30.03.2012
Teilbebauungsplan „Innenstadt – An der Stadtbahn“
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den dritten Teilbebauungsplan „Innenstadt – An der Stadtbahn“ zum Beschluss erhoben und als Satzung beschlossen. Näheres darüber im Gaggenauer Amtsblatt dieses Heftes.
Neues Löschfahrzeug für Ottenauer Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Gaggenau, Abteilung Ottenau, erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug. Das beschloss der Gemeinderat in seiner aktuellen Sitzung. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells und zur Überführung an den Aufbauhersteller erging an die Firma Daimler AG zum Preis von 61.409,95 €. Der Auftrag zur Fertigung des Aufbaus wurde an die Firmen IVECO-Magirus GmbH, Ulm, zum Preis von 128.226,07 € vergeben. Die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung wird auf Beschluss des Gemeinderats die Firma Bittiger GmbH, Kehl, zum Preis von 22.283,75 € übernehmen. Der Auftragsrahmen wurde auf rund 215.000 € festgesetzt.
Kooperation mit Weisenbach im Standesamtsbereich
Die Gemeinde Weisenbach hat eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Gaggenau im Bereich Standesamt angeregt. Weil die Gemeinde lediglich über eine hauptamtliche Standesbeamtin verfügt, hat sie vorgeschlagen, die Verhinderungsstellvertretung unter Einbeziehung der Großen Kreisstadt zu regeln. Maßgebend hierfür ist die Tatsache, dass Gaggenau über zwei ausgebildete Standesbeamte verfügt. Nach einer überschlägigen Ermittlung der Gemeinde Weisenbach wird eine Verhinderungsstellvertretung maximal an drei bis vier Tagen im Jahr und an diesen Tagen maximal drei bis vier Stunden notwendig sein. Eine Prüfung der Weisenbacher Anfrage durch die Stadtverwaltung Gaggenau hat ergeben, dass dem Anliegen der Gemeinde ohne Nachteile für die eigene Aufgabenerfüllung entsprochen werden kann. Infolgedessen beschloss jetzt der Gemeinderat die interkommunale Zusammenarbeit mit Weisenbach im Standesamtsbereich.
Stadt bleibt vorerst beim Prinzip der Kameralistik
Der Gemeinderat hat seinen Beschluss vom 28. Juni 2010 zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens NKHR zum 1. Januar 2014 bis auf weiteres ausgesetzt und beauftragte den Oberbürgermeister, zu gegebener Zeit über das Ergebnis der von der Landesregierung veranlassten Prüfung über die Einführung eines Wahlrechts zwischen Kameralistik und Doppik zu berichten und damit verbunden einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.
Grünes Licht für Wirtschafts- und Stellenplan des Kinder-, Jugend- und Familienhauses
Die Große Kreisstadt Gaggenau hat mit KINDgenau e. V., Gaggenau, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, am 15. Dezember 2011 einen Vertrag über den Betrieb und die Förderung eines Kinder-, Jugend- und Familienhauses in der Großen Kreisstadt abgeschlossen. Nach den vertraglichen Vereinbarungen betreibt der Verein im überlassenen Objekt Hauptstraße 1, Gaggenau, ab 1. April 2012 in eigener pädagogischer Verantwortung ein Kinder-, Jugend- und Familienhaus als Einrichtung der offenen Jugendarbeit und der außerschulischen Jugendbildung. Die Große Kreisstadt Gaggenau gewährt KINDgenau e. V. zum Betrieb des Hauses einen Festbetragszuschuss von maximal 125.000 Euro (12 Monate) bzw. von 98.750 Euro (9 Monate). Der Verein ist vertraglich verpflichtet, jedes Jahr einen Wirtschafts- und Stellenplan aufzustellen, der vom Kuratorium zu beschließen und der Stadt vorzulegen ist. Diesem Plan stimmte der Gemeinderat jetzt zu.
Der Wirtschaftsplanentwurf 2012 von kindgenau e. V. für das Rumpfwirtschaftsjahr April 2012 bis Dezember 2012 umfasst Gesamteinnahmen in Höhe von 98.000 Euro und Gesamtausgaben von 97.065 Euro. Der Wirtschaftsplan 2012 sieht somit einen Zuschuss der Großen Kreisstadt in Höhe von maximal 98.000 Euro vor. Der für den städtischen Zuschuss maßgebende Stellenplan umfasst im Wirtschaftsjahr 2012 folgende Stellen: Hausleitung (Vollzeit), pädagogische Mitarbeiterin (Teilzeit mit 50 %), zwei Übungsleiterinnen (jeweils 10 Std.) sowie eine teilzeitbeschäftigte Verwaltungskraft (8 Stunden/Woche), eine teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft und einen teilzeitbeschäftigten Hausmeister.
Verschiedene Arbeiten vergeben
In seiner vergangenen Sitzung vergab der Gemeinderat auch eine Reihe von Arbeiten. Die Firma R G W Tief-, Kanal-, Straßen-, Landschaftsgartenbau, Roland Gießler, Walkenbach 9, 76571 Gaggenau-Michelbach, erhielt auf der Grundlage ihres Angebotes von brutto 768.078,87 € einen Rahmenauftrag für die Durchführung von baulichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Straßen, Wege und Plätze im Zeitraum vom 01.04.2012 bis 31.03.2014. Die landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten einschließlich des Winterdienstes auf den städtischen Friedhöfen wurden an die Firma Grün-System-Bau-GmbH, Baden Airpark C 214, 77836 Rheinmünster, vergeben. Der Auftrag beträgt für ein Jahr 211.205,10 €. Mit den Bestattungsleistungen und Grabbereitungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen wurde die Bietergemeinschaft Fa. Kamm + Fa. Kaiser, Kreuzstr. 6 a, 76571 Gaggenau, beauftragt. Die Summe beträgt jährlich 216.827,52 €.
Öffentliche Bekanntgaben
Waldseebad und Murgana während der Freibadesaison 2012
Das Waldseebad wird am Donnerstag, 17. Mai 2012 (Christi Himmelfahrt), geöffnet. Tägliche Öffnungszeit: 9 bis 20 Uhr
Das Murganabad ist ab Sonntag, 13. Mai 2012, während der Freibadsaison wie folgt geöffnet:
Sonntag und Montag geschlossen
Dienstag von 6.30 bis 20 Uhr
Mittwoch von 8 bis 21 Uhr (Warmbadetag)
Donnerstag von 8 bis 20 Uhr
Freitag von 8 bis 20 Uhr
Samstag von 9 bis 20 Uhr
Kassenschluss ist jeweils 45 Minuten vor Schließung des Bades. Außerdem bleibt das Murganabad wegen anstehender Reparatur- und Wartungsarbeiten in der Zeit von Samstag, 30. Juni 2012 bis Sonntag, 9. September 2012 geschlossen.
Stadtverwaltung empfängt Bürgerinitiative "Nördliche Innenstadt"
Unmittelbar nach deren Gründung hatte Bürgermeisterin Brigitte Schäuble der Bürgerinitiative "Nördliche Innenstadt" die Gesprächsbereitschaft der Stadtverwaltung signalisiert. Dieses Gespräch, zu dem alle beteiligten Interessierten herzlich eingeladen sind, findet am Montag, 2. April 2012, 18 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses statt.
Kostenersatz für Hausanschlussleitungen
In den Jahren 2000 und 2001 wurden von Seiten der Stadt Gaggenau die Erschließungs-arbeiten (Kanal- und Straßenbau) für das Baugebiet „Heil II – Neubruch/Fürgländ/Gaß/Altheil/Vogelgesang“ (Dritter Teilbebauungsplan) durchgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch Hausanschlussleitungen zu verschiedenen Grundstücken verlegt. Es handelt sich um 31 Grundstücke in der Lilienstraße, dem Asternweg sowie dem Margeritenweg. Nachdem die ursprüngliche Rechnung der bauausführenden Firma aus dem Jahr 2002 nicht geprüft werden konnte bzw. sachlich nicht richtig war, konnte eine Einigung erst in einem außergerichtlichen Vergleich erzielt werden, der mit Beschluss des Gemeinderates vom 15. März 2010 zustande kam. Vor diesem Hintergrund kann, wie auch bei den Erschließungsbeiträgern, eine Abrechnung erst jetzt erfolgen. Durch den außergerichtlichen Vergleich wurde letztendlich eine Kosteneinsparung für den Anteil der Hausanschlüsse von ca. 30 % erzielt. Die Kosten belaufen sich nun auf insgesamt ca. 35.500 Euro und liegen pro Hausanschluss zwischen ca. 382 Euro und 2.500 Euro. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden in den nächsten Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten.
Bepflanzung der Bismarckstraße vorerst zurückgestellt
Der vom Gemeinderat am 14.11.2011 gefasste Vergabebeschluss für Tiefbauarbeiten zur Herstellung von Pflanzgruben in der Bismarckstraße wurde zurückgestellt. Es gibt Überlegungen, die überbreite Bismarckstraße umzugestalten, um dem Parkdruck im Umfeld der Carl-Benz-Schule und des Altenheims entgegenzuwirken. Die Planungsüberlegungen sollen dem Bau- und Umweltausschuss in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Die Bepflanzung der Bismarckstraße wird deshalb zunächst zurückgestellt.
Für bessere Sichtverhältnisse an Ottenauer Straßenkreuzung
Im März 2012 ereignete sich an der Kreuzung „Hauptstraße/Friedrichstraße/Lindenbrücke“ im Stadtteil Ottenau ein Unfall, bei dem der Fahrer eines Kleinkraftrades schwer verletzt wurde. Der Fahrer eines Pkw wollte aus Fahrtrichtung Gaggenau kommend nach links in die Friedhofstraße einbiegen und missachtete den Vorrang des entgegenkommenden Zweiradfahrers. Im Jahr 2011 mussten an gleicher Stelle von der Polizei insgesamt 6 Unfälle registriert werden. Bei allen diesen Unfällen wurde der Vorrang von Verkehrsteilnehmern aus Fahrtrichtung Hörden kommend missachtet. Zwei Personen, davon ein Zweiradfahrer, wurden bei diesen Unfällen leicht verletzt.
Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wurde in Absprache mit der Polizeidirektion Rastatt und dem zuständigen Straßenbauamt des Landkreises Rastatt zwischenzeitlich angeordnet, dass die an beiden Fahrbahnteilern der Hauptstraße angebrachten äußeren Verkehrszeichen „rechts vorbei“ entfernt werden. Außerdem sollen die beiden verbleibenden Verkehrszeichen „rechts vorbei“ verkleinert werden. Die derzeit angebrachten Schilder mit einem Durchmesser von 60 cm sollen durch die kleinste Variante mit einem Durchmesser von 40 cm ersetzt werden. Diese Abweichung von den allgemeinen Regeln zur Anbringung von Verkehrszeichen wird aus Gründen der Verkehrssicherheit als vertretbar angesehen.
Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de
