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Aus dem Gemeinderat

27.10.2011

Statt Komplettstreichung: Buslinie 214 soll an Sonn- und Feiertagen vier Mal verkehren

Über die Absicht des Landratsamtes Rastatt, die KVV-Buslinie 214 aus Kostengründen an Sonn- und Feiertagen nicht mehr zwischen Baden-Baden und Gaggenau verkehren zu lassen, war der Gemeinderat informiert worden. Zwischenzeitlich hatte die Stadtverwaltung sowohl mit dem Landratsamt als auch mit der Stadtverwaltung Baden-Baden konstruktive Gespräche geführt mit dem Ziel, die Buslinie 214 an Sonn- und Feiertagen nicht gänzlich einzustellen. Über Lösungsmöglichkeiten informierte jetzt der zuständige Kreisdezernent Claus Haberecht den Gemeinderat. Dabei kristallisierte sich als ein für alle Seiten hinnehmbarer Kompromiss eine Reduzierung des Fahrplans an Sonn- und Feiertagen auf vier Fahrten zwischen Gaggenau und Bühl heraus – auch wenn die Einsparvorgabe damit um 40.000 Euro jährlich verfehlt werde, wie Haberecht vorrechnete. Für diesen Kompromiss hatte sich bereits der Ortschaftsrat Selbach in nichtöffentlicher Sitzung ausgesprochen. Jetzt stimmte auch der Gemeinderat zu. Der zuständige Kreisausschuss werde am 7. November tagen. Die Entscheidung solle am 29. November fallen, so Haberecht. Zwischenzeitlich liegen dem Selbacher Ortsvorsteher Michael Schiel 1.011 Unterschriften vor, die sich für den Erhalt der Buslinie 214 aussprechen.

Ablösung von Ausgleichsbeträgen vor Abschluss der Sanierung „Nördliche Innenstadt“

Nach § 154 BauGB haben die Eigentümer der im Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ gelegenen Grundstücke zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag zu entrichten.

Der Ausgleichsbetrag entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung derGrundstücke und ist nach Abschluss der Sanierung zu entrichten. Die Gemeinde kann jedoch die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrags im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zulassen. In diesem Fall kann den Grundstückseigentümern bei der Ermittlung des Ablösebetrags ein förderunschädlicher Verfahrensabschlag von bis zu 20 % gewährt werden.

Die Grundlage für die Ermittlung des Ausgleichsbetrags bzw. Ablösebetrags bildet ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Sachverständigenwertgutachten.

Jetzt schlug die Verwaltung die Zulassung der Ablösung des Ausgleichsbetrags im Ganzen vor Abschluss der Sanierung vor. Um bei den ausgleichsbeitragspflichtigen Grundstückseigentümern einen entsprechenden Anreiz zu schaffen, den Ausgleichsbetrag vorzeitig abzulösen, empfahl die Verwaltung die Gewährung eines Verfahrensabschlags in Höhe von 20 % bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrags. Diese Vorgehensweise entspricht nach Aussage namhafter Sanierungsträger der gängigen Praxis bei anderen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg.

Vorteile für die Eigentümer bei vorzeitiger Ablösung des Ausgleichsbetrags sind:

  • Ersparnis durch Verfahrensabschlag in Höhe von 20 %
  • Fortfall von Rechtswirkungen (Kaufpreisgenehmigung)
  • Rechts- und Planungssicherheit
  • eventuell Steuervorteil

Vorteile für die Stadt:

  • weniger Verwaltungsaufwand und Kosten
  • Vermeidung von Rechtsmittelverfahren und Prozessrisiko
  • Risiko aufgrund Insolvenz oder Nichterreichbarkeit entfällt
  • vorzeitige Sanierungseinnahmen
  • leichtere kommunalpolitische Durchsetzbarkeit

Der Gemeinderat ermächtigte jetzt den Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung, mit ausgleichsbeitragspflichtigen Grundstückseigentümern des Sanierungsgebiets „Nördliche Innenstadt“ vor Abschluss der Sanierung eine Ablösevereinbarung für den Ausgleichsbetrag im Ganzen zu treffen. Der Gewährung eines Verfahrensabschlags in Höhe von 20 % bei der Ermittlung des Ablösebetrags stimmte das Gremium zu.

Dienstleistungskonzession für Außenwerbung im Stadtgebiet wird ausgeschrieben

Die Stadt Gaggenau hat das Recht zur Außenwerbung auf städtischen Grundstücken seit 1989 verpachtet. Der bestehende Außenwerbevertrag wurde auf Ende 2010 gekündigt und soll neu vergeben werden. Mit der Neuvergabe der Konzession soll vorrangig ein höheres Entgelt als bisher für die Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche erzielt werden. Darüber hinaus soll durch eine intensivere Unterhaltung sowie einen (häufigeren) Austausch der bestehenden und neu hinzukommenden Werbeanlagen (z.B. Buswartehallen, Plakatvitrinen, Litfaßsäulen) durch das betreffende Unternehmen eine sichtbare Verbesserung des Stadtbildes erreicht werden.

Der abzuschließende Vertrag beinhaltet das Recht und die Pflicht, auf städtischen Flächen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeanlagen und Buswartehallen aufzustellen und werblich zu nutzen (Produktwerbung). Im Gegensatz zum vorherigen Vertrag ist die Tiefgarage Murgufer nicht mehr Bestandteil des neu abzuschließenden Vertrages. Hier wurde kürzlich zwischen Stadt Gaggenau und Werbegemeinschaft ein gesonderter Vertrag zur Regelung der Vermarktung der innenliegenden Flächen geschlossen.

Die Verwaltung wird im Rahmen der Neuvergabe der Dienstleistungskonzession hieran interessierte Unternehmen mittels einer Ausschreibung zur Abgabe eines Angebots auffordern und diesen entsprechende Unterlagen (u.a. Leistungsverzeichnis) zukommen lassen. Die Ausschreibung und Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt zwar nicht dem Vergaberecht; allerdings müssen insbesondere einige Grundregeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV eingehalten werden. Daraus folgt, dass die Ausschreibung europaweit bekannt gemacht werden muss (EU-Amtsblatt).

Die Leistungsbeschreibung wird mehrere Eckpunkte umfassen:

1. Vertragslaufzeit:
Der Vertrag über die Außenwerbung soll mit Wirkung zum 01.01.2012 bis zum
31.12.2021 abgeschlossen werden. Er soll eine Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre enthalten, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag zum 31.12.2021 beendet.

2. Kultur- und Veranstaltungswerbung (Vorbehaltsnetz):
Von der Vergabe ausgenommen werden soll das Vorbehaltsnetz für Kultur- und Veranstaltungswerbung, das den Veranstaltern direkt von der Stadt im Wege von Sondernutzungserlaubnissen an städtischen Plakatwerbeträgern (z.B. an Anschlagtafeln, Bannern an den Ortseingängen) überlassen wird, sowie Werbung an sonstiger Stadtmöblierung (z.B. an Sportstätten und -hallen).

3. Plakatwerbeträger und Standorte:
Als zulässige Plakatwerbeträger werden in der Ausschreibung definiert:
a. Plakatsäulen („Litfaßsäulen“),
b. Buswartehallen beleuchtet,
c. Buswartehallen unbeleuchtet,
d. Plakattafeln im 18/1-Format (Innenmaße: 356x252 cm)
e. City-Light-Posters (CLP) im 4/1-Format (Innenmaße: 120 x 176 cm).

Mögliche Standorte der Plakatwerbeträger wurden durch die Stadt Gaggenau nach baurechtlichen, verkehrsrechtlichen, städtebaulichen und weiteren Kriterien abgeprüft und vorausgewählt und dem Verkehrsausschuss präsentiert.

4. Vorgaben für Gestaltung, Qualität, Konstruktion und Materialwahl der
Plakatwerbeträger

Im Rahmen der Ausschreibung soll darüber informiert werden, dass bei der Wahl
insbesondere neuer Plakatwerbeträger diese bestimmte Vorgaben erfüllen sollen:
- möglichst zurückhaltende und zeitlose Erscheinung
- möglichst resistent gegen Vandalismus, Graffiti
- Materialien: Aluminium, Stahl, Glas usw.
- Farbgebung: Dunkelanthrazit, Silbergrau, Aluminiumfarben usw.

5. Freianschläge
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, an allen Allgemeinstellen seines Werbenetzes in Gaggenau jährlich eine noch festzulegende Zahl an Plakatanschläge kostenlos durchzuführen. Diese stehen der Stadt Gaggenau und städtischen Einrichtungen zur Verfügung.

6. Reinigungs-, Service- und Wartungsumfänge
Der Konzessionsnehmer muss sich verpflichten, sämtliche Plakatwerbeträger und Buswartehallen und deren unmittelbare Umgebung stets in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten und für deren regelmäßige Reinigung, Pflege und Wartung zu sorgen. Beschädigte Bauteile sind ebenso wie beschädigte und schmutzige Anschläge unverzüglich auszutauschen.

Jetzt billigte der Gemeinderat das Standortkonzept (Standorte für Plakatwerbeträger) und beauftragte die Verwaltung, eine Ausschreibung zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Einräumung des Rechtes zur Aufstellung und Bewirtschaftung von Werbeanlagen auf öffentlichem Grund der Stadt Gaggenau) vorzubereiten und durchzuführen. Nach Eingang entsprechender Angebote werden diese dem Gemeinderat vorgestellt, der über die Vergabe der Konzession entscheidet.

Grünes Licht für Entwicklung eines Gewerbeparks „Oos-West“ in Baden-Baden

Baden-Baden plant die Entwicklung eines Gewerbeparks „Oos-West“. Im Zusammenhang mit der Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplans war Gaggenau im Frühjahr 2010 beteiligt. Hierbei ging es sowohl um den Bebauungsplan als auch um ein raumordnerisches Zielabweichungsverfahren für einen größeren Möbelhandel (Mömax). Auf Grund einer Anregung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein erarbeitete Baden-Baden zusammen mit den Verwaltungsspitzen der angrenzenden Mittelzentren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Diese soll eine geordnete Entwicklung im Sortiment Möbel in der Region - im vorliegenden Fall für den Mittelbereich Baden-Baden - und eine stark eingeschränkte Einzelhandelsentwicklung im Gewerbegebiet Baden Oos-West sicherstellen. Laut Entwurf der Vereinbarung sind die von der Stadt Gaggenau genannten Wünsche weitgehend erfüllt. Deshalb stimmte der Gemeinderat jetzt dem Entwurf der Vereinbarung zu und ermächtigte den Oberbürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Bekanntgaben

Zentrale Gedenkfeier am Volkstrauertag findet auf dem Bergfriedhof Ottenau statt

Für die Kernstadt Gaggenau mit den Stadtteilen Ottenau und Bad Rotenfels findet die Feierstunde anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, 13. November, 11.30 Uhr, auf dem Bergfriedhof Ottenau statt. Die Gedenkfeier wird umrahmt vom Musikverein „Harmonie Ottenau“ und der Sängervereinigung Ottenau. Die Ansprache hält Oberbürgermeister Christof Florus. Kränze werden niedergelegt auf dem Waldfriedhof Gaggenau, dem Friedhof Bad Rotenfels, beim Erlich-Denkmal sowie bei der KZ-Gedenktafel im Kurgebiet Bad Rotenfels. Außerdem werden in den räumlich getrennten Stadtteilen Gedenkfeiern stattfinden. Über Einzelheiten wird rechtzeitig in der Tagespresse sowie in der Gaggenauer Woche informiert.

Jugendhaus Gaggenau: Renovierung nach Vertragsunterzeichnung mit KINDgenau e.V.

Der Gemeinderat hatte seinerzeit beschlossen, den Betrieb des Jugendhauses ab 1. Januar 2012 dem Verein KINDgenau e. V., Gaggenau, zu übertragen. Gleichzeitig war der Oberbürgermeister ermächtigt worden, auf der Basis des Angebots des Vereins vom Oktober 2010 mit dem Verein einen Vertrag über den Betrieb eines Jugend- und Familienzentrums in Gaggenau abzuschließen. In Umsetzung dieses Gemeinderatsbeschlusses wurden mit dem Verein mittlerweile die notwendigen Vertragsverhandlungen geführt. Der Vertrag soll nunmehr am Freitag, 9. Dezember, unterzeichnet werden.

Nach Rückgabe des Objektes durch den bisherigen Betreiber des Jugendhauses zum 31. Dezember 2011 sollen in der Einrichtung zunächst Renovierungsarbeiten und kleinere bauliche Veränderungen ausgeführt werden. Nach dem gegenwärtigen Terminplan ist beabsichtigt, das Kinder–, Jugend– und Familienhaus sodann am Samstag, 31. März 2012, wieder seiner Bestimmung zu übergeben.

Seitens des Vereins ist geplant, die notwendige Personalgewinnung so rechtzeitig abzuschließen, dass die neuen Mitarbeiter ab 1. März 2012 beschäftigt werden können, sodass der Monat März für vertiefende konzeptionelle Arbeiten, für das Kennenlernen der örtlichen Akteure sowie für die Vorstellung des neuen Betriebskonzeptes bei Schulen und Multiplikatoren genutzt werden kann.

Bau- und Umweltausschuss

Arbeiten zur Prüfung städtischer elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel vergeben

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, der DIN-Vorschrift sowie der Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung müssen die städtischen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen auf Defekte überprüft werden. In 35 städtischen Gebäuden müssen ca. 5.400 Betriebs- und Arbeitsmittel in bestimmten Zeitabständen (in der Regel im Jahres- oder Zweijahresrhythmus je nach Gefährdungsbeurteilung) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Der Auftrag für die Arbeiten wird für drei Jahre vergeben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote ist der wirtschaftlichste Bieter die Fa. Adler, Elektrische Anlagen GmbH, aus Karlsruhe mit einer Angebotssumme von 28.129,10 € brutto. Dies entspricht 5,18 € brutto pro Betriebsmittel. Die Arbeiten, mit denen die Firma Adler jetzt beauftragt wurde, sollen im November und Dezember 2011 für die Prüfungen des Jahres 2011 durchgeführt werden. Wiederholungsprüfungen erfolgen 2012 und 2013.

Freiwillige Feuerwehr Gaggenau erhält 130 neue Einsatzjacken

Die derzeit bei der Feuerwehr Gaggenau vorhandenen Einsatzjacken wurden in den Jahren 1997 und 1998 beschafft. Ein Teil dieser Einsatzjacken ist zwischenzeitlich beschädigt und muss dringend ausgetauscht werden. Auch die restlichen Einsatzjacken sind auf Grund ihres Alters und der damit verbundenen Abnutzung verschlissen und in ihrer Schutzwirkung minimiert. Deshalb erhält die Feuerwehr jetzt 130 neue Jacken. Den Zuschlag bekam die Firma TESIMAX-Altinger GmbH aus Neuhausen-Steinegg, die die Jacken zum Gesamtpreis von 56.474,78 € liefert.

Bekanntgaben

Den Auftrag für die Trockenbauarbeiten im Grund- und Werkrealschulbereich der Merkurschule erhält die Firma Bohle Innenausbau GmbH & Co. KG aus Waldsee zum Preis ihres Angebotes in Höhe von brutto 93.007,48 €.

Den Auftrag zum Bau des Datennetzwerkes in der Realschule Gaggenau – Zweiter Bauabschnitt – erhält die Firma Elektro Christmann auf der Basis ihres Angebots zum Preis von brutto 53.042,63 €.

Das Ingenieurbüro Saadma, Au am Rhein, erhält den Auftrag zur Erbringung von Leistungen der Bauoberleitung sowie der Projektsteuerung für den Bau des Parkdecks in der Hildastraße zum Pauschalhonorar in Höhe von netto 55.650 €.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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