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Inhalt

Aus dem Gemeinderat

15.07.2013

Entwurf des Bebauungsplans „Quartier Auweg“ gebilligt

Der Gemeinderat hatte am 8. April 2013 den Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Quartier Auweg“ gefasst. Um dem Wunsch der Heimstätten Genossenschaft, im „Quartier Auweg“ eine Wohnbebauung in zweiter beziehungsweise dritter Reihe rechtssicher zu ermöglichen, und auch dem allgemeinen Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ weiterhin Rechnung zu tragen, wird mit dem Bebauungsplan „Quartier Auweg“ die Grundlage geschaffen. Das Quartier befindet sich in zentraler Lage von Gaggenau und ist bereits überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Der Innenbereich, der derzeit hauptsächlich der Gartennutzung dient, kann mit dem Aufstellen des Bebauungsplans ebenfalls als Wohnbaufläche genutzt werden. Jetzt billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Quartier Auweg“ und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Außenstandorte der Werkrealschule werden aufgelöst

Zum Schuljahr 2010/2011 war die Werkrealschule in Gaggenau eingeführt worden. Die Klassenstufen 5 bis 7 wurden infolgedessen an der Merkurschule Ottenau und als Außenklassen auch an der Eichelberg- und Hebelschule angeboten. Ab der 8. Klasse erfolgte eine gemeinsame Unterrichtung an der Merkurschule Ottenau. Weder an der Außenstelle Eichelbergschule noch an der Außenstelle Hebelschule wird es im kommenden Schuljahr eine 5. Klasse geben. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen beantragte die Werkrealschule die Auflösung der Außenstellen. Elternbeirat und Schulkonferenz hatten diesem Schritt zugestimmt. Jetzt sprach sich auch der Gemeinderat für eine Auflösung der Außenstellen Eichelberg- und Hebelschule zum Schuljahr 2013/2014 aus.

Höherer Betriebskostenzuschuss für Krippe Spielwiese

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 29. März 2010 den Oberbürgermeister ermächtigt, mit der Spielwiese gGmbH, Baden-Baden, einen Vertrag über die Überlassung von Räumlichkeiten im ehemaligen Grundschulpavillon der Hebelschule sowie über den Betrieb einer Kinderkrippe in diesen Räumen abzuschließen. Gleichzeitig war festgelegt worden, dass der von der Stadt zu leistende Betriebskostenzuschuss gemäß den Regelungen im Kindertagesbetreuungsgesetz festgesetzt wird. In Umsetzung dieses Gemeinderatsbeschlusses wurde mit der Spielwiese gGmbH am 28. Dezember 2010 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Betrieb und die Förderung einer Kinderkrippe in Gaggenau abgeschlossen. Der Vertrag regelt den Betrieb einer viergruppigen Kinderkrippe mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) und Ganztagesbetreuung (GT) im städtischen Gebäude Wiesenweg 35, Gaggenau. Hinsichtlich der Finanzierung des Krippenbetriebs ist u. a. vereinbart, dass für Gruppen, die in der Bedarfsplanung der Stadt aufgenommen sind, der Träger der Einrichtung von der Stadt einen Zuschuss in Höhe von 68 Prozent der nachgewiesenen Betriebsausgaben erhält. Ferner wurde geregelt, dass die Kosten für Beschaffung und Ergänzung von Inneneinrichtung und Inventar sowie der Außenspielgeräte vom Träger, also von der Spielwiese gGmbH, getragen werden. Aufgrund eines Antrags der Spielwiese gGmbH wurde der Vertrag vom 28. Dezember 2010 mittlerweile dahingehend modifiziert, dass sich die Große Kreisstadt Gaggenau an der Beschaffung und Ergänzung von Inneneinrichtung, Inventar und Außenspielgeräten mit einem Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Kosten beteiligt. Im Rahmen einer Unterredung mit der Spielwiese gGmbH am 25. April 2013 hat die Geschäftsführung beantragt, den städtischen Betriebskostenzuschuss rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 68 Prozent um 3 Prozentpunkte auf 71 Prozent der vertraglich näher definierten Betriebsausgaben zu erhöhen. Die Geschäftsführerin hat diesen Antrag mit der Tatsache begründet, dass sie ohne die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses mit der Einrichtung einen jährlichen Verlust erwirtschaftet. Seitens der Verwaltung wurde der vorliegende Antrag auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Fördersätze des KiTaG sind Mindestfördersätze. Die Empfehlungen der kommunalen Landesverbände zum interkommunalem Kostenausgleich unterstellen, dass die Kommunen für den Betrieb einer Kinderkrippe in der Regel 75 Prozent der Betriebskosten erstatten. Ferner ist zu würdigen, dass sich das Land Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des „Paktes mit den Kommunen für Familien mit Kindern“ vom 10. November 2011 im Rahmen des Krippenlastenausgleichs mit durchschnittlich 68 Prozent an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung (Kinder unter 3 Jahren) beteiligt. Sofern der erhöhte Fördersatz bereits für die Jahresabrechnung 2012 gegolten hätte, hätte sich der von der Stadt an die Spielwiese gGmbH für den Betrieb der Kinderkrippe zu leistende Zuschuss von 273.458,07 EUR um 12.444,25 EUR auf 285.902,32 EUR erhöht. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Geschäftsführung der Spielwiese gGmbH rückwirkend zum 1. Januar 2013 (also erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013) zu entsprechen. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat jetzt zu.

Schadhaftes Dach der Ebersteinschule Selbach wird saniert

Im Haushaltsjahr 2013 wird die Außenhülle der Ebersteinschule saniert und das Gebäude um einen Speiseraum mit Essensausgabe erweitert. In den Oster- und Pfingstferien wurden bereits einige Arbeiten ausgeführt. Vor kurzem wurden im Erdgeschoss Fenster- und Türanlagen eingebaut und Vorbereitungen für den Ausbau des Speisebereiches getroffen. Dringender Sanierungsbedarf zeigt sich auch am Dach des Gebäudes. Die Dacheindeckung datiert aus dem Jahr 1964 und ist in vielen Teilen aufgrund des Alters und der Umwelteinflüsse schadhaft. Vor allem an den Befestigungsstellen sind durch Winddruck- und -sogwirkungen zahlreiche Risse entstanden. Es handelt sich um etwa 750 Quadratmeter Dachfläche sowie 220 Meter Dachrinnen und Fallrohre. Als Ersatz der Dacheindeckung aus Welleternit sind sogenannte Sandwich-Elemente mit integrierter Wärmedämmung vorgesehen. Jetzt beauftragte der Gemeinderat die Firma Zippert & Co. GmbH u. Co. KG aus Löchgau mit den Arbeiten auf Grundlage der Angebotssumme von brutto 74.608,62 €. Sämtliche Arbeiten sollen in den Sommerferien 2013 ausgeführt werden.

Stadtwerke an Erschließung Baugebiet „Brunnenrain“ beteiligt

Der Vertrag zur Erschließung des Selbacher Baugebietes „Brunnenrain“ mit dem Erschließungsträger Weber-Consulting Beratungs GmbH wurde von der Stadt Gaggenau unter Einbindung der Stadtwerke verhandelt und ist unterschriftsreif. Mit dem Erschließungsträger wurde hierbei vereinbart, dass dieser die kompletten Tiefbaukosten im Erschließungsgebiet übernimmt. Der Anteil der Stadtwerke an der Erschließung beläuft sich auf 228.515,00 €. Jetzt genehmigte der Gemeinderat die von den Stadtwerken zu erbringenden Leistungen.

Tiefbauarbeiten zur Erschließung von „Heil II, Teilbebauungsplan IV“

Der Gemeinderat hat für das Baugebiet „Heil II Bauabschnitt IV“ die gesetzliche Erschließung beschlossen. Jetzt genehmigte das Gremium die Erschließung des Neubaugebietes mit Gesamtkosten in Höhe von vorläufig rund 280.000 €. Die Tiefbauarbeiten für die von den Stadtwerken Gaggenau zu erbringenden Leistungen wurden an die Firma Weis zu einem Preis von 50.387,84 € vergeben. Für den Fall, dass sich genügend Interessenten für einen Glasfaserbasierenden Hausanschluss für ein schnelles Internet melden, wurde der Oberbürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu fällen.

In Bad Rotenfels: Tagesausgleichsbecken wird zu Regenüberlaufbecken

Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Gaggenau“ gehalten, verschiedene grundlegende Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung umzusetzen. Derzeit fehlt es der Stadt Gaggenau an einem großen Regenüberlaufbecken (auf dem neuesten Stand der Technik) am Ende des Kanalnetzes in Bad Rotenfels. Das bereits vorhandene Tagesausgleichsbecken auf dem Klärwerksgelände entspricht nicht den geforderten Standards. Die städtische Tiefbauabteilung hat sich in Zusammenarbeit mit dem Abwasserverband Murg und dem Landratsamt Rastatt darauf geeinigt, das bestehende Tagesausgleichsbecken in ein größer dimensioniertes Regenüberlaufbecken umzubauen. Die Baukosten der geplanten Umbaumaßnahme sind deutlich günstiger als der ursprünglich angedachte Neubau eines Regenüberlaufbeckens und betragen 1.050.000 Euro. Jetzt ermächtigte der Gemeinderat den Abwasserverband Murg, für die Baumaßnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung aus Vereinfachungs- und Kostengründen eine gemeinsame Ausschreibung zu veranlassen sowie die Auftragsvergabe durchzuführen.

Bekanntgaben

Vergleich mit der SEPA-ACTIV Gaggenau
Nach Beschlussfassung in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung hat sich die Stadt Gaggenau außergerichtlich im Wege des Vergleichs mit der SEPA-ACTIV Gaggenau GmbH & Co. KG ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf Zahlung von 230.000 Euro geeinigt. Damit sind sämtliche, auch etwaige zukünftige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Murgtal-Center“ gegenüber der Stadt erledigt und abgegolten. Dies betrifft insbesondere eventuelle Ansprüche aus Mehrkosten für die Altlastenentsorgung.

Mehrkosten aufgrund von Altlasten
Beim Endausbau der Panoramastraße in Gaggenau-Hörden ist es aufgrund von Altlasten zu Mehrkosten gekommen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einer Auftragserhöhung an die zuständige Baden-Badener Firma Weiss GmbH in Höhe von 60.000 € zugestimmt.

Stadt übernimmt Kindergarten St. Johannes
Die Stadtverwaltung hatte den Gemeinderat bereits am 29. April 2013 darüber unterrichtet, dass die katholische Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Oberweier, den Vertrag über die Förderung und den Betrieb des katholischen Kindergartens im Stadtteil Oberweier vom 29. März 2005 gekündigt hat. Mittlerweile konnte das weitere Vorgehen in dieser Sache mit Vertretern der katholischen Kirchengemeinde sowie der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden, Rastatt, erörtert werden. Demnach ist nunmehr vorgesehen, die Kindertageseinrichtung spätestens zum 1. Januar 2014, möglichst jedoch bereits zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. September 2013 in städtische Trägerschaft zu übernehmen. Es ist beabsichtigt, die dafür notwendigen Gremienbeschlüsse des Ortschaftsrates Oberweier und des Gemeinderates noch vor der Sommerpause einzuholen.

Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Hans-Thoma-Schule
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der beantragten Einrichtung des Ganztagsbetriebs in offener Angebotsform an der Hans-Thoma-Grundschule Gaggenau mit drei Klassen (Jahrgangsstufe 1 bis 3) mit sukzessivem Ausbau ab dem Schuljahr 2013/2014 entsprochen. Für zusätzliche Angebote der Schule, wie zum Beispiel Hausaufgabenbetreuung, Projekte, erweiterte Bildungsangebote, Arbeitsgemeinschaften sowie für Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Integrationsförderung, erhält die Schule eine zusätzliche Lehrerzuweisung von sechs Lehrerwochenstunden je Ganztagsgruppe.

Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags für die Stadt
Zum 1. Januar 2013 war die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag abgelöst worden. Bis dahin war für alle zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte eine Rundfunkgebühr entrichtet worden. Der Rundfunkbeitrag errechnet sich seit diesem Jahr nach der Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte und der Anzahl der Kraftfahrzeuge. Der Rundfunkbeitrag für das Jahr 2013 liegt bei rund 5.800 Euro. Das sind etwa 800 Euro mehr als im Vorjahr 2012. Insgesamt ergeben sich für die Stadt Gaggenau Mehrkosten von 16 Prozent. Diese Mehrkosten fallen deutlich geringer aus, als zuerst angenommen. Grund hierfür ist auch das im Februar 2013 vom Südwestrundfunk angebotene Unterstützungsangebot für Kommunen. Im Einzelnen betrachtet, entstehen für die Schulen eine 1,5-fache, für das Rathaus inklusive Fuhrpark eine 2,5-fache und für den städtischen Baubetriebshof inklusive Fuhrpark eine 12-fache Erhöhung gegenüber den Vorjahreszahlen. Die Erhöhung beträgt insgesamt 3.302 Euro. Neu ist auch die Beitragspflicht für die städtischen Kindergärten, das Waldseebad und die Sporthalle Gaggenau. Hier entstehen im Vergleich zu 2012 Mehrausgaben in Höhe von 479 Euro. Durch den neuen Rundfunkbeitrag entsteht bei der Freiwilligen Feuerwehr eine jährliche Einsparung in Höhe von 2.575 Euro. Bei den Ortsverwaltungen fällt seit diesem Jahr kein Rundfunkbeitrag mehr an. Es werden dadurch 414 Euro gespart. Mit all diesen Angaben antwortete die Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Stadtrat Konrad Weber.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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