12.03.2012
Gegen Ausweitung eines FFH-Gebietes auf Selbacher Gemarkung
Zur Sicherung des europäischen Naturerbes wurde von der Europäischen Union der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ zur Erhaltung von Lebensräumen und zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beschlossen. „Natura 2000“ setzt sich zusammen aus FFHGebieten und Vogelschutzgebieten. Von dem FFH-Gebiet „Wälder und Wiesen um Baden-Baden“ war das Stadtgebiet von Gaggenau zunächst nicht tangiert. Im Rahmen der Erarbeitung des Managementplans wurde im Traischbach sowie im Beerbach (Börbach) der nach FFH-Richtlinie geschützte Steinkrebs vorgefunden. Nachdem sowohl der Traischbach als auch der Beerbach (Börbach) vom Stadtgebiet Baden-Baden bis ins Stadtgebiet Gaggenau reichen, beabsichtigt das Regierungspräsidium Karlsruhe aufgrund der signifikanten Vorkommen eine Erweiterung der Außengrenze des FFH-Gebietes vorzunehmen.
Innerhalb der Gebietsabgrenzung wurden im Bereich des Traischbachs noch die Lebensraumtypen „Magere Flachland-Mähwiesen“ sowie „Auenwälder“ vorgefunden. Außerdem ist der Bereich noch als Lebensstätte für die Gelbbauchunke vorgesehen. Im Bereich des Beerbach (Börbach) wurde ebenfalls noch der Lebensraumtyp „Auenwälder“ vorgefunden.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Managementplan einschließlich der geplanten Gebietserweiterung eine Stellungnahme abzugeben.
Da von der geplanten FFH-Gebietserweiterung im Bereich des Beerbach (Börbach) die Gemarkung Selbach tangiert wird, hat sich der Ortschaftsrat Selbach mit der Angelegenheit befasst. In seiner Stellungnahme macht er darauf aufmerksam, dass das Börbachtal seit über 30 Jahren durch eine Selbacher Familie bewirtschaftet wird. Die Familie betreibt dort Viehhaltung mit Rindern, Heidschnucken, Hühnern, Gänsen, Truthähnen und Stallhasen. Bis vor wenigen Jahren wurde auch Dammwild gehalten. Durch die Beweidung und das regelmäßige Mähen zur Heugewinnung ist das Tal seither auf den Flächen, die durch die Familie bewirtschaftet werden, in einem sehr gepflegten offenen Zustand. Von Seiten des Ortschaftsrates wird befürchtet, dass durch neue Auflagen innerhalb der FFH-Gebietsflächen die Tierhaltung noch weiter erschwert wird und dadurch die Bereitschaft zur Bewirtschaftung der Flächen verloren geht. Die Folge wäre, dass das Tal zuwächst und verwaldet. Auch für den Fischpächter könnten zusätzliche Auflagen entstehen. Nachdem der Steinkrebs ohnehin nur im Oberlauf des Beerbachs (Börbach) auf Gemarkung Baden-Baden festgestellt wurde, und der Börbach auf Gemarkung Selbach kein artentypisches Steinkrebsgewässer sei, bittet der Ortschaftsrat darum, das FFH-Gebiet „Wälder und Wiesen um Baden-Baden“ nicht auf Gemarkung Selbach auszudehnen.
Die Stadtwerke Gaggenau weisen darauf hin, dass sie im FFH-Gebiet „Wälder und Wiesen um Baden-Baden“, im Teilgebiet „östlich Ebersteinburg mit Wolfsschlucht und Beerbach“ und im Teilgebiet „Kuppenheimer Forst nördlich von Ebersteinburg mit Krebsbach/Fichtental und Offenland bei Haueneberstein“ Versorgungsanlagen eingebracht haben, die zu einem sicheren Betrieb und einer unterbrechungsfreien Versorgung der Stadt Gaggenau und teilweise auch der Stadt Kuppenheim und der Gemeinde Bischweier dienen. Somit wird es trotz Ausweisung des Schutzgebietes notwendig sein, die Versorgungsanlagen zu Wartungs-, Instandsetzungs-, Reparatur- oder sonstigen Arbeiten mit den dafür notwendigen Fahrzeugen/Gerätschaften anzufahren. In Schadensfällen kann hier keine Rücksicht auf Vegetation- oder Brutzeiten genommen werden. In der Regel werden die Stadtwerke aber bemüht sein, die Flora und Fauna in den Schutzgebieten nicht über Gebühr zu strapazieren und den Aufenthalt in diesen Gebieten auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichwohl sollten etwa Netzerweiterungen/Netzerneuerungen oder andere zukunftsweisende Aufgaben (z.B. Versorgung des ländlichen Raums mit leistungsstarkem DSL, Ausweitung der Betriebsfunkanlage) unter Einhaltung der Naturschutzbestimmungen und in Absprache mit den jeweils zuständigen Stellen möglich bleiben. Die Stadtwerke Gaggenau weisen außerdem darauf hin, dass sie im Waldgebiet zwischen Selbach und Ebersteinburg im Jahr 2000 eine Glasfaserleitung verlegt haben.
Von der städtischen Tiefbauabteilung wird darauf hingewiesen, dass im Managementplan nicht erwähnt ist, dass von der Stadt Gaggenau für den Selbach und den Traischbach ebenfalls Gewässerentwicklungspläne erstellt wurden (Selbach 2008, Traischbach 2011). Das Erhaltungsziel für den Steinkrebs wirkt gegen die Inhalte dieser Gewässerentwicklungspläne. Die Pläne haben gerade das Ziel, Wanderhindernisse im Bachlauf zu beseitigen, um die abgeschnittenen Bachläufe für Fische und Kleinlebewesen durchgängig zu machen. Im Bereich der B462 sind darüber hinaus Hochwasserschutzmaßnahmen geplant, die gemäß Gewässerentwicklungsplanung auch eine strukturelle Verbesserung in Hinsicht auf die Durchgängigkeit bewirken sollten. Die Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Brunnenrain im Bachlauf zwischen Selbach und Ottenau könnten bei Einhaltung der FFH-Vorgaben ebenfalls nicht realisiert werden. Des Weiteren sollte das Gebiet des Hochwasserrückhaltebeckens Börbach ausgegrenzt werden.
Der Gemeinderat schloss sich diesen einzelnen Stellungnahmen an und beauftragte die Stadtverwaltung, eine entsprechende Stellungnahme an das Regierungspräsidium zu richten.
Grünes Licht für Sanierung von Gaggenauer Brücken
Die Tiefbauabteilung hat das Büro RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Achern, beauftragt die 2011 und 2012 geplanten Brückensanierungen in Gaggenau zu begleiten. Dazu wurde eine genaue Prüfung der Brücken durchgeführt. Als Ergebnis sind zahlreiche Schäden mit einer Gesamtsanierungssumme von etwa 1.300.000 € ermittelt worden. Diese Summe weicht erheblich von dem bisherigen Kostenrahmen ab. In der letzten Brückenhauptprüfung sind die Brücken noch wesentlich besser bewertet worden. Infolge der strengen Winter hat sich bei der aktuellen Untersuchung ein wesentlich höherer Sanierungsbedarf gezeigt.
- Schillerbrücke (Baujahr 1948): Voraussichtliche Sanierungskosten ca. 380.000,00 € (kurzfristig). Das Bauwerk befindet sich zwischen einem kritischen bis ungenügenden Bauzustand. Die Stahlkonstruktion der Fuß- und Radwegbrücke ist stark korrodiert, und der Überbaubeton muss komplett erneuert werden. Eine Sanierung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Ansonsten bliebe nur die Totalerneuerung. Alternativ zu der Brückensanierung prüft die Tiefbauabteilung derzeit noch die Möglichkeit des Neubaus einer Aluminiumbrücke mit voraussichtlichen Kosten von etwa 300.000 €.
- Badsteg (Baujahr 1972): Voraussichtliche Sanierungskosten ca. 130.000 € (in 3 bis 5 Jahren). Die Fuß- und Radwegbrücke hat zahlreiche Korrosionsschäden, die Beschichtung ist verschlissen. Eine Sanierung ist mittelfristig erforderlich. Aufgrund der Radwegnutzung muss das Geländer auf 1,20 m Höhe erhöht werden.
- Glasersteg (Generalinstandsetzung 1984): Voraussichtliche Sanierungskosten ca. 180.000 € (kurzfristig). Die Fuß- und Radwegbrücke hat einige Korrosionsschäden infolge defekter Fugen. Eine kurzfristige Sanierung ist notwendig.
- Konrad-Adenauer-Brücke (Baujahr 1965): Voraussichtliche Sanierungskosten ca. 235.000 € (in 3 bis 5 Jahren). Die Brücke hat ebenfalls Korrosionsprobleme infolge alter, undichter Fugen und Fahrbahnübergänge. Eine Sanierung ist notwendig. Der Baum an der Widerlager-Aufweitung muss entfernt werden, weil er das Widerlager und den Gehwegbelag schädigt. Aufgrund der Radwegnutzung muss das Geländer auf 1,20 m Höhe erhöht werden.
- Lindenbrücke (Baujahr 1955): Voraussichtliche Sanierungskosten ca. 340.000 € (kurzfristig). Die Brücke ist im Bereich der Widerlager stark korrodiert (eine Erneuerung der Lager ist erforderlich). Auch eine Sanierung des kompletten Aufbetons (Betonkappen) an den Gehwegseiten ist notwendig. Aufgrund der Radwegnutzung muss das Geländer auf 1,20 m Höhe erhöht werden.
- Weinauer Brücke (Baujahr 1985): Voraussichtliche Sanierungskosten ca. 115.000 € (mittelfristig). Die Brücke ist teilweise korrodiert. Eine Sanierung ist notwendig. Dazu muss der Asphaltfeinbelag auf dem Gehweg abgefräst und einschließlich Bordstein und Rinnenplatten neu betoniert werden – inklusive Beschichtung.
Anhand der derzeit bekannten Schäden schlägt die Tiefbauabteilung folgenden Brückensanierungsplan vor:
- Lindenbrücke (ca. 340.000 €) und Glasersteg (ca. 180.000 €) im Jahr 2012
- Schillerbrücke (ca. 300.000 €) und Badsteg (ca. 130.000 €) in den Jahren 2013/14
- Konrad-Adenauer-Brücke (ca. 235.000 €) und Weinauer Straße (ca. 115.000 €) im Jahr 2015 und in den darauf folgenden Jahren
Für die 2013 geplante genaue Untersuchung der restlichen Brücken fallen noch zusätzlich Ingenieurkosten an. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann der endgültige Sanierungsplan ausgearbeitet werden. Die Tiefbauabteilung schlägt vor, mit der Sanierung der Lindenbrücke und des Glasersteges zu beginnen. Das Büro RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Achern, soll mit den Arbeiten beauftragt werden. Das Honorar für diese Leistungen beläuft sich auf brutto ca. 50.000 Euro (ca. 29.000 Euro für die Lindenbrücke und ca. 21.000 Euro für den Glasersteg).
Auf Grundlage der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Gemeinderat jetzt beschlossen, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Sanierungsreihenfolge bei den schadhaften Brücken zuzustimmen. Im Haushaltsjahr 2012 sollen die Lindenbrücke mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 394.000 € (einschließlich Ingenieurleistungen und Unvorhergesehenes) sowie der Glasersteg mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 216.000 € (einschließlich Ingenieurleistungen und Unvorhergesehenes) saniert werden. Mit der Erarbeitung der Entwurfs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie der örtlichen Bauleitung für die geplanten Sanierungen soll das Büro RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Achern, zu einem Honorar von brutto ca. 50.000 € beauftragt werden.
Sanierung des Jugendhauses erfordert zusätzliche Arbeiten
Im Jugendhaus Gaggenau werden seit dem 1. Januar 2012 notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt. Entsprechende Haushaltsmittel wurden für Elektro-, Maler-, Bodenbelag- und Tischlerarbeiten im Jahr 2012 bewilligt. Mit Beginn der Sanierungsarbeiten zeigte sich jedoch, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich werden:
- Balken/Decken/Böden: Nach Öffnung von Verdachtspunkten an Verkleidungen wurden innerhalb der Deckenhohlräume Schadstellen an tragenden Balken sichtbar, die weitergehende Untersuchungen an den Deckenkonstruktionen erforderlich machten. Letztendlich mussten an einer Fläche von ca. 120 m2 Stroh-Gips-Decken komplett entsorgt, tragende Bauteile ausgewechselt, darüber liegende Böden entfernt und neue Decken eingebaut werden. Im Zusammenhang mit den notwendigen Bauteilersätzen mussten Aufräum-, Demontage-, Entsorgungs-, Elektroarbeiten und Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden oder sind noch zu erledigen. Die Kosten betragen rund 50.000 €.
- Vordachkonstruktion: Ursprünglich sollte die Glaseindeckung auf der Eingangsüberdachung ersetzt werden. An den Befestigungseisen und Stützen zeigten sich jedoch statische Unzulänglichkeiten, sodass es notwendig wurde, die gesamte Konstruktion abzubauen. Das Vordach wird nach der Sanierung Sicherheitsglas als obere Abdeckung erhalten. Die Kosten belaufen sich auf etwa 15.000 €.
- Geländeranlagen: Aus Sicherheitsgründen müssen die Umwehrungen außerhalb des Gebäudes aufgerüstet werden. Innerhalb des Gebäudes ist eine Neuanlage der Aufrüstung aus wirtschaftlichen Gründen vorzuziehen. Die Kosten liegen bei zirka 15.000 €.
Die vorgenannten Maßnahmen waren nicht vorgesehen und sind deshalb zusätzlich zu bewilligen. Unglücklicherweise wird der Sanierungsablauf durch einen am 9. Februar 2012 entstandenen Wasserschaden im 1. Obergeschoss des Jugendhauses zusätzlich gestört. Es handelt sich um einen Frostschaden in Höhe von rund 50.000 €, der von der Leitungswasserversicherung des BGV getragen wird. Die Räumlichkeiten im Dachgeschoss (Personal-/Büroräume) und im 1. Obergeschoss, einschließlich der Herren-WC-Anlage, können termingerecht zum 1. April 2012 in Betrieb genommen werden. Durch den Frostschaden bedingte Reparaturarbeiten im Erd- und Untergeschoss werden voraussichtlich bis Anfang/Mitte Mai 2012 andauern. Die Baustelle im Erdgeschoss kann ungehindert und ungefährdet passiert werden.
Jetzt beschloss der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 €.
Änderungen des Wahlalters und –systems beim Jugendgemeinderat
In Gaggenau ist seit dem 2. Februar 1998 ein Jugendgemeinderat eingerichtet. Wahl, Amtszeit und Geschäftsgang richten sich nach den vom Gemeinderat beschlossenen Grundsätzen vom 11. November 2003. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Am 8. Mai 2012 finden Neuwahlen statt. Die Verwaltung hat festgestellt, dass sich die in den Grundsätzen getroffenen Bestimmungen grundsätzlich bewährt haben. Hinsichtlich des Wahlalters und des Wahlsystems allerdings regen die Verwaltung und der amtierende Jugendgemeinderat eine Anpassung an.
Wahlsystem: Die Wahl erfolgt bisher in Form der Mehrheitswahl. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass nicht alle Schulen repräsentativ im Jugendgemeinderat vertreten sind. Insbesondere von den Haupt- und Sonderschulen wurde aufgrund der Schülerzahlen nicht bei jeder Wahl ein Vertreter in das Gremium gewählt. In der Praxis wurde festgestellt, dass die Angebote, Veranstaltungen, Projekte sowie Kandidatenwerbung des Jugendgemeinderats die Schüler einer nicht im Gremium vertretenen Schule nur schlecht erreichen. Die Verwaltung und der amtierende Jugendgemeinderat schlagen daher vor, künftig den Schulen und auch für Auszubildende teilweise garantierte Sitze (50% gleich 8 Sitze) zu vergeben. Insgesamt gibt es 15 Sitze. Das Grundwahlsystem bleibt weiterhin ein Mehrheitswahlsystem. Jedoch sollen künftig in Anlehnung an die Schülerzahlen für das Goethe-Gymnasium 4 Sitze, die Realschule 2 Sitze, die Werkrealschule mit Sonderschule insgesamt 1 Sitz sowie für Auszubildende 1 Sitz als garantierte Sitze vergeben werden. Die weiter verbleibenden 7 Sitze sollen über das Mehrheitswahlsystem vergeben werden. Falls nicht ausreichend Bewerber für die garantierten Sitze zur Verfügung stehen, sollen diese nach dem Mehrheitswahlsystem vergeben werden.
Wahlalter: In den Grundsätzen vom 11. März 2003 wurde das Alter der Kandidaten (passives Wahlrecht) auf 13 bis 21 Jahre und das Alter der Wähler (aktives Wahlrecht) auf 12 bis 18 Jahre festgesetzt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich die große Altersspanne der Mitglieder (13 bis 21 Jahre) nicht vorteilhaft auf die Homogenität des Gremiums ausgewirkt hat. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass das politische Interesse und auch die entsprechende Reife für die Aufgaben im Jugendgemeinderat bei Kindern im Alter von 13 Jahren in der Regel weniger vorhanden sind. Deshalb wird vorgeschlagen, sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht auf 14 Jahre anzuheben und das passive Wahlrecht auf 19 Jahre zu begrenzen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Somit können die Jugendlichen bei einer Wahl mit 19 Jahren bis zum 21. Lebensjahr im Amt bleiben. Mit dem 21. Lebensjahr scheiden die Mitglieder aus.
Der Jugendgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Februar 2012 den vorgesehenen Änderungen zugestimmt. Die neuen Grundsätze sollen zum 1. April 2012 in Kraft treten. Diesem Vorschlag folgte jetzt auch der Gemeinderat.
Eugen Weber steht für die Nachfolge von Heinz Goll bereit
Stadtrat Heinz Goll hat mit Schreiben vom 20. Januar 2012 sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Gaggenau zum 31. März 2012 beantragt. Nach der Gemeindeordnung kann der Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn er zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört oder mehr als 62 Jahre alt ist. Diese Voraussetzungen liegen bei Goll vor. Dementsprechend stellte der Gemeinderat jetzt fest, dass Stadtrat Goll aufgrund seines Antrages vom 20. Januar 2012 aus dem Gemeinderat der Stadt Gaggenau ausscheidet, weil ein wichtiger Grund vorliegt.
Aufgrund des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009 rückt der festgestellte Ersatzbewerber Eugen Weber in den Gemeinderat nach. Weber hat zwischenzeitlich erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt. Jetzt stellte der Gemeinderat fest, dass keine Hinderungsgründe für sein Nachrücken in das Gremium vorliegen. Seine Verpflichtung wird in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. März 2012 erfolgen.
Bekanntgaben
Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung wurde seitens der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass entsprechend der gültigen DIN 1986-30 Abwasser-Grundleitungen auf ihre Dichtigkeit überprüft werden müssen. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch keine gesetzliche Verpflichtung, diese Frist einzuhalten. Ungeachtet dessen hält es die Tiefbauabteilung jedoch für ratsam, die Abwasser-TV-Kontrolle in den nächsten Jahren durchzuführen. Bei defekten Hausentwässerungsleitungen könne nicht ausgeschlossen werden, dass Abwasser in das Grundwasser gelangt. Für eventuelle Schäden wären dann die Grundstückseigentümer verantwortlich.
Rückbau des „Grünen Klassenzimmers“ des Goethe-Gymnasiums
Gravierende Eingriffe in naturschutzrechtlicher Sicht erfordern einen Teilrückbau baulicher Anlagen des „Grünen Klassenzimmers“ des Goethe-Gymnasiums. Die Rückbaumaßnahmen wurden mit dem Landratsamt Rastatt als Untere Naturschutzbehörde abgestimmt und umfassen die talseitigen Abstellräume mit Deckenkonstruktionen und Umwehrungen. Außerdem müssen die zur Böschungssicherung verwendeten Florakron-Elemente durch Sandsteinfindlinge ersetzt werden. Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses wurde einer außerplanmäßigen Ausgabe und der Beauftragung des Baubetriebshofes zugestimmt. Die Kosten des Rückbaus belaufen sich auf insgesamt 18.500 Euro. Die Arbeiten sollen am 12. März 2012 beginnen. Die voraussichtliche Dauer der Abbrucharbeiten beträgt rund drei Wochen. Die Arbeiten können nur bei trockenen Bodenverhältnissen durchgeführt werden.
Aus dem Bau- und Umweltausschuss
Gestaltung der Gabionenwand am Rothermaknoten
Die abschließenden Detailplanungen für den Ausbau des Rothermaknotens neigen sich dem Ende zu. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss stellten Hermann Nöldner vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Bauherr der Maßnahme und Bernhard Scharbert von dem für die Planung beauftragten Büro RS-Ingenieure den Entwurf einer Gabionenwand vor. Sie ersetzt teilweise den entlang des Rotherma lange Zeit vorhandenen Erdwall und stützt den verbleibenden Rest. Der Erdwall selbst wird zur Hälfte abgegraben, um Platz für die Ausbiegespur von der B 462 in Richtung Gaggenau zu schaffen. Während die erste Hälfte der Wand aus mit geschütteten Steinen gefüllten Gabionenelementen bestehen wird, nimmt der Anteil von mit gesetzten Steinen gefüllten Gabionen in Richtung Kreisel kontunierlich zu. Scharbert betonte die Wellenform des Bauköpers. Zur weiteren Auflockerung sind drei Arten von Hinterpflanzungen geplant, die unterschiedlich stark über die Mauerkrone hinweg wuchern sollen. Der Bauausschuss nahm nach einer Aussprache die Planung zu Kenntnis.
Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de
