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Aus dem Gemeinderat

18.04.2013

Feuerwehrbedarfsplan sichert Erhalt der Ortsabteilungen

Die Gemeindefeuerwehr muss personell und sächlich in der Lage sein, in dem von ihr zu schützenden Bereich (Gemeindegebiet) die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Vor diesem Hintergrund soll jede Gemeinde einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen. Dieser Aufgabe kam der Gaggenauer Feuerwehrkommandant Dieter Spannagel nach und trug das Ergebnis seiner Arbeit dem Gemeinderat vor. Das Gremium beschloss den Feuerwehrbedarfsplan einstimmig. „Es war schon immer ausgesprochen wichtig, dass in den einzelnen Ortsteilen Gaggenaus die Feuerwehr mit einzelnen Abteilungen präsent ist. Der Feuerwehrbedarfsplan bestätigt diese Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit“, unterstrich Oberbürgermeister Christof Florus.

„Aus Sicht der Verwaltung und der Führungskräfte aller Feuerwehrabteilungen würde eine Zusammenlegung – oder auch Schließung – von Ortsteilwehren die Mannschaftsstärke in den betroffenen Abteilungen bedeutend schwächen und dadurch die ohnehin vorhandenen Probleme in der Tagverfügbarkeit noch weiter verschärfen. Die Personalgewinnung und auch Personalerhaltung ist ein wesentlicher Aspekt für die Erhaltung der Feuerwehrabteilungen“, betonte Spannagel und ergänzte: „Um den derzeitigen Sicherheitsstandard zu erhalten, ist der Fortbestand aller 9 Feuerwehr-abteilungen erforderlich. Dabei ist zur Sicherstellung der geforderten Ausrückstärke teilweise die Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Abteilungen erforderlich.“

Eindeutig sprach sich Spannagel gegen eine Zusammenlegung von Abteilungen aus: „Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wäre grundsätzlich eine Zusammenlegung der Abteilungen Ottenau und Hörden, Ottenau und Selbach, Gaggenau und Ottenau oder auch Gaggenau und Bad Rotenfels denkbar. Eine Verringerung des erreichten Sicherheitsstandards wäre aber durch die weiteren Anfahrtswege die Konsequenz.“ Darüber hinaus „wäre bei einer Zusammenlegung zweier oder auch mehrerer Abteilungen mit einer Vielzahl von Austritten aktiver Feuerwehrangehöriger zu rechnen. Die Sicherstellung der erforderlichen Ausrückstärke und die Bereitstellung ausreichender Personalreserven sowie die ohnehin immer schwieriger werdende Personalgewinnung wäre damit gefährdet.“ Der Feuerwehrkommandant schloss mit den Worten: „Bei zu starkem Rückgang von freiwilligen Einsatzkräften wäre zur Sicherstellung der erforderlichen Ausrückstärke die Anstellung von hauptamtlichen Einsatzkräften erforderlich. Dies würde den finanziellen Aufwand für die Feuerwehr in der Stadt mit bisher nicht vorhandenen Personalkosten stark erhöhen. Eine Zusammenlegung von Abteilungen sollte deshalb nicht weiter verfolgt werden.“

Der Feuerwehrbedarfsplan ersetzt das im Dezember 1993 vom Gemeinderat beschlossene Organisationskonzept für die Feuerwehr Gaggenau und umfasst unter anderem die Fahrzeugkonzeption für die Jahre 2013 bis 2019. Der Feuerwehrbedarfsplan ist regelmäßig zu überprüfen und soll spätestens nach 5 Jahren überarbeitet und fortgeschrieben werden.

Ergänzende Betreuungsangebote an der Hans-Thoma-Schule

Einstimmig billigte der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung die Benutzungsordnung mit Benutzungsentgeltregelung der Großen Kreisstadt Gaggenau für die ergänzenden Betreuungsangebote an der Ganztagsgrundschule Hans-Thoma-Schule, Gaggenau (vgl. „Gaggenauer Amtsblatt“ vom 11. April 2013). Der Gemeinderat hatte am 19. Dezember 2011 beschlossen, an der Hans-Thoma-Schule zum Schuljahr 2013/2014 eine offene Ganztagsschule einzurichten. Wesentliche Elemente eines Ganztagsschulbetriebs in offener Form sind ein Ganztagsschulbetrieb an mindestens vier Tagen mit täglich mindestens sieben Zeitstunden. Mindestanforderung an den Schulträger ist die Übernahme der anfallenden Sachkosten sowie der Personalkosten für die Betreuung beim Mittagessen und in der Mittagsfreizeit, erläuterte Stadtkämmerer Andreas Merkel. Die Stadt als Schulträger wird während der Nachmittagsschule (montags bis donnerstags bis 16.00 Uhr) kommunale Betreuungsangebote in den Ganztagsschulbetrieb einbringen. Darüber hinaus sollen vom Schulträger ergänzende Betreuungsangebote in den Randzeiten, also vor Beginn des Ganztagsschulbetriebes am Morgen und am Nachmittag nach Ende des Ganztagsschulbetriebes, und teilweise während der Schulferien zur Verfügung gestellt werden. Diese Betreuungsangebote in den Randzeiten können von den Personensorgeberechtigten – je nach Bedarf – individuell gebucht werden.

Das Land erhebt für den Einsatz von Lehrerwochenstunden (6 Lehrerwochenstunden je Ganztagesklasse an Grundschulen) an den öffentlichen Schulen, die für den Ganztagsbetrieb zugewiesen wurden, keinen Elternbeitrag. Hiervon zu unterscheiden sind die Angebote und Maßnahmen durch den Schulträger und außerschulische Kooperationspartner. Diese Angebote und Maßnahmen fallen, auch wenn Sie innerhalb der Mindestöffnungszeiten der Ganztagsschule (montags bis donnerstags bis 16 Uhr) durchgeführt werden, nicht unter die Schulgeldfreiheit. Für das Mittagessen und die Ganztagsangebote, die der Schulträger oder ein anderer Träger bereitstellen, kann der Träger des jeweiligen Angebots daher grundsätzlich ein angemessenes privatrechtliches Entgelt erheben.

Nach Abwägung aller maßgebenden Gesichtspunkte hält es die Verwaltung für vertretbar, für die kommunalen Betreuungsangebote, die innerhalb der Mindestöffnungszeiten der Ganztagsschule – also an Schultagen montags bis donnerstags von Schulbeginn bis 16 Uhr – durchgeführt werden, bis auf weiteres kein Entgelt zu erheben, betonte Merkel. Dagegen sollen das Mittagessen und Angebote, die außerhalb der Mindestöffnungszeiten in den sogenannten Randzeiten angeboten werden, grundsätzlich entgeltpflichtig sein. Die entgeltpflichtigen ergänzenden Betreuungsangebote werden grundsätzlich durch pädagogisch befähigte oder pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter erbracht.

Bekanntgaben

Neue Fenster- und Türanlagen für Ebersteinschule Selbach

Der Gemeinderat hat den Auftrag für den Austausch der Fenster- und Türanlagen in der Ebersteinschule Selbach der Lahrer Firma HEWE Metallbau GmbH auf der Grundlage ihres Angebotes von
brutto 330.761,20 € erteilt.

Veränderungen beim Anruflinientaxi (ALT) - Linie 213

Der Werksausschuss hat hinsichtlich der ALT-Linie 213 beschlossen: 1. Reduzierung der Verbindungen auf einen Stundentakt, 2. Wegfall der Haltestellen Alois-Degler-Straße, Schulstraße und Jahnhalle, 3. Reduzierung der Haltestellen auf dem Hummelberg von bisher vier auf künftig zwei, 4. Bedienung der Haltestelle „Waldseebad“ nur noch während der Freibadsaison von Mitte Mai bis Mitte September. Das Wohngebiet Sommerhalde soll auch weiterhin mit dem Anruflinientaxi angefahren werden. Die Haltestelle in der Josef-Hollerbach-Straße soll erhalten bleiben.

Abbau von öffentlichen Telefonzellen

Laut Telekom Deutschland GmbH, Zentrum Mehrwertdienste, Malsch, liegen bei sieben von zehn Standorten der derzeit im Gebiet der Stadt Gaggenau aufgestellten Telefonzellen/Basistelefone die monatlichen Durchschnittseinnahmen bei weitem unter den Betriebskosten wie Strom, Reinigung, Wartung und Entstörung. Hinzu kommen die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden. Bei diesen Standorten werden nur sehr geringe Umsätze verzeichnet, d.h. die Akzeptanz als auch der Bedarf in der Bevölkerung sind nicht mehr gegeben. Konkret handelt es sich um folgende Standorte: Schulstr. 2, Waldstr. 12, Waldstr. 46, Eckenerstr. (Messeplatz), Friedrich-Ebert Str. (Rathaus), Hauptstr. 89 und Furtwänglerstr. 13 (Merkurhalle).

Klausurtagung der Gaggenauer Sportvereine am 8. Juni

Aufgrund des demografischen Wandels und den damit verbundenen kritischen Auswirkungen auf die Sportvereine in Gaggenau hat die Stadt beschlossen, die Sportvereine mit einer Klausurtagung über die Themen Strategien, Strukturen und Führungsaufgaben in Sportvereinen zu unterstützen. Zusammen mit dem Sportausschuss der Stadt Gaggenau wurde die Veranstaltungsplanung entwickelt. Am Samstag, 8. Juni, 9 bis 15 Uhr können ca. 50 Teilnehmer der 33 Sportvereine an dieser Tagung teilnehmen. Veranstaltungsort ist die Realschule Gaggenau. Die Anmeldungen nimmt der Sportausschuss entgegen. Ziel der Klausurtagung ist es, neue Impulse für die Vereinsarbeit zu setzen und den Gaggenauer Sportvereinen die Möglichkeit zu geben, Netzwerke untereinander zu bilden, um die Strukturen der Vereinsarbeit zu optimieren.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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