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Aus dem Gemeinderat

15.02.2012

Zwei Bebauungspläne auf der Tagesordnung

In seiner neuesten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit den beiden Bebauungsplänen „Innenstadt – An der Stadtbahn“ sowie „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen". Nähere Informationen in der "Gaggenauer Woche Nr. 7 vom 16. Februar".

Grundbucheinsichtsstelle statt Grundbuchamt

Aufgrund einer vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossenen Änderung des Landesgesetzes über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) werden im Zeitraum 2012 bis 2017 sämtliche kommunale Grundbuchämter des badischen Rechtsgebietes (Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe) aufgehoben und mit den bisherigen staatlichen Grundbuchämtern an sechs Standorten konzentriert. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat für das Grundbuchamt Gaggenau als Übergabetermin den 6. August 2012 festgelegt. Mit diesem Tag wird die Zuständigkeit für Grundbuchsachen hinsichtlich im Stadtgebiet Gaggenau gelegenen Grundstücken auf das beim Amtsgericht Achern eingerichtete Grundbuchamt Achern übergehen.

Zwar ist die Abgabe des Grundbuchamtes für den 6. August 2012 terminiert, die Schließung des Grundbuchamtes für den Publikumsverkehr wird nach der Vorgabe des Justizministeriums voraussichtlich aber bereits zum Dienstag, 31. Juli 2012, erfolgen. Die ab diesem Tag noch in Gaggenau eingehende Post wird dann zur weiteren Bearbeitung dem Grundbuchamt Achern zugeleitet werden.

Die bislang im Rathaus Gaggenau gelagerten rund 20.000 Grundbuchakten werden mit der Schließung des Grundbuchamtes Gaggenau in das neue Grundbuchzentralarchiv nach Kornwestheim verbracht. Dort werden zunächst bevorzugt die zur Bearbeitung anstehenden Akten ins künftig elektronisch geführte Grundbuch übernommen. Die komplette elektronische Erfassung der übrigen zirka 20.000 Gaggenauer Grundbücher wird mindestens vier Monate in Anspruch nehmen. Für einen Übergangszeitraum ist daher mit gewissen Verzögerungen für Auskünfte in Grundbuchsachen zu rechnen.

Für Anträge auf Grundbucheinsicht (diese umfasst auch die Bewilligungen, Kaufverträge und sonstige Eintragungsunterlagen) haben die Antragsteller ab Montag, 6. August 2012, die Wahl zwischen dem Zentralarchiv Kornwestheim und dem dann für das Stadtgebiet Gaggenau zuständigen Grundbuchamt Achern. Reine Anträge auf Grundbuchabschriften (also nur Kopien der Grundbücher) sind beim Grundbuchamt Achern zu stellen. Allerdings muss auch hierfür das Grundbuch zunächst elektronisch erfasst werden.

Um den Bürgerinnen und Bürgern von Gaggenau auch nach der Abgabe des Grundbuchamtes einen gewissen Mindestservice zur Verfügung zu stellen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, beim Justizministerium eine Grundbucheinsichtsstelle zu beantragen. Damit wäre künftig gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger im Falle eines berechtigten Interesses vor Ort in Gaggenau Einsicht in das elektronische Grundbuch gewährt werden kann. Außerdem bestünde die Möglichkeit, Ausdrucke, also Grundbuchabschriften, hieraus vor Ort in Gaggenau zu erhalten. Die Grundbucheinsichtstelle soll künftig organisatorisch der im Dezernat I angesiedelten städtischen Finanzverwaltung, Sachgebiet Liegenschaftswesen, zugeordnet werden.

Die Einrichtung einer örtlichen Grundbucheinsichtstelle erfolgt durch Rechtsverordnung des Justizministeriums mit Zustimmung der Gemeinde. Gemeinden, die eine Einsichtstelle betreiben, müssen einen Ratschreiber bestellen beziehungsweise die Bestellung des bislang vorhandenen Ratschreibers weiterführen. Nur der Ratschreiber und sein Stellvertreter dürfen die Einsicht gewähren. Der Ratschreiber und sein Stellvertreter sind außerdem weiterhin befugt, öffentliche Beglaubigungen (nicht zu verwechseln mit der amtlichen Beglaubigung) vorzunehmen. Von der Beglaubigungsbefugnis umfasst werden zum Beispiel Bewilligungen für die Eintragung von Dienstbarkeiten, die Bestellung und Löschung von einfachen Grundschulden oder die Anmeldungen zum Vereinsregister. Die Kosten der Einrichtung, Unterbringung und des laufenden Betriebs der Grundbucheinsichtstelle sind von der jeweiligen Gemeinde zu tragen und werden von der Verwaltung hinsichtlich der variablen Kosten (Personal- und Sachaufwand) auf ca. 13.000 Euro/Jahr geschätzt. Der Schätzung liegt ein personaler Aufwand eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst von 0,2 Fachkraftstellen zu Grunde, wobei der Gesamtpersonalaufwand (einschließlich der Zuschläge für Versorgung und Beihilfe) mit 62.054 Euro/Jahr angesetzt wurde. Beim Betrieb einer Grundbucheinsichtstelle ergeben sich aber auch laufende Einnahmen aus der Erteilung von Ausdrucken aus dem elektronischen Grundbuch. Von den gesetzlich vorgesehen Gebühren für einfache und amtliche Ausdrucke stehen der Gemeinde 5 Euro je Ausdruck zu. Hinzu kommen Gebühren für die öffentliche Beglaubigung.

Für eigene Verwaltungszwecke müsste die Stadt Gaggenau ohnehin einen Zugang zum sogenannten Automatischen Abrufverfahren beantragen, um bei Bedarf zeitnah Grundbucheinsicht nehmen zu können. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind dieselben, die auch für die Einrichtung einer der Bürgerschaft zur Verfügung stehenden Grundbucheinsichtsstelle erforderlich wären, so dass der Stadt Gaggenau für die vorzuhaltende Hard- und Software hierdurch keine Mehrkosten entstünden.

Die vom Land Baden-Württemberg veranlasste Schließung des Grundbuchamtes Gaggenau hat personelle Konsequenzen, da die Mitarbeiter des Grundbuchamtes grundsätzlich nicht vom Land übernommen werden. Hier macht der Oberbürgermeister von seinem Direktionsrecht Gebrauch. Die Verwaltung hat ein Umsetzungskonzept erarbeitet, nach dem die Mitarbeiter entsprechend ihrer Fähigkeiten in anderen Sachgebieten der Stadtverwaltung, in denen Personalbedarf besteht, eingesetzt werden.

Jetzt beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, beim Justizministerium Baden-Württemberg die Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle zu beantragen. Der Oberbürgermeister wurde ermächtigt, im erforderlichen Umfang Ratschreiber und Stellvertreter zu bestellen.

Projektgruppe „Zukunft Gaggenau 2030“ gegründet

Die Zukunft der Stadt Gaggenau bedarf einer ständigen strategischen Planung und Weiterentwicklung. Die Stadt muss den ständigen Veränderungen des wirtschaftlichen, technologischen, politischen und soziokulturellen Umfeldes und den neuen Erwartungen der Bürger gerecht werden. Dieser Prozess soll durch eine neue Projektgruppe Zukunft Gaggenau 2030 (ZG 2030) als Lenkungs- und Steuerungsgruppe begleitet werden.

Der Projektgruppe sollen neben dem Oberbürgermeister (Vorsitzender) nachfolgende ständige Mitglieder angehören:

  • 9 Mitglieder des Gemeinderats (CDU-Fraktion 3 Sitze, SPD-Fraktion 2 Sitze, FWG-Fraktion 2 Sitze, FDP-Fraktion 1 Sitz, Gruppierung Bündnis 90/Grüne 1 Sitz
  • 7 Bürger/innen (ihre Benennung erfolgt durch die Projektgruppenmitglieder der Verwaltung und des Gemeinderats in der Sitzung am 22. März 2012, und sie setzen sich zusammen aus: 1 Sprecher Stadtmarketing AG, 1 Vertreter Stadtjugendring / Jugendgemeinderat, 1 Vertreter Seniorenrat, 1 Vertreter Wirtschaft / Mittelstand, 2 Vertreter Gaggenauer Vereine (Kultur, Sport), 1 Vertreter Einzelhandel / Werbegemeinschaft.)
  • 4 Mitarbeiter/innen der Verwaltung (Bürgermeisterin, Leiter des Hauptamtes, Leiter der Finanzverwaltung, Koordinator/in der Projektgruppe).
  • Weitere Personen (Fachexperten) können fallweise zu den Projektgruppensitzungen eingeladen werden.

Jetzt beschloss der Gemeinderat die Gründung einer Projektgruppe „Zukunft Gaggenau 2030“ (ZG 2030) als strategische Lenkungs- und Steuerungsgruppe für die Stadtentwicklung der nächsten Jahre. Der Gemeinderat bestellte folgende Mitglieder in die Projektgruppe ZG 2030:

CDU: Maisch Dorothea, Stellvertreter: Freidel Wolfgang
CDU: Weber Konrad, Stellvertreter: Drützler Rudi
CDU: Sendensky-Kneisch Brigitte, Stellvertreter: Paul Andreas

SPD: Pfrommer Gerd, Stellvertreter: Rodenfels Susanne
SPD: Schwaab Stefan, Stellvertreter: Stolle Gerlinde

FWG: Kamm Albert, Stellvertreter: Hahn Martin
FWG: Rieger Uwe, Stellvertreter: Borscheid Heiko

FDP: Gehrmann Theo, Stellvertreter: Schmitt Wilfried

Bündnis 90/Die Grünen: Künstle Reinhold, Stellvertreter: Jiri Machacek

Als Koordinatorin fungiert Susanne Schultheiß. Laut ihrer Aussage soll die erste Klausurtagung der Projektgruppe noch vor der Sommerpause stattfinden. Im Mittelpunkt stünden der demografische Wandel und die Herausforderungen sowie Chancen, die er im Hinblick auf Bürger, Bildung, Wirtschaft, Infrastruktur, Freizeit/Kultur sowie Umwelt/Natur mit sich bringt.

Bekanntgaben

An der Spitze der Feuerwehr Michelbach

Der Gemeinderat hat der Wahl des Oberbrandmeisters Reinhard Kraft zum Abteilungskommandanten und des Brandmeisters Thomas Hatz zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gaggenau, Abteilung Michelbach zugestimmt.

Informationsveranstaltung über Umgestaltung und Aufwertung des Bahnhofsplatzes

Die vorgesehene Umgestaltung und Aufwertung des Bahnhofsplatzes hat Auswirkungen sowohl auf die städtebauliche Entwicklung als auch auf die Verkehrssituation in der Innenstadt. Die in der Projektgruppe Stadtentwicklung und im Gemeinderat bereits vorgestellten Entwürfe müssen daher weiter diskutiert und konkretisiert werden. Um auch die Auswirkungen auf das bereits vorhandene Verkehrskonzept der Stadt zu beleuchten, ist von Seiten der Verwaltung vorgesehen, die Planungen mit den Fachberatern im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. April 2012 gemeinsam zu diskutieren. Darüber hinaus ist geplant, die Bürgerschaft im Rahmen einer Informationsveranstaltung noch vor der Sommerpause 2012 in die Überlegungen einzubeziehen.

Akzeptable Lösung bei KVV-Buslinie 214 gefunden

Über geplante Einsparungen bei der KVV-Buslinie 214 „Gaggenau – Baden-Baden – Bühl“ war der Gemeinderat in früheren Sitzungen bereits informiert worden. Bei der Erstellung der Fahrplanänderung wurde die Stadt Gaggenau eingebunden und hat mit den Beteiligten Gespräche geführt. In Abstimmung mit dem Selbacher Ortsvorsteher Michael Schiel konnte dabei eine aus Sicht der Stadtverwaltung akzeptable Lösung gefunden werden. Der Fahrplanentwurf der Baden-Baden-Linie liegt jetzt vor. Ab dem 1. März 2012 soll diese Linie an Sonn- und Feiertagen nur noch mit 4 Kursen im 3-Stunden-Takt verkehren. Die Verbindungen sind vorgesehen ab Baden-Baden um 8:27 Uhr, 11:27 Uhr, 14:27 Uhr und 17:27 Uhr. Ankunft in Gaggenau und Abfahrt nach Baden-Baden ist um 9:00 Uhr, 12:00 Uhr, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten

Die Versorgung darf auch für die Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen nur aus kontrollierten Trinkwasseranlagen erfolgen. Das bedeutet, dass zum Anschluss an die Entnahmestellen nur die von den Stadtwerken Gaggenau zur Verfügung gestellten Einrichtungen benutzt werden dürfen (Einsatz von Standrohren mit einer zugelassenen Absicherung, wie Rückflussverhinderer und Rohrtrenner). Um den Vereinen sowie den Marktbetreibern diese Leistungen zur Verfügung stellen zu können, haben die Stadtwerke Gaggenau für neue Standrohre mit Rohrtrenner sowie eine hierfür notwendige Prüfanlage Investitionen in Höhe von 40.000,- € getätigt. Für die weiteren Anschlussteile wie Rohre/Schläuche/Armaturen und deren Verlegung hat der Betreiber/Benutzer von Trinkwasseranlagen Sorge zu tragen. Die zu verwendenden Materialien sind so zu wählen, dass sie für Trinkwasserverwendung geeignet sind. Dies stellt jedoch keine besonders große Hürde dar, wie es die ohne Beanstandung durchgeführte Kontrolle des Gesundheitsamtes Rastatt auf dem Weihnachtsmarkt in Gaggenau gezeigt hat. Für weitere Informationen stehen Mitarbeiter der Stadtwerke gerne zur Verfügung (Tel.: 07225/9885-0).

Überflutete Keller durch starke Niederschläge

Bei den Niederschlägen am Samstag, 21. Januar, handelte es sich um ein außergewöhnlich starkes Regenereignis. Dafür ist und kann das öffentliche Entwässerungsnetz nicht ausgelegt werden (finanziell nicht leistbar und auch nach bisheriger Rechtsprechung nicht notwendig). Deshalb war in verschiedenen Bereichen im Stadtgebiet (z. B. Daimler-Benz-Straße) die Entwässerungsanlage überfordert. Auslöser für die dortigen erheblichen Wassermengen war der Ehrlichbach, welcher seitlich vom Waldfriedhof über einen großen Einlauf in das öffentliche Regenwassernetz eingeleitet wird. Hier hat sich der Rechen infolge der starken Wassermassen mit Laub, Geäst und Schlamm zugesetzt. Das verschmutzte Wasser ist dann über die Kniebisstraße in die Daimler-Benz-Straße geflossen. Ob Versicherungsschutz für die Geschädigten besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Über die Reinigung von Leichenhallen

Die Reinigungsarbeiten in den Leichenhallen sind teilweise dem für die Durchführung der Grabbereitungs- und Bestattungsleistungen zuständigen Unternehmen, derzeit die Firma Kamm, übertragen. Im Leistungsverzeichnis für die Bestattungsleistungen sind die Reinigungsleistungen wie folgt definiert: „Reinigung der Leichenzelle, Einsegnungshalle, Flure, WC und sonstiger genutzter Räume“. Hierbei handelt es sich um Reinigungsleistungen, deren Kosten von den Angehörigen im Rahmen des Bestattungsentgelts zu tragen sind. Dies bedeutet konkret, dass die Räume nach jeder Bestattungs- und Trauerfeier zu reinigen sind. Die Einsegnungshalle wird in der Regel bereits vor der Bestattung/Trauerfeier intensiv gereinigt und nach der Bestattung/Trauerfeier lediglich in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht. Diese Regelung wird als sinnvoll erachtet, da bei geringeren Bestattungszahlen die Halle bis zur nächsten Bestattung ohnehin wieder verschmutzt. Der Reinigungsumfang umfasst lediglich die Böden und die Toiletten mittels Feuchtwischverfahren. Alles andere (Fenster, Inventar, Wände etc. einschließlich zusätzlicher Reinigungsdurchgänge) obliegt der Stadt Gaggenau.

Weil der vorstehend geschilderte Reinigungsumfang nicht ausreichend ist, um insbesondere die Toiletten, die als öffentliche Toiletten genutzt werden, sowie die Leichenzellen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, wurde zwischen der Firma Kamm und der Tiefbau-abteilung vereinbart, dass in den Wochen, in denen keine Bestattung/Trauerfeier auf den Friedhöfen stattfindet, einmal pro Woche die Toiletten und die Leichenzellen zum Wochen¬ende hin gereinigt werden. Darüber hinaus erfolgt an Tagen mit Bestattungen/Trauerfeiern vor den Feierlichkeiten nochmals eine Reinigung der Toiletten und Leichenzellen. Außer der regelmäßigen Reinigung der Toiletten und Leichenzellen erfolgt durch die Firma Kamm auf Kosten der Stadt noch bei Bedarf auf Anforderung der Tiefbauabteilung die Reinigung des Inventars (Sargwägen, Kühlvitrinen, Rednerpulte etc.) sowie der Fenster.

Aus dem Bau- und Umweltausschuss

Neue Stadionstufen für Stehplatztribüne des Traischbachstadions

Im Bereich der Stehplatztribünen des Traischbachstadions bestehen erhebliche Unfallgefahren. Brüchige Kanten an den Stadionstufen erfordern den Teilersatz von ca. 150 Elementen. Rang 1 der Bieterreihenfolge belegte die Firma R G W Tief-, Kanal-, Straßen-, Landschaftsgartenbau Roland Gießler, Walkenbach 9, 76571 Gaggenau-Michelbach, mit einer Angebotssumme von brutto 15.351,00 €. Infolgedessen erteilte der Bau- und Umweltausschuss jetzt der Firma R G W den Auftrag. Mit den Arbeiten soll bei frost- und regenfreier Witterung begonnen werden. Voraussichtlich werden fünf Werktage für die Realisierung der Maßnahme benötigt.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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