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Aus dem Gemeinderat

20.07.2012

Bebauungsplan „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen"

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig die fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“.

Selbacher Baugebiet „Brunnenrain“ steht vor der Erschließung

Das Baugebiet „Brunnenrain“ in Gaggenau-Selbach wird als „Allgemeines Wohngebiet“ mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern und einigen Doppelhäusern geplant. Durch Aktivierung von ursprünglich noch als Grünflächen vorgesehenen Grundstücken und einer Verstärkung des Angebotes an Einzelhäusern beinhaltet der Planentwurf nun 31 Einfamilienhäuser und 6 Doppelhaushälften. Die beabsichtigte Traufhöhe für diese Gebäude ist 4,30 Meter. Die Gebäude werden mit einem Vollgeschoss festgesetzt. Darüber hinaus soll im Kellergeschoss oder im ausgebauten Dachgeschoss ein Vollgeschoss möglich sein.

Der Ortschaftsrat Selbach war über den Sachstand informiert worden und hatte dem Gemeinderat empfohlen, die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes für das Baugebiet „Brunnenrain“ zu beschließen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium jetzt einstimmig.

Dieter Reininghaus, Geschäftsführer der Weber-Consulting Beratungs GmbH, berichtete von einer „guten Nachfrage nach Bauplätzen“ im neuen Baugebiet Brunnenrain. Die Erschließungsmaßnahmen sollten im Herbst beginnen.

Weichenstellung für Oberweierer Baugebiet „Mergelacker“

Das Baugebiet „Mergelacker“ soll im Rahmen eines privaten Erschließungs- und städtebaulichen Vertrags erschlossen werden. Unbeschadet hiervon soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mergelacker“ im Stadtteil Oberweier durch ein amtliches Baulandumlegungsverfahren verwirklicht werden. Die Durchführung des technischen Teils des Umlegungsverfahrens soll das Landratsamt Rastatt – Amt für Vermessung und Flurneuordnung – vornehmen. Jetzt ordnete der Gemeinderat für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mergelacker“ ein amtliches Baulandumlegungsverfahren an und beauftragte mit der Durchführung des technischen Teils des Umlegungsverfahrens das Landratsamt.

Allgemeine Stromversorgung des Rathauses wird erneuert

Ein Teil der umfassenden Renovierungsarbeiten in den Verwaltungsgebäuden der Stadt betrifft die Installation eines neuen Daten- und Stromnetzes. Bei den Stromnetzarbeiten handelt es sich zum einen um die Herstellung der Elektroversorgung für die Büroarbeitsplätze und zum anderen um die Erneuerung der (im Rathaus) veralteten und nicht mehr zulässigen allgemeinen Stromversorgung (Beleuchtung, Putzsteckdosen). Mit den Arbeiten beauftragte der Gemeinderat jetzt die Firma IGT AG aus Marxzell auf Grundlage ihres Angebotspreises von brutto 263.195,80 €. Mit den Arbeiten wird am 3. September 2012 begonnen, nach dem aktuellen Projektzeitplan werden sie Ende März 2013 fertiggestellt sein.

Freiwilligkeitsleistung für wöchentlichen Notar-Spechtag in Gaggenau

Mit der vom Landtag Baden-Württemberg beschlossenen Änderung des Landesgesetzes über die Freiwillige Gerichtsbarkeit geht die Aufhebung des Grundbuchamtes Gaggenau zum 6. August 2012 einher. Diese Aufhebung hat auch Konsequenzen für die Erledigung von Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere für die Tätigkeit des badischen Amtsnotars in Gaggenau. Jetzt bekundete der Gemeinderat die Bereitschaft der Stadt, für die allgemeinen Sprechtage des Notars in Gaggenau geeignete Räume zur Verfügung zu stellen, ohne dass dafür ein Kostenersatz erhoben wird. Sofern eine angemessene wohnortnahe Versorgung mit Notariatsdienstleistungen nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann, erbringt die Große Kreisstadt Gaggenau bis auf weiteres im Rahmen einer Freiwilligkeitsleistung eine qualifizierte Zuarbeit für die Durchführung eines allgemeinen Sprechtages des beamteten Notars in Gaggenau. Die Freiwilligkeitsleistung wird auf maximal eine halbe Fachkraftstelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im gehobenen Verwaltungsdienst oder einer gleichwertig qualifizierten Person begrenzt. Die Gewährung der Freiwilligkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt, dass, abgesehen von Urlaubs- und Krankheitszeiten, mindestens ein ganztägiger auswärtiger Sprechtag in Gaggenau pro Woche abgehalten wird.

Entgeltregelung für das Parkhaus Hildastraße beschlossen

Einstimmig hat der Gemeinderat die Entgeltregelung für das Parkhaus Hildastraße beschlossen.

Bekanntgaben

Für Evi Böhmer als Hans-Thoma-Schulleiterin

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 2. Juli 2012 dem Vorschlag des Regierungspräsidiums Karlsruhe zugestimmt, die Schulleiterstelle an der Hans-Thoma-Schule an Frau Evi Böhmer zu übertragen.

Verbesserter Hochwasserschutz am Sulzbach
Im Ortsteil Sulzbach verläuft der Sulzbach im Bereich der Dorfstraße 136 – 148 in einer Verrohrung. Diese Stahlbetonrohrleitung weist erhebliche bauliche Mängel auf. Die Standsicherheit der Rohrleitung ist bereichsweise nicht gegeben. Die Leitung war in den 1950er und 1960er Jahren überwiegend im Auftrag der Ortsverwaltung Sulzbach erstellt worden, teilweise erfolgte die Verlegung durch die damaligen Grundstückseigentümer.

Die Leitung muss auf einer Länge von 130 Metern vollständig erneuert werden. Um den Hochwasserschutz in diesem Bereich zu verbessern, ist vorgesehen, die vorhandene Stahlbetonleitung durch eine Rohrleitung größerer Dimension zu ersetzen. Derzeit ist die Verdolung in der Lage, ein 20jährliches Hochwasser abzuleiten. Künftig kann in diesem Bereich ein 100jährliches Hochwasser ohne Ausuferungen abfließen. Dafür veranschlagt die Stadt 350.000 €.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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