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Inhalt

Aus dem Gemeinderat

25.07.2013

Vierte Änderung des „Teilflächennutzungsplans Wind“

Wichtiger Bestandteil einer optimierten Bürgerbeteiligung für das Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Wind der Stadt Gaggenau ist die schon im Herbst 2012 angekündigte zusätzliche zweite frühzeitige Beteiligung. Damit ist die Absicht verbunden, Transparenz in diesem langwierigen und komplexen Arbeits- und Planungsprozess zu schaffen. Gleichzeitig soll sowohl den Trägern öffentlicher Belange als auch den Bürgern die Möglichkeit eingeräumt werden, bei Bedarf ergänzende Rückmeldungen zur ersten frühzeitigen Beteiligung geben zu können. Weil die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen erst abschließend nach dem Sommer vorliegen werden und auf Grund dieser Ergebnisse weitere Flächen als potentielle Windnutzungsfläche ausscheiden können, werden folgende Arbeitsschritte erst vor der Offenlage für die dann verbliebenen Flächen erstellt:
a) vertiefte Sichtbarkeitsanalysen beziehungsweise Visualisierungen
b) Schattenwurfanalysen
c) gegebenenfalls weitere Landschaftsbildanalysen
d) eventuell vertiefte Lärmuntersuchungen
Die nun zur zweiten frühzeitigen Beteiligung vorgelegten Unterlagen enthalten folgende Änderungen:
• Steckbriefe aktualisiert, umgebaut und ergänzt
• Übersichtskarte überarbeitet
• Gefällekarte erstellt
• Erläuterungsbericht erweitert
Jetzt nahm der Gemeinderat die vorgestellten Zwischenergebnisse zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

Erste Änderung des Bebauungsplans „Hofstätte/Mühlfeld“
Im Rahmen des Bebauungsplans „Hofstätte/Mühlfeld“ im Stadtteil Michelbach möchten Grundstückseigentümer nun auf ihrem Grundstück ein Wohnhaus errichten. Dabei sollen ungefähr 445 m² des 846 m² großen Grundstücks „umgenutzt“ werden. Der Rest soll weiterhin als private Grünfläche verbleiben. Um den Wunsch zu erfüllen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat hatte deshalb bereits im Oktober 2012 den Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung gefasst. Der Plan kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und ist von der Pflicht einer Umweltprüfung und einer naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung freigestellt. Durch die Änderung wird auch eine Verbreiterung des Verbindungsweges zwischen der „Hofstätte“ und dem „Mühlweg“ von 3 Meter in weiten Teilen auf 4,80 Meter erforderlich, die nun ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden soll. Des Weiteren wird die bestehende Stützmauer planungsrechtlich gesichert. Für den Verlust von Vogelnistplätzen werden auf dem Grundstück 3 Vogelnistkästen an Bäumen oder dem Gebäude verhängt. Jetzt billigte der Gemeinderat den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Hofstätte/Mühlfeld“ und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Gaggenau nimmt für Kinderbetreuung sehr viel Geld in die Hand
Nachdem der Gemeinderat die Stadtverwaltung für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2013/2014 ausdrücklich gelobt hatte, antwortete Oberbürgermeister Christof Florus gerne mit Lob an das Gremium, habe sich doch der Gemeinderat seit 2007 dafür entschieden, viel Geld in die Hand zu nehmen, um der Kinderbetreuung in Gaggenau Priorität zu verleihen.

Der quantitative (rechnerische) Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt lag laut Gabriele Maier, Leiterin des städtischen Sozialwesens, im Kindergartenjahr 2012/2013 bei 725 Plätzen und wird zum Kindergartenjahr 2013/2014 auf 712 Plätze absinken. Er wird voraussichtlich weiter fallen – zum Kindergartenjahr 2014/2015 voraussichtlich auf 691 und zum Kindergartenjahr 2015/ 2016 voraussichtlich auf 674 Plätze. Das Betreuungsangebot soll angepasst werden, so dass zum Kindergartenjahr 2013/2014 folgende Veränderungen vorgesehen sind:
• Die Kinderkrippe Spielwiese wird in den bestehenden 4 Krippengruppen eine Ganztagsbetreuung mit unterschiedlichen Ganztagsbetreuungszeiten anbieten.
• Im Kinderhaus MurgWichtel wird die 4. Krippengruppe im September 2013 eröffnet.
• Der katholische Kindergarten St. Laurentius in Bad Rotenfels soll aufgrund entsprechenden Bedarfs mit 1 Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder im Alter ab 2 Jahren mit 12 Plätzen ab Januar 2014 in den Bedarfsplan aufgenommen werden.
• Im katholischen Kindergarten St. Antonius in Ottenau wird das Kleinkindbetreuungsangebot für Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren ausgebaut. Es können künftig bis zu 10 Kleinkinder (bisher bis zu 7 Kleinkinder) betreut werden.
• Im katholischen Kindergarten St. Anna in Sulzbach wird das Kleinkindbetreuungsangebot für Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren ebenfalls ausgebaut. Es können künftig bis zu 6 Kleinkinder (bisher 5 Kinder) im Alter von 2 – 3 Jahren betreut werden.
• Da ein entsprechender Bedarf besteht, wird im städtischen Kindergarten Freiolsheim eine Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (anstatt der bisherigen Betreuung in Regelöffnungszeit) angeboten.
• Im katholischen Kindergarten St. Johannes in Oberweier wird nur noch 1 Regelgruppe für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt angeboten.
• An der Grundschule Michelbach wird ab dem Schuljahr 2013/2014 eine Gruppe „Verlässliche Grundschule“ eingerichtet.
• An der Grundschule Oberweier wird es ab Schuljahr 2013/2014 nur noch 1 Gruppe Verlässliche Grundschule (bisher 2 Gruppen) geben.
• An der Eichelbergschule in Bad Rotenfels wird zum Schuljahr 2013/2014 eine weitere Gruppe Verlässliche Grundschule eingerichtet.
• Da ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen im Rahmen der Kindertagespflege besteht, wird nach Eröffnung der „Villa Kunterbunt“ im Stadtteil Ottenau auch in der Kernstadt ein Angebot an Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geschaffen, in dem voraussichtlich ab September 2013 ein weiteres Betreuungsangebot für Kleinkinder, Kinder im Kindergartenalter und für Schulkinder mit bedarfsorientierten Betreuungszeiten zur Verfügung gestellt werden kann.

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wurde Maier zufolge ermittelt, dass die Bedarfe an Ganztagsbetreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter (3 Jahre bis Schuleintritt) mit den bestehenden Angeboten abgedeckt werden können. Es stehen im Kindergartenjahr 2013/2014 ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Kindergartenalter zu erfüllen. Der quantitative (rechnerische) Bedarf für Kinder im Kindergartenalter liegt im Kindergartenjahr 2013/2014 bei 712 Plätzen. In den Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten) stehen insgesamt 964 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon 130 Krippenplätze und bis zu 67 Kleinkindbetreuungsplätze im Rahmen der Altersmischung in Kindergartengruppen. Für die Betreuung von Kleinkindern im Rahmen der Altersmischung kommen jeweils 2 Plätze in Abzug. Somit stehen mindestens 700 Plätze für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist, dass in Gaggenau wohnhafte Kinder auch Kindertageseinrichtungen außerhalb Gaggenaus besuchen, wobei auch auswärtige Kinder in Gaggenauer Kindertageseinrichtungen betreut werden. Im Haushaltsjahr 2012 wurde für die auswärtige Betreuung von Gaggenauer Kindern von den umliegenden Gemeinden ein Kostenausgleich für 60 Kinder in Höhe von 82.898,08 € beantragt, davon 14 Kleinkinder und 46 Kinder im Kindergartenalter. Für 66 Kinder (51 Kleinkinder und 15 Kinder im Kindergartenalter) die in Kindertageseinrichtungen in Gaggenau betreut wurden und nicht in Gaggenau wohnhaft waren, wurde ein Kostenausgleich durch die Stadt Gaggenau bei den Wohnsitzgemeinden in Höhe von insgesamt 46.873,00 € beantragt, schloss Maier ihre Ausführungen.

Laut Stadtkämmerer Andreas Merkel sind im städtischen Haushalt für das Kindergartenjahr 2013/14 als Ausgaben vorgesehen: Betriebskostenzuschüsse an Kinderkrippen (1.065.000 Euro), Investitionszuschüsse an Kinderkrippen (500.000 Euro), Betriebskostenzuschüsse für die Tagespflege (19.000 Euro), Investitionszuschüsse für die Kindertagespflege (50.000 Euro), Betriebskostenzuschüsse an Kindergärten (3.481.000 Euro), Betriebskosten für eigene Kindergärten (518.000 Euro) und Investitionszuschüsse an Kindergärten (240.000 Euro). Beim Interkommunalen Krippenlastenausgleich betragen die Einnahmen 7.500 Euro und die Ausgaben 10.000 Euro, beim Interkommunalen Kindergartenlastenausgleich sind die Einnahmen mit 30.000 Euro und die Ausgaben mit 100.000 Euro beziffert. Als Betriebskosten für die Kernzeitenbetreuung (Verlässliche Grundschule) sind 281.500 Euro vorgesehen, und die Betriebskosten für die Schülerhorte stehen mit 200.600 Euro im laufenden Haushalt.

Jetzt billigte der Gemeinderat den nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) fortzuschreibenden Kindergartenbedarfsplan der Großen Kreisstadt Gaggenau für das Kindergartenjahr 2013/2014 in der vorliegenden Fassung.

Stadt übernimmt katholischen Kindergarten „St. Johannes“ Oberweier
Nachdem die katholische Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer Oberweier den Vertrag über die Förderung und den Betrieb des katholischen Kindergartens im Stadtteil Oberweier gekündigt hatte, ist jetzt die Stadt auf Beschluss des Gemeinderats in die Bresche gesprungen und hat die Einrichtung übernommen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass sich die vergleichsweise kleine katholische Kirchengemeinde St. Johannes Oberweier aufgrund ihrer Finanzausstattung nicht mehr in der Lage sieht, den Kindergarten zu den mit allen katholischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet verabredeten Konditionen zu führen. Es ist vorgesehen, die Kindertageseinrichtung spätestens zum 1. Januar 2014, möglichst jedoch bereits zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2013/14 am 1. September in städtische Trägerschaft zu übernehmen. Für die im Kindergarten derzeit beschäftigten 2,38 Fachkräfte und die dort ebenfalls tätige Reinigungskraft hat dies zur Konsequenz, dass an Stelle der katholischen Kirchengemeinde künftig die Große Kreisstadt Gaggenau Arbeitgeber ist. Hinsichtlich des Kindergartengebäudes ist zu würdigen, dass dieses, abweichend von den sonstigen Gepflogenheiten, im Eigentum der bürgerlichen Gemeinde, also der Großen Kreisstadt Gaggenau, steht.

Gemeinderat berät auf SPD-Vorschlag hin über Zukunft des Parkhotels
In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand auch das Thema „Parkhotel“ auf der Tagesordnung. Das von der Großen Kreisstadt Gaggenau im Dezember 1990 ausgegebene Erbbaurecht am betreffenden Grundstück war im Oktober 2006 vom Insolvenzverwalter veräußert worden, gewährte Stadtkämmerer Andreas Merkel einen Rückblick auf die Geschehnisse. Der Gemeinderat erteilte im November 2006 die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts. Der Käufer ist im März 2007 verstorben. Rechtsnachfolger hinsichtlich des genannten Erbbaurechts sind seine Söhne. Bis zum heutigen Tage wurden seitens der Stadt Gaggenau unzählige Interessenten an die Erbengemeinschaft weitervermittelt beziehungsweise direkte Gespräche mit den Brüdern geführt. Der jährliche Erbbauzins sowie die Miete für die Hoteltiefgarage werden ebenso wie die öffentlichen Abgaben laufend entrichtet, so Merkel. Eine rechtliche Einflussnahme auf eine Nutzung des Parkhotels ist somit seitens der Stadt Gaggenau gegenwärtig nicht gegeben. Das vertraglich vereinbarte Erbbaurecht hat eine Laufzeit bis 2090. Eine vorzeitige Beendigung oder eine sofortige Übertragung des Erbbaurechts ist nur für folgende Fälle vorgesehen:
• Der Berechtigte gerät mit der Zahlung des vereinbarten Erbbauzinses in Höhe von zwei Jahresbeträgen in Rückstand.
• Der Berechtigte gerät in Vermögensverfall.
Die Stadt hat ferner Mitwirkungsrechte beim Verkauf des Erbbaurechts. Diese sind unter anderem:
• Eine Zustimmungsversagung für den Fall, dass ein künftiger Erwerber nicht die Gewähr dafür bietet, den Hotel- und Restaurationsbetrieb auf einem gehobenen Standard mindestens gutbürgerlichen Zuschnitts zu führen.
• Ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle, ausgenommen der Verkauf an Abkömmlinge in gerader Linie oder Ehegatten sowie an Mitgesellschafter und deren Abkömmlinge und Ehegatten.
Zur bauplanungsrechtlichen Situation ist darauf zu verweisen, dass für das in Rede stehende Grundstück der vom Gemeinderat beschlossene qualifizierte Bebauungsplan „Murgufer“ vorliegt, der für den fraglichen Bereich ein Kerngebiet ausweist. Nach der Baunutzungsverordnung dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur. Der oben genannte Bebauungsplan wurde zuletzt im Jahr 2011 geändert. Inhalt dieser Änderung ist der Ausschluss von in Kerngebieten grundsätzlich zulässigen Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Discotheken, beendete Merkel seine Erläuterungen.

Seitens der SPD-Fraktion im Gemeinderat war der Verwaltung Anfang Juni 2013 der Wunsch zugetragen worden, das Parkhotel zu dem in der Tagespresse genannten Preis von 2,5 Millionen Euro zu erwerben. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und lehnte den Vorschlag der SPD mehrheitlich ab. Oberbürgermeister Christof Florus sprach sich aber dafür aus, den Vorstoß der SPD zum Anlass zu nehmen, eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden, um den Bemühungen der Stadtverwaltung, das Parkhotel wieder einer Nutzung zuzuführen, eine größere Durchschlagskraft zu verleihen.

Bekanntgaben

Gemeinderat pausiert während Sommerferien
Die Sitzungspause des Gemeinderates deckt sich mit der Zeit der Schulferien vom 25. Juli bis 6. September.

Für Michelbach: Richtfunkmast auf dem Amalienberg
Um Michelbach an das Breitbandnetz „Schnelles Internet“ anzuschließen, ist es erforderlich, einen Richtfunkmast aufzustellen – als „Umlenker“ zwischen einer Anlage in Rastatt und dem Kirchturm in Michelbach. Weil die Funkverbindung frei von Hindernissen sein muss, kommt für die Aufstellung des Richtfunkmastes nur der Amalienberg in Frage. Die Anlage soll 9,90 Meter hoch sein und besteht aus einem quadratischen Mast mit einer Kantenlänge von 50 Zentimeter und einer weiß-grauen Schüssel. Um die Anlage möglichst gut in die Umgebung einzupassen, ist vorgesehen, den Mast mit einem grünen Farbanstrich zu versehen. Die Schüssel wird mit einer mattgrünen Folie beklebt. Der Richtfunkmast soll hinter einem Birnenbaum aufgestellt werden, damit große Teile der Anlage von der Innenstadt aus nicht wahrnehmbar sind.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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