenschäden in der Murgtalstraße zwischen Eisenbahnstraße und Badsteg aufgetreten. Hier ist die Verschleißdecke (4 cm) in einem sehr desolaten Zustand und muss umgehend abgefräst und eine neue Decke aufgebracht werden. Die geplante Baumaßnahme soll im laufenden Monat durchgeführt werden. Um sie zu finanzieren, wird die geplante Straßensanierung im Josef-Vollmer-Weg zurückgestellt. Mit den Arbeiten beauftragte der Gemeinderat die Gaggenauer Firma R G W Tief-, Kanal-, Straßen- und Landschaftsgartenbau Roland Gießler auf Grundlage ihres Angebotspreises von brutto 80.765,00 €.

Streupflichtsatzung der Stadt Gaggenau hat jetzt eine neue Fassung

Die derzeitig gültige Streupflichtsatzung der Stadt Gaggenau wurde vom Gemeinderat im Dezember 1989 beschlossen und ist seit dem 01. Januar 1990 in Kraft. Nach den Erfahrungen des vergangenen Winters wurde auch aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, die in der Streupflichtsatzung getroffenen Regelungen zu überdenken und gegebenenfalls zu überarbeiten. In Anlehnung an die Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg beschloss der Gemeinderat jetzt folgende Änderungen:

• Die Flächen, die von den Straßenanliegern von Schnee und Eis freizuhalten sind, sollen von bisher 1,50 m Breite auf künftig 1,00 m Breite verringert werden (§ 3 Abs. 2 und 3; § 5 Abs. 1).

• Die Räum- und Streupflicht soll künftig montags bis freitags um 7.00 Uhr (bisher 6.30 Uhr), samstags um 8.00 Uhr (bisher 6.30 Uhr) und sonn- und feiertags wie bisher um 9.00 Uhr beginnen. Enden soll die Räum- und Streupflicht künftig um 20.00 Uhr (bisher 21.00 Uhr)

• Die Regelung für „Hinterliegergrundstücke“ soll an den Wortlaut der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg angepasst werden (§ 3 Abs. 6). Siehe dazu die Neufassung der Satzung im Gaggenauer Amtsblatt dieser Zeitung.

• In § 4 Abs. 2 war bisher geregelt, dass die Gehwege und die ihnen gleichgestellten Flächen nach Bedarf, mindestens aber vor Sonn- und Feiertagen gereinigt werden müssen. Die Regelung, dass mindestens vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen ist, soll entfallen.

• Die bisher festgesetzte Mindesthöhe eines möglichen Bußgeldes soll künftig 5 Euro (bisher 2,50 Euro) betragen.

Die komplette Neufassung der Streupflichtsatzung ist im Gaggenauer Amtsblatt dieser Zeitung nachzulesen.

Bekanntgaben

Oberbürgermeister Florus zu den Mieterhöhungen bei der Wohnbau Gaggenau GmbH

Zu den Mieterhöhungen bei der Wohnbau Gaggenau GmbH bemerkte Oberbürgermeister Christof Florus gegenüber dem Gemeinderat: „Unmittelbar nach bekannt werden in der Presse, dass zu Beginn 2012 im Wohnbestand der Wohnbau Gaggenau GmbH die Mieten um über 15 Prozent erhöht werden sollen, habe ich mich sofort der Angelegenheit angenommen und mit dem Geschäftsführer der GIEAG, Philipp Pferschy, als neuem Eigentümer der Wohnbau in Verbindung gesetzt.

Ein besonderes Anliegen war selbstverständlich klar zu stellen, ob und inwieweit sämtliche Vertragsbestandteile, welche im Kaufvertrag mit der GIEAG vereinbart wurden, auch mit der anstehenden Mieterhöhung tatsächlich eingehalten werden. Dies kann ich Ihnen nunmehr nach meinem vorliegenden Kenntnisstand ausdrücklich bestätigen, es ist demnach kein Verstoß gegen die Sozialcharta zu verzeichnen. Es wurde darüber hinaus ersichtlich, dass die letzte Mieterhöhung für einen Teil der Wohnungen der Wohnbau Gaggenau GmbH zuletzt im Jahr 2008 vorgenommen wurde. Andere Mietanpassungen liegen zum Teil vier oder gar sechs Jahre zurück.

An einem mir vorliegenden Beispiel für eine 80 qm Wohnung, welche nach der Mietanpassung zum 01.01.2012 dann eine Grundmiete von 4,40 € je qm – bei in Gaggenau gängigen Grundmieten von 5,5o € bis 5,70 €, die auch bei unseren Stadtwohnungen üblich sind – aufweisen wird, möchte ich das oben Gesagte verdeutlichen.

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch die GIEAG daran interessiert ist, dass ihr Handeln nach Übernahme der Wohnbau Gaggenau GmbH weiterhin transparent bleibt und somit über den Geschäftsführer bereit steht, Ihnen als Stadträte nähere Informationen zu geben.“

Landratsamt informiert in öffentlicher Gemeinderatssitzung über KVV-Buslinie 214

Über die Absicht des Landratsamtes Rastatt, die KVV-Buslinie 214 aus Kostengründen an Sonn- und Feiertagen nicht mehr zwischen Baden-Baden und Gaggenau verkehren zu lassen, hatte die Stadtverwaltung den Gemeinderat in der Sitzung vom 19. September 2011 informiert. Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung sowohl mit dem Landratsamt als auch mit der Stadtverwaltung Baden-Baden konstruktive Gespräche geführt mit dem Ziel, die Buslinie 214 an Sonn- und Feiertagen nicht zu kappen. Über Lösungsmöglichkeiten wird das Landratsamt in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2011 in Gaggenau vortragen.

Telekom kündigt Abbau von drei öffentlichen Telefonzellen an

Die Telekom Deutschland GmbH, Zentrum Mehrwertdienste, Malsch, hat mitgeteilt: „Im Rahmen jährlicher Überprüfungen wird die Nutzung der öffentlichen Telefonstellen der Telekom in jährlichen Abständen festgestellt und hieraus der Bedarf abgeleitet.

Auch dieses Jahr wird durch ein verändertes Nutzerverhalten, das im Wesentlichen durch die weitere Verbreitung des Mobilfunks und die Preispolitik in dieser Sparte hervorgerufen wurde, ein sehr deutlicher Umsatzrückgang festgestellt. Dies bedeutet, neue Standorte dort realisieren, wo es die Nachfrage gebietet, aber auch Standorte in Frage zu stellen, die kaum noch oder keinen Zuspruch mehr finden.

Verlagern sich Schwerpunkte mit hoher Publikumsdichte, so geht die Telekom mit. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass öffentliche Kommunikationseinrichtungen stets dort anzutreffen sind, wo Interesse und Bedarf an ihnen besteht.

Bei drei (Hörden, Landstraße/ Gaggenau, Ebersteinstraße/ Gaggenau, Peter Rosegger-Straße) von 13 Einrichtungen liegen die monatlichen Durchschnittseinnahmen bei weitem unter den Betriebskosten wie Strom, Reinigung, Wartung und Entstörung. Hinzu kommen die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden. Bei den aufgeführten Standorten werden nur sehr geringe Umsätze verzeichnet, d.h. die Akzeptanz als auch der Bedarf in der Bevölkerung ist hier nicht mehr gegeben.

Die Telekom beabsichtigt, den Abbau der Telefonzellen an diesen Standorten im Einvernehmen mit der Stadt Gaggenau vorzunehmen.“

Über Jugendhilfeleistungen und Mittagessensangebote für Kinder in Gaggenau

Zur Anfrage von Stadtrat Stefan Schwaab (SPD), wie viele Personensorgeberechtigte aus finanziellen Gründen beim Jugendamt des Landkreises Jugendhilfeleistungen in Form von Übernahme der Beiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen gestellt haben, teilt das Jugendamt des Landratsamtes Rastatt mit:„Im Jahr 2010 wurden insgesamt 112 Anträge auf Übernahme des Teilnahmebeitrages für Gaggenauer Kinder in Kindertageeinrichtungen gestellt, davon 77 Anträge von Leistungsbeziehern nach dem SGB II (sog. Hartz IV-Leistungsempfänger).

Im Jahr 2011 wurden bis September insgesamt 93 Anträge gestellt. Davon 58 Anträge von Leistungsbeziehern nach dem SGB II.“

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Entgeltanpassung für Kinderbetreuung“ wurde auch eine Anfrage zum Mittagessensangebot in Kindertageseinrichtungen gestellt. Verschiedene Einrichtungen bieten bereits ein Mittagessensangebot an. Teilweise wird in der Einrichtung gekocht, teils wird das Mittagessen durch einen Cateringservice angeliefert.

Ein Mittagessensangebot gibt es in der Kinderkrippe Spielwiese, in der Kinderkrippe Sternchen, im Kinderhaus MurgWichtel, in der evangelischen Kindertageseinrichtung in der Jahnstraße, in den katholischen Kindergärten St. Joseph, St. Antonius in Ottenau und St. Nikolaus in Selbach.

Bei einem entsprechenden Bedarf könnten auch weitere Kindertageseinrichtungen ein Mittagessensangebot anbieten.

Gedenkfeier in Neckarzimmern für die im Jahr 1940 deportierten badischen Juden

Das ökumenische Projekt „Mahnmal für die deportierten Juden und Jüdinnen Badens“ entstand in den Jahren 2002-2005. Es soll an das Schicksal der am 22. Oktober 1940 nach Gurs deportierten badischen Juden und Jüdinnen erinnern. Das Projekt wollte Jugendliche und Jugendgruppen motivieren, in ihren Gemeinden auf Spurensuche zu gehen, ihre Ergebnisse zu dokumentieren und zwei identische Gedenksteine, so genannte Memorialsteine, zu gestalten. Ein Stein blieb in der Gemeinde, der andere wurde Teil des Mahnmals für die Opfer der Deportation auf dem Gelände der Tagungsstätte der Evangelischen Jugend in Neckarzimmern.

Am 22. Oktober jährt sich zum 70. Mal die Deportation der über 5.600 badischen Juden in das Internierungslager Gurs in Südwestfrankreich. Ein Stein zum Gedenken an die ehemalige jüdische Gemeinde Hörden wurde angefertigt und wird nun im Rahmen einer zentralen Feier auf dem Gedenkfeld in Neckarzimmern eingeweiht. An diesem Projekt sind auch Gaggenauer Schüler beteiligt.

Bislang sind über 90 Steine aus den badischen Gemeinden gesetzt worden. Weitere neun werden im Rahmen der Feier hinzukommen. An der Gedenkfeier, die am 23. Oktober von 14 bis 17 Uhr in Neckarzimmern stattfindet, wird eine Gaggenauer Delegation, bestehend aus Vertretern des Ortschaftsrates Hörden, des Goethe-Gymnasiums, der Stadtverwaltung sowie des Arbeitskreises Gedenken, teilnehmen.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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