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Aus dem Gemeinderat

03.05.2013

Städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt Gaggenau und Firma Aldi

Es ist beabsichtigt, weite Bereiche der ehemaligen Gaggenau Werke neu zu gestalten und weiterzuentwickeln. Zum einen ist geplant, die Brache der Gaggenau Werke mit einem veränderten Wohnbaukonzept zu bebauen, gleichzeitig soll die Erweiterung des Aldi-Marktes planungsrechtlich gesteuert werden. Hierfür sind Änderungen der beiden Teilbebauungspläne notwendig. Insbesondere die planungsrechtliche Steuerung der Aldi-Erweiterung bedarf laut Stadtkämmerer Andreas Merkel eines städtebaulichen Vertrags mit der Firma Aldi, in dem die Koordinierung des genauen Ablaufes und die Inhalte der verschiedenen Schritte geregelt werden, so: 1. Festlegung und Definition der maximalen Verkaufsflächenerweiterung (um maximal 300 von derzeit 800 auf 1.100 Quadratmeter), 2. Festlegung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Aldi-Erweiterung. Mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages beauftragte der Gemeinderat jetzt den Oberbürgermeister.

Außerdem beauftragte das Gremium den Oberbürgermeister mit dem Abschluss eines Vertrags zur Erschließung des Wohnbaugebiets „Zwischen Rindeschwenderstraße und Murg“ mit der Firma Grundstücksgesellschaft Rindeschwenderstraße GmbH, Bruchsal, unter der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens der Bebauungsplanänderung („Zwischen Rindeschwenderstraße und Murg – Teilbebauungsplan I – „Wohnen“). Gegenstand des Erschließungsvertrags ist die Herstellung folgender Anlagen: Straßen, Wege und Gehwege, Parkflächen, Grünflächen, Wasserversorgungs-, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen, Kinderspielplätze sowie ein Radweg, der die Kernstadt mit dem Stadtteil Bad Rotenfels verbindet. Die Kosten der Maßnahmen, einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Beseitigung von Altlasten, hat die Erschließungsträgerin zu tragen. Des Weiteren hat die Erschließungsträgerin die für die Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen, soweit sie nicht bereits in ihrem Eigentum stehen oder im Eigentum der Stadt sind, auf ihre Kosten zu erwerben. Nach Herstellung und mängelfreier Abnahme der Erschließungsanlagen gehen diese in das Eigentum der Stadt beziehungsweise der Stadtwerke über. Die im Eigentum der Erschließungsträgerin stehenden Flächen der Erschließungsanlagen sind der Stadt nach Vermessung und Vermarktung grundbuchmäßig zu übereignen.

Erschließungsvertrag und Kostentragungsvereinbarung für Heil II

Nachdem der Gemeinderat die private Erschließung des Baugebiets „Heil II – Neubruch/Altheil, Fünfter Teilbebauungsplan“ beschlossen hat, die Gespräche mit den Grundstückseigentümern erfolgreich verlaufen sind und der Bebauungsplan sowie die Baulandumlegung zwischenzeitlich rechtswirksam geworden ist, beauftragte das Gremium jetzt den Oberbürgermeister mit dem Abschluss eines Vertrags zur Erschließung des Baugebiets mit der Firma Pro Kommuna Kirn GmbH, Pforzheim. Des Weiteren soll der Oberbürgermeister mit der Firma Pro Kommuna Kirn eine Kostentragungsvereinbarung für die Erschließung der städtischen Grundstücke eingehen. Die Investitionskosten für die Erschließung der sechs städtischen Grundstücke belaufen sich voraussichtlich auf 417.000 Euro. Diese Kosten wurden jetzt als überplanmäßige Ausgabe bewilligt. Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen beim Verkauf der Baugrundstücke gedeckt. Laut Stadtkämmerer Andreas Merkel sind die städtischen Bauplätze sehr begehrt. Alle privaten Grundstückseigentümer würden bei den Erschließungskosten mitwirken.

Stadt Gaggenau beteiligt sich an Unimog-Museum Betriebs GmbH

Die Unimog-Museum Betriebs GmbH mit Sitz in Gaggenau wurde im Dezember 2005 von den beiden Gesellschaftern Unimog-Museum e. V mit 75 % Anteilen und vom Unimog-Club Gaggenau e.V. mit 25 % Anteilen gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro. Eine Nachschusspflicht ist nicht vereinbart. Geschäftsführerin der GmbH ist seit 1. März 2012 Hildegard Knoop. Nach einer beurkundeten Satzungsänderung handelt es sich bei der Gesellschaft um eine gemeinnützige Gesellschaft mbH. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur und allgemeiner Bildung. Zur Verwirklichung dieses Zweckes ist Gegenstand des Unternehmens die Geschäftsführung und das Betreiben des Unimog-Museums. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine anderen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Für den Fall einer Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft wurde vereinbart, dass überschießendes Gesellschaftsvermögen unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden ist und an die beiden gemeinnützigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlage auszukehren ist. Seitens der Gesellschafter der Unimog-Museum Betriebs GmbH wurde in einer Unterredung mit Oberbürgermeister Christof Florus angeregt, dass die Große Kreisstadt Gaggenau sich künftig mit 5 % am Stammkapital der in Rede stehenden Gesellschaft beteiligt. Der Gesellschafteranteil des Unimog-Museum e. V. würde sich dadurch zugleich von 75 % auf 70 % reduzieren. Bei der Unimog-Museum Betriebs GmbH handelt es sich um ein nicht-wirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Gemeindeordnung. Die Große Kreisstadt Gaggenau kann sich daran beteiligen, wenn die Voraussetzungen im Sinne der Gemeindeordnung vorliegen beziehungsweise erfüllt werden. Nach einer summarischen Prüfung durch die Verwaltung stehen die Regelungen der Gemeindeordnung einer Beteiligung an der privatrechtlichen Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht entgegen. Jetzt beschloss der Gemeinderat, dass die Große Kreisstadt Gaggenau einen 5 %igen Gesellschaftsanteil im Wert von 1.250,00 Euro an der Unimog-Museum Betriebs GmbH mit Sitz in Gaggenau erwirbt. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Beschlusses den Beschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vollziehen.

Bekanntgaben

Wie die Schrankenschließzeiten an Bahnübergängen optimieren?

Stadtrat Stefan Schwaab (SPD) hatte darum gebeten, zu prüfen, ob bei einer Umwandlung des Bedarfshaltes „Mercedes-Benz Werk“ in eine feste Haltestelle eine signifikante Verbesserung der Schrankenschließzeiten am Bahnübergang „Schillerstraße“ erreicht werden könnte. Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) hat die Anfrage wie folgt beantwortet: „Der Haltepunkt ,Mercedes-Benz Werk‘ ist ein klassischer Bedarfshalt. Wegen seiner Lage mitten im Mercedes-Benz Werk steigen dort nur Bedienstete der Firma Daimler AG ein und aus. Dies geschieht fast nur zu Schicht- bzw. Arbeitsbeginn und- ende. Die S-Bahnhalte beschränken sich daher nur auf kurze Zeiträume. Ein großer Teil der Fahrten kann ohne Stopp den Haltepunkt und den Bahnübergang passieren. Mit Blick auf ein hochqualitatives Produkt für den Fahrgast wurde der Fahrplan für die S-Bahnen zwischen Rastatt und Freudenstadt entwickelt und immer weiter optimiert. An den Streckenendpunkten bestehen entsprechend weitere Anschlussmöglichkeiten auch an Züge anderer Eisenbahnunternehmen. Ein ständiger Halt am ,Mercedes-Benz Werk‘ hätte nachteilige Auswirkungen auf die Fahrzeit, Pünktlichkeit und Anschlusserreichung auf der kompletten Murgtalachse. Eine bauliche Veränderung durch Verlegen des Schrankenkontaktes ist aufgrund der sicherheitstechnischen Vorgaben leider nicht möglich.“ Schwaab sieht seine Anfrage durch diese Aussage nicht beantwortet. Die Stadtverwaltung will bei der AVG nachhaken.

Werkrealschule Ottenau will ihre beiden Außenstandorte auflösen

Die Werkrealschule Merkurschule Ottenau beantragt die Auflösung der Außenstandorte an der Eichelbergschule und Hebelschule für die Klassenstufen 5 bis 7. Grund für diese Maßnahme sind die rückläufigen Schülerzahlen. An beiden Außenstellen wird es im kommenden Schuljahr keine 5. Klasse mehr geben. An der Außenstelle Eichelbergschule würde sich im kommenden Schuljahr nur noch die jetzige Klasse 6 b, an der Außenstelle Hebelschule nur noch die jetzigen Klassen 5c und 6c befinden. Die betroffenen Eltern werden von der Schule angeschrieben. Sowohl die Elternbeiräte als auch die Schulkonferenz beraten über den Antrag. Der Gemeinderat wird nach Vorlage der schulischen Beschlüsse über den Antrag entscheiden.

Stadt will Katholischen Kindergarten St. Johannes Oberweier übernehmen

Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer Oberweier hat den Vertrag über die Förderung und den Betrieb des Katholischen Kindergartens im Stadtteil Oberweier gekündigt. Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass sich die vergleichsweise kleine Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Oberweier aufgrund ihrer Finanzausstattung nicht mehr in der Lage sieht, den Kindergarten im Stadtteil Oberweier zu den mit allen katholischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet verabredeten Konditionen zu führen. Weil das Gebäude des Kindergartens Oberweier ohnehin Eigentum der Stadt Gaggenau ist, wird die Stadtverwaltung nun Gespräche mit der Kirchengemeinde zwecks Übernahme des Kindergartens in städtische Trägerschaft führen. Ziel der Stadtverwaltung ist, mit der Kirchengemeinde Absprachen zu treffen, die es erlauben, den Kindergartenbetrieb nahtlos fortzuführen.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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