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Aus dem Gemeinderat

14.06.2012

Satzungsbeschluss für „Heil II“ gefasst

In seiner jüngsten Sitzung fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Vierten Teilbebauungsplan „Heil II – Kaufenberg/Altheil“ und für den Fünften Teilbebauungsplan „Heil II – Neubruch/Altheil“. Damit ist der Weg frei für die Umlegung der dortigen Grundstücke, die der Erschließung vorausgeh.

Konzession für Außenwerbung vergeben

Der Gemeinderat hat die Konzession für die Außenwerbung im Stadtgebiet Gaggenau an die Firma DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG vergeben. Der Vertrag, den die Stadtverwaltung mit dem Unternehmen abschließen soll, hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Je nach Werbeträger 40 bis 45 Prozent der Pachteinnahmen sollen an die Stadt fließen. City-Manager Michael Müller rechnet mit mindestens 20.000 Euro jährlich.

Gebühren im Waffenrecht ergänzt

Mit Neufassung des Waffengesetzes im Jahre 2009 wurde den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auch verdachtsunabhängig die ordnungsgemäße Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sowie von Munition zu überprüfen. Erklärtes Ziel sowohl der Landesregierung als auch der Waffenbehörden ist es, alle betroffenen Waffenbesitzer (im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gaggenau sind dies ca. 300 Personen) künftig einer regelmäßigen, verdachtsunabhängigen Überprüfung zu unterziehen.

Jetzt beschloss der Gemeinderat, für verdachtsunabhängige Kontrollen keine Gebühren zu erheben, wenn diese ohne Beanstandungen verlaufen sollten. Bei festgestellten Mängeln und der in Folge notwendigen „Nacharbeit“ ist jedoch eine entsprechende Verwaltungsgebühr (Zeitgebühr) zu erheben. Diese beträgt aktuell für jede angefangene halbe Stunde Arbeitszeit € 25. Verdachtsabhängige Kontrollen sollen generell in gleichem Maß gebührenpflichtig sein. 39 Vor-Ort-Überprüfungen seitens des Ordnungsamtes haben laut Leiter Dieter Spannagel mittlerweile auch schon stattgefunden. Gravierende Verstöße konnten dabei jedoch nicht festgestellt werden. Im Übrigen hätten alle Waffenbesitzer zwischenzeitlich dem Ordnungsamt auch Nachweise (Lichtbilder/Rechnungen) vorgelegt, die den Besitz eines jeweils erforderlichen Waffen-Aufbewahrungsbehältnisses belegen.

Jetzt beschloss der Gemeinderat die zweite Änderung der Satzung der Großen Kreisstadt Gaggenau über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörde und als Untere Baurechtsbehörde (Gebührenordnung) sowie die Änderung des Gebührenverzeichnisses.

Aus dem Bau- und Umweltausschuss

Firma Hurrle reinigt Gaggenauer Straßen, Wege und Plätze

Der Bau- und Umweltausschuss erteilte der Gaggenauer Firma Hurrle den Auftrag zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Bereich Straßen, Wege und Plätze des Stadtgebiets für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2014. Der Auftragsvergabe lag das Angebot der Firma von jährlich 74.253,18 Euro zugrunde.

Firma Ullrich saniert Fassade der Eichelbergschule

Den Auftrag für die Ausführung des Wärmedämmverbundsystems (in Verbindung mit Betonerhaltungs- und Malerarbeiten) im Zuge der Fassadensanierung des Sondertraktes der Eichelbergschule in Gaggenau-Bad Rotenfels erhält die Gaggenauer Firma Ullrich zum Preis ihres Angebots von 70.782,71 Euro.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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