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Aus dem Gemeinderat

07.12.2011

Entwicklung beim Baugebiet Heil II geht weiter voran

Das Baugebiet, das der Vierte Teilbebauungsplan „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ ausweist, wird über die beiden Erschließungsachsen, verlängerte Bruchgrabenstraße (Planstraßen A und G) und verlängerte Veilchenstraße (Planstraße D), an das bestehende Straßennetz angebunden. Die innere Erschließung erfolgt grundsätzlich über den oberen und unteren Erschließungsring (Planstraßen B und C). Zur Entlastung des Kreuzungsbereiches Veilchen-/Lilienstraße wird die Kreuzung in einen Minikreisel umgestaltet. Der Außendurchmesser des Minikreisels beträgt 20,00 m. Der bepflasterte Innenkreisel hat einen Durchmesser von 10,00 m und ist von Lastkraftwagen und anderen größeren Fahrzeugen (z.B. dreiachsige Müllfahrzeuge) überfahrbar. Die Wohnbebauung im vierten Teilbebauungsplan „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ gliedert sich in zwei Bauphasen. Die zweite Bauphase würde bei einem Bedarf an weiteren Wohnbauflächen mit einer späteren Erschließung der östlich angrenzenden Erweiterungsfläche zum Tragen kommen. Im Bereich der ersten Bauphase können 36 neue Bauplätze mit 22 Einzelhäusern und sieben Doppelhäusern (=14 Doppelhaushälften) entstehen. Die Grundstücksgrößen bei den Einzelhäusern betragen durchschnittlich ca. 540 m², die Bauplatzgrößen bei den Doppelhaushälften liegen bei durchschnittlich ca. 340 m². Mit der zweiten Bauphase können langfristig vier weitere Bauplätze mit Einzelhäusern entwickelt werden. Entsprechend der schriftlichen Festsetzung kann alternativ zu zwei Doppelhaushälften auch ein Einzelhaus errichtet werden. Zulässig sind je Einzelhaus bis zu zwei Wohneinheiten und je Doppelhaushälfte eine Wohneinheit. Das bedeutet, dass im Bereich der 1. Bauphase bei einer einfachen Belegung der Einzelhäuser und bei Ausbau der Doppelhäuser zu Einzelhäusern mind. 29 Wohneinheiten (WE) und bei einer Doppelbelegung der Einzelhäuser und Umsetzung der Doppelhausbebauung max. 58 WE angeboten werden können.

Jetzt fasste der Gemeinderat für den vierten Teilbebauungsplan „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ den erneuten Aufstellungsbeschluss, billigte den Entwurf des vierten Teilbebauungsplanes „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Der städtebauliche Entwurf hinsichtlich des Fünften Teilbebauungsplanes „Heil II – Neubruch/Altheil“ hat sich gegenüber dem Planstand zur Offenlage noch geändert. So wurde z.B. die Fahrbahnbreite der Planstraße C von 5,00 m auf 5,50 m und die nördliche Stichstraße F von 5,50 m auf 8,50 m verbreitert. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 8.610 m². Im Baugebiet werden 13 Bauplätze angeboten, davon sind sieben Grundstücke für Einzelhäuser mit einer durchschnittlichen Größe von ca. 570 m² und sechs Grundstücke für Doppelhaushälften (=3 Doppelhäuser) mit einer durchschnittlichen Größe von ca. 320 m² vorgesehen. Statt zweier Doppelhaushälften kann alternativ auch ein Einzelhaus errichtet werden. Je Einzelhaus sind zwei Wohneinheiten und je Doppelhaushälfte ist eine Wohneinheit zulässig. Das bedeutet, dass bei einer einfachen Belegung der Einzelhäuser und Ausbau der Doppelhäuser zu Einzelhäusern mindestens zehn Wohneinheiten und bei einer Doppelbelegung der Einzelhäuser und Umsetzung der Doppelhäuser maximal 20 Wohneinheiten angeboten werden können.

Jetzt billigte der Gemeinderat den Entwurf des fünften Teilbebauungsplanes „Heil II – Neubruch/Altheil“ und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Gelungener Neustart der Schule für Musik und darstellende Kunst

„Der Neustart der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau ist gelungen“, betonte Oberbürgermeister Christof Florus im Rückblick auf die Insolvenz der Einrichtung im Jahr 2009. „Wir sind auf einem guten Weg“, so das Stadtoberhaupt. Andreas Merkel, Leiter der städtischen Finanzverwaltung, verwies auf positive Schülerzahlen, solidarische Mitarbeiter, einen engagierten künstlerischen Leiter und ein modernisiertes Gebäude.

Nach dem Vertrag zwischen der Stadt Gaggenau und dem Musikschulverein Gaggenau e. V. über den Betrieb der Schule für Musik und darstellende Kunst hat der Verein für jedes Wirtschaftsjahr einen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) sowie einen Stellenplan zu erstellen. Der Vorstand des Musikschulvereins hat den Wirtschaftsplan 2012 der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau beschlossen. Der Erfolgsplan weist danach Erträge und Aufwendungen in Höhe von 669.850 Euro (Vorjahr: 613.770 Euro) aus. Der Vermögensplan der Schule umfasst im Wirtschaftsjahr 2012 Einnahmen und Ausgaben von jeweils 25.550 Euro (Vorjahr: 10.970 Euro). Nach dem Wirtschaftsplan der Schule für Musik und darstellende Kunst für das Wirtschaftsjahr 2012 soll die Große Kreisstadt Gaggenau nach Maßgabe des Vertrags über den Betrieb der Musikschule im Haushaltsjahr 2012 einen Barzuschuss in Höhe von maximal 260.000 Euro (Vorjahr: 260.000 Euro) leisten. Der Doppelhaushalt 2011/2012 der Stadt enthält für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 jeweils eine Ausgabeermächtigung für die Gewährung eines jährlichen Barzuschusses in Höhe von 260.000 Euro. Nach einer aktuellen Hochrechnung der städtischen Finanzverwaltung wird im Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2011 für Zwecke der Schule für Musik und darstellende Kunst die Gewährung eines Barzuschusses von maximal 230.000 EUR erforderlich werden. Neben dem Barzuschuss erbringt die Stadt weitere Leistungen für den städtischen Musikschulverein Gaggenau e.V. Zu nennen sind insbesondere die Personalsachbearbeitung und die kaufmännische Betreuung des Vereins.

Jetzt stimmte der Gemeinderat dem Wirtschafts- und Stellenplan 2012 der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau zu und ermächtigte den Oberbürgermeister, seitens der Stadt Ausgaben in Höhe von maximal 260.000 Euro zu leisten.

Neue Feuerwehrsatzung der Stadt Gaggenau beschlossen

Die derzeitig gültige Feuerwehrsatzung der Stadt Gaggenau wurde vom Gemeinderat am 7. Dezember 1998 beschlossen und ist seit dem 11. Dezember 1998 in Kraft. Im März 2010 wurde das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geändert. Deshalb soll auch die Feuerwehrsatzung der Stadt Gaggenau an das geänderte Feuerwehrgesetz angepasst werden. Insbesondere sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Die dauerhafte Sicherung des Personalbestands der Feuerwehr soll mit einer Änderung des Eintrittsalters unterstützt werden. Künftig soll eine Aufnahme in die Einsatzabteilung bereits ab dem 17. Lebensjahr (bisher 18.) möglich sein. Eine Teilnahme an Einsätzen kann aus Arbeitsschutzgründen jedoch weiterhin erst ab dem 18. Lebensjahr ermöglicht werden. Gleichzeitig soll zur Aufnahme eine Probezeit (bei der Einsatzabteilung ein Jahr, bei der Jugendfeuerwehr 6 Monate) eingeführt werden.
  • Bisher war geregelt, dass Bewerber zur Aufnahme in die Feuerwehr in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein sollen. Mit der Novelle des Feuerwehrgesetzes wurden jetzt selbst Doppelmitgliedschaften in Feuerwehren ausdrücklich zugelassen. Und zwar sowohl in mehreren Gemeindefeuerwehren oder in einer Werkfeuerwehr oder in mehreren Einsatzabteilungen der eigenen Gemeindefeuerwehr. Feuerwehrangehörige können somit sowohl am Wohnort als auch Arbeits- oder Studienort Mitglied der Feuerwehr sein. Dadurch soll insbesondere die Tagesalarm-Bereitschaft gestärkt werden.
  • Bisher ist in der Feuerwehrsatzung geregelt, dass die Hauptversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Feuerwehrangehörigen anwesend ist. Künftig soll die Hauptversammlung schon beschlussfähig sein, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen anwesend ist.

Der Gemeinderat beschloss jetzt die Neufassung der Feuerwehrsatzung. Im Wortlaut wird sie in der nächsten Gaggenauer Woche nachzulesen sein.

Abwassersatzung der Stadt Gaggenau wird geändert

Zustimmend zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die vorgesehenen Änderungen der Abwassersatzung der Stadt Gaggenau (AbwS) vom 20. November 2007 und beauftragte die Verwaltung, den förmlichen Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der AbwS sowie die dafür erforderliche Gebührenkalkulation dem Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung am 19. Dezember zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

Gutachterausschuss neu bestellt

In den Gutachterausschuss der Stadt Gaggenau bestellte der Gemeinderat für die Zeit vom 1. Februar 2012 bis 31. Januar 2016 folgende Personen:

Rosalinde Balzer, Arnold Streeb (beide CDU), Heinz Goll, Martin Sambeth (beide SPD) und Dora Krug (FWG). Seitens der Verwaltung wurden bestellt: Ralf Burghardt und Veronika Mahlke sowie Lisa Drexler (ordentliches Mitglied) und Richard Schmieder (stellvertretendes Mitglied) als Vertreter des Finanzamtes Rastatt. Zum Vorsitzenden wurde Ralf Burghardt bestellt. Seine Stellvertreter sind: Rosalinde Balzer (CDU) und Heinz Goll (SPD).

Bekanntgaben

Erfolgsaktion „Gaggenau räumt auf“ wird 2012 fortgesetzt

Am 05. November 2011 fand der fünfte Aktionstag von „Gaggenau räumt auf“ statt. In den letzten zwei Jahren haben sich insgesamt 1209 ehrenamtlich Tätige an 112 Einzelaktionen beteiligt. Das gesamte Stadtgebiet konnte hierbei an vielen Orten nachhaltig aufgewertet werden. Zudem wurden in erheblichem Umfang städtische Haushaltsmittel eingespart. Diese Aktion ist mittlerweile zu einer festen Institution geworden und ein Beispiel bürgerschaftlichen Engagements. Vor kurzem fand eine Nachbesprechung mit den Organisatoren der Ortsteile statt. Hierbei wurde beschlossen, dass auch im nächsten Jahr zwei Aktionstage stattfinden sollen: 10. März und am 10. November 2012.

Stadt unterstützt Schwimmbadverein Kuppelsteinbad e. V.

Aufgrund eines Antrags des Schwimmbadvereins Kuppelsteinbad e. V. hat die Stadtverwaltung Gaggenau dem Verein zugesagt, dass sich die Stadt an der mit Kosten von insgesamt 10.096,34 Euro verbundenen Sanierung des Kioskdaches beteiligt. Auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrags hat die Stadt für die o. g. Maßnahme einen 50 %igen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 5.048,17 Euro bewilligt und ausbezahlt.

Zukunft des ehemaligen Freibadgeländes Bad Rotenfels

Zur Festlegung der künftigen Nutzung des Bad Rotenfelser Freibadgeländes wurde vom Gemeinderat am 21. Juli 2008 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Stadteingang Gaggenau-West“ gefasst. Bis zum Jahr 2013 wird das Gelände im Rahmen der Bauarbeiten für den Rotherma-Knoten als Baustelleneinrichtung und zur Lagerung von Erdmaterial genutzt. Das Bebauungsplanverfahren wird daher nicht vorrangig bearbeitet. Für das in diesem Bereich geplante Hotel liegen erste Planentwürfe des Grundstücksbesitzers vor. Diese müssen jedoch noch konkretisiert werden. Zu gegebener Zeit wird hierzu der Bau- und Umweltausschuss eingebunden.

Parkscheibenregelung in der Rathausstraße tritt wieder in Kraft

Versuchsweise wurde die angeordnete Parkscheibenregelung in der Rathausstraße im Stadtteil Bad Rotenfels außer Kraft gesetzt. Wie sich in dieser Versuchsphase leider gezeigt hat, wurden diese Parkplätze jedoch vermehrt von Dauerparkern in Beschlag genommen. Aus diesem Grund wird in Kürze die ursprüngliche Parkscheibenregelung wieder in Kraft gesetzt.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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