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Aus dem Gemeinderat

29.09.2014

Hochwasserschutz am Selbach in Ottenau

Vor einem Jahr erhielt die Stadt Gaggenau vom Regierungspräsidium Karlsruhe Rohentwürfe der Hochwassergefahrenkarten. Dargestellt werden unter anderem Überflutungsflächen und -tiefen bei Hochwasserereignissen, mit denen alle 10, 50, 100 oder 1000 Jahre zu rechnen ist (HQ10, HQ50, HQ100, HQExtrem). Die Untersuchungen brachten zu Tage, dass der Selbach bereits bei einem 10-jährlichen Hochwasserereignis (HQ10) weite Teile von Ottenau überflutet. Die große Hochwassergefahr, die vom Selbach ausgeht, war zuletzt am 31. Mai und 1. Juni 2013 ersichtlich. Die Firma Zink Ingenieure, Lauf, hatte bereits am 9. Januar 2013 den Auftrag erhalten, eine vertiefte Überprüfung des Hochwasserrückhaltebeckens Böhrbach vorzunehmen, das sich im Einzugsgebiet des Selbachs im Ortsteil Selbach befindet. Bestandteil dieser Überprüfung ist ebenfalls die Erstellung einer Hochwasserschutzkonzeption für den Selbach. Diese Konzeption zeigt Maßnahmen auf, die erforderlich sind, um der bestehenden Hochwassergefährdung durch den Selbach entgegenzuwirken. Im Bereich des Kuppelsteinbades in Ottenau sieht die Konzeption vor, eine Bypass (Überbrückungs)-Leitung zur bestehenden Verdolung im Bereich der B 462 zu erstellen. Diese Vergrößerung des Abflussquerschnittes kann frühestens im Winter 2016/2017 verwirklicht werden – in Absprache mit der Baumaßnahme im Kuppelsteinbad. Jetzt stimmte der Gemeinderat der Vergabe der Genehmigungsplanung für die Erstellung der Bypass-Leitung am Selbach im Bereich der B 462 an das Ingenieurbüro Zink Ingenieure, Lauf, zu. Die Auftragssumme beträgt brutto 40.965,51 €. Für die Erstellung der Genehmigungsplanung sind weitere Arbeiten, die ebenfalls vergeben werden müssen, erforderlich. Dabei handelt es sich um Kampfmittelerkundungen, Bodenuntersuchungen, Baugrundgutachten und umwelttechnische Untersuchungen (Artenschutz). Die Kosten dafür betragen zirka 25.000 € brutto.

Hochwasserschutz an der Murg in Gaggenau
Das Jahrhunderthochwasser an der Elbe im Jahr 2002 führte zu einem Umdenken. Grundlage für die Einschätzung von Risiken und Gefahren bilden fortan Hochwassergefahrenkarten (HWGK). Der Neubau des Daimler Verwaltungsgebäudes in Gaggenau liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Die Stadt Gaggenau ist sich mit der Firma Daimler einig, dass eine Verbesserung der Situation im Abschnitt zwischen dem Daimler-Steg und der Berliner Brücke durch eine Hochwasserschutzmauer möglichst zeitnah umgesetzt werden sollte. Eine Schutzmauer an der Grenze zwischen öffentlichem Uferstreifen und Privatgrundstücken führt nicht nur zu einer Verbesserung im Bereich der Firma Daimler, sondern auch zu einer Verbesserung in der Innenstadt und im Ortsteil Bad Rotenfels. Für Gewässer 1. Ordnung, also die Murg, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Somit auch für die Planung und Umsetzung von erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen. An der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes werden die Städte und Gemeinden mit 30 % an den Kosten beteiligt. Um zeitnah die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Murg verbessern zu können, wurde folgende Vorgehensweise mit dem Regierungspräsidium vereinbart: Die Maßnahmenplanungen könnten im Vorgriff auf die Hochwasserschutzkonzeption auch in Eigenregie der Stadt erfolgen. Sie wären von der Stadt in voller Höhe vorzufinanzieren. Der Landesanteil in Höhe von 70 % wird vom Regierungspräsidium zurückerstattet, sobald die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt bereitstehen. Da die Hochwasserschutzmaßnahme in Höhe Daimler-Steg bis Berliner Brücke auch dem Werksstandort zugutekäme, wurde von Seiten der Firma Daimler AG der Stadt eine Kostenbeteiligung zugesagt. Die Firma Daimler macht ihre finanzielle Zusage jedoch auch davon abhängig, dass die Maßnahme im Zuge der Herrichtung ihrer Außenanlage im Jahre 2015 umgesetzt wird. Nach derzeitiger überschlägiger Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten zirka 720.000 € und wären von der Stadt Gaggenau zunächst vorzustrecken. Die Rückerstattung vom Land (70%) beträgt nach derzeitiger Schätzung 504.000 €. Die Firma Daimler trägt laut Bürgermeisterin Brigitte Schäuble 15 Prozent der Gesamtkosten bei (maximal 100.000 Euro). Somit beträgt die Gesamtbelastung der Stadt Gaggenau rund 116.000 Euro. Die Planung der Baumaßnahme soll durch die Firma Wald und Corbe, Hügelsheim, erstellt werden. Die Kosten für diese Planungs- und Erkundungsleistungen sind mit 160.000 € veranschlagt. Die reine Baumaßnahme (Stützwand) selbst wird auf ca. 560.000 € geschätzt und soll im Jahr 2015 umgesetzt werden. Jetzt beschloss der Gemeinderat die Maßnahme "Hochwasserschutz an der Murg vom Daimler-Steg bis zur Berliner Brücke" mit Gesamtkosten von voraussichtlich 720.000 €. Oberbürgermeister Christof Florus betonte den hohen Stellenwert des Hochwasserschutzes, den man generalstabsmäßig anzupacken gedenke. Weil es sich dabei um immens hohe Summe handle, gelte es, Stück für Stück vorzugehen.

Umgestaltung der Karl-Stricker-Straße in Michelbach
Die Karl-Stricker-Straße in Michelbach ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Gegenstand der ursprünglich geplanten Baumaßnahme ist eine grundhafte Fahrbahn- und Gehwegsanierung im Bereich zwischen der Otto-Hirth-Straße und der Lindenstraße. Aufgrund von Kontaminationen in den Tragschichten, schlechtem Unterbau und der erforderlichen Fremdvergabe von Ingenieurleistungen ergab die Kostenschätzung höhere Kosten als ursprünglich geplant. Es konnte deshalb nur der Bereich zwischen Otto-Hirth- und Feuerwehrstraße ausgeschrieben werden. Für die Haushaltsplanberatungen des Doppelhaushaltes 2015/16 werden erneut Haushaltsmittel zur Fortsetzung der Sanierung bis zur Lindenstraße angemeldet. Die Sanierungsmaßnahme wurde von der städtischen Tiefbauabteilung geplant. Jetzt beauftragte der Gemeinderat die Firma Eurovia Teerbau GmbH aus Renningen mit der Durchführung der Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Karl-Stricker-Straße zum Preis von brutto 213.546,87 €. Die Bauarbeiten sollen am 6. Oktober beginnen und bis Ende März 2015 dauern.

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. Juni 2010 war vorgesehen, das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 1. Januar 2014 bei der Stadt Gaggenau einzuführen. Seitens der baden-württembergischen Landesregierung gab es allerdings die Ankündigung, wonach den Kommunen in der Führung der Haushaltswirtschaft ein Wahlrecht zwischen der bisherigen Kameralistik (Verwaltungsbuchführung) und der Doppik eingeräumt werden soll. Aufgrund dieser Ankündigung hatte der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. März 2012 den geplanten Einführungstermin zum 1. Januar 2014 bis auf weiteres ausgesetzt. Mittlerweile hat die Landesregierung erklärt, dass von einem Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik abgesehen werde. Gleichzeitig wurde die Frist, bis zu der alle Kommunen ihre Haushaltswirtschaft auf das NKHR umgestellt haben müssen, um vier Jahre auf den 1. Januar 2020 verlängert. Zentraler Reformansatz des nunmehr für alle Kommunen in Baden-Württemberg verbindlichen NKHR ist es, das bisher zahlungsorientierte Rechnungswesen durch eine ressourcenorientierte Darstellung und Buchhaltung zu ersetzen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die bisherigen Regelungen des NKHR im Rahmen einer Evaluierung und unter Einbeziehung der Erfahrungen von Städten und Gemeinden, die bereits auf die Doppik umgestellt haben, stetig weiterzuentwickeln und damit den Kommunen ein einfacheres, transparenteres und kostengünstigeres Haushaltsrecht vorzugeben. Vor diesem Hintergrund schlägt Stadtkämmerer Andreas Merkel vor, die Ergebnisse der Evaluierung abzuwarten und den Umstellungstermin auf den 1. Januar 2018 festzulegen. Nach den Planungen der städtischen Finanzverwaltung soll Ende 2014/Anfang 2015 mit den erforderlichen Vorarbeiten im Bereich der sehr zeitintensiven und arbeitsaufwendigen Vermögensbewertung begonnen werden. Aufgrund personeller Veränderungen in der Finanzverwaltung wird die Umsetzung der weiteren erforderlichen Arbeiten frühestens im Herbst 2015 beginnen. In Zusammenarbeit mit dem für Gaggenau zuständigen regionalen Rechenzentrum Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken, Karlsruhe (KIVBF), sollen die Vorarbeiten für die DV-technische Umstellung in 2016/2017 beginnen und zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen sein, bevor das „Finanzwesen Kommunale Doppik“ zum 1. Januar 2018 in den sogenannten Echtbetrieb geht. Infolgedessen wird nach dem kameralen Doppelhaushalt 2015/2016 ein letzter kameraler Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 zu erarbeiten sein. Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind dann (Doppel-)Haushalte nach dem NKHR zu erstellen. Über drei Jahre hinweg betragen die Sachkosten der Umstellung laut Merkel rund 190.000 Euro. Für diese Vorgehensweise gab der Gemeinderat jetzt grünes Licht.

Stadt unterstützt Sanierung von Kindergärten
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Innensanierung des katholischen Kindergartens St. Michael in Michelbach der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael im Wege einer Nachfinanzierung im Haushaltsjahr 2014 einen weiteren städtischen Investitionszuschuss in Höhe von 30.000 Euro zu gewähren. Für die beantragte Sanierung von Dach und Fenstern des katholischen Kindergartens St. Laurentius in Bad Rotenfels wird das Einvernehmen der bürgerlichen Gemeinde mit der Maßgabe erteilt, dass für die Dacharbeiten mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt und die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die zur Finanzierung eines 70-prozentigen Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 231.000 Euro notwendigen Haushaltsmittel in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 einzustellen, und darüber hinaus ermächtigt, sie nach Verabschiedung des Haushaltsplanes zu bewirtschaften.

Kalkulatorischer Zinssatz jetzt bei 2,8 Prozent
Gemeinden können Benutzungsgebühren für ihre öffentliche Einrichtungen erheben. Die erhobenen Gebühren dürfen höchstens die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt
ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung decken. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten zählt unter anderem eine angemessene kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals, also eine Verzinsung des betriebsnotwendigen gebundenen Kapitals. Der derzeit von der Stadtverwaltung Gaggenau verwendete Zinssatz für diese kalkulatorische Verzinsung beträgt seit 1. Januar 2008 4,30 Prozent jährlich. Im Rahmen der Allgemeinen Finanzprüfung hat die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) angeregt, den Zinssatz zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. Als Begründung wurde auf die aktuellen Zinskonditionen für längerfristige Geldanlagen und für Kommunalkredite hingewiesen. Der im Zuge dieser Anregung von der Finanzverwaltung neu ermittelte Mischzinssatz beträgt laut Stadtkämmerer Andreas Merkel 2,8 Prozent. Dementsprechend setzte der Gemeinderat den kalkulatorischen Zinssatz jetzt in dieser Höhe fest.

Bekanntgaben

Neubau des Regenüberlaufbeckens Selbach
Laut Beschluss des Gemeinderats erhält das Ingenieur-Büro BGS Wasser den Auftrag, für 21.819 € die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das Regenüberlaufbecken Selbach zu erstellen.

Auftragserhöhung für Neubaugebiet Heil II
Der Bau- und Umweltausschuss hat der Auftragserhöhung für die Baumaßnahmen im Neubaugebiet Heil II, 4. Teilabschnitt, für weitere erforderliche Leistungen, die in der Pauschale nicht enthalten waren, in Höhe von brutto 109.749,76 € an die in Baden-Baden ansässige Firma Weiss GmbH zugestimmt.

Reinigungsarbeiten sind neu auszuschreiben
Der Bau- und Umweltausschuss hatte einer Verlängerung der Auftragsvergabe an die Firma Hurrle zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Bereich der Straßen, Wege und Plätze bis zum 30. Juni 2015 zugestimmt. Weil der Firmeninhaber Ferdinand Hurrle Mitglied des Bau- und Umweltausschusses ist, war der Beschluss zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen. Das Regierungspräsidium hat die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit abgelehnt, weil es eine Vertragsverlängerung mit der Firma Hurrle für nicht rechtmäßig hält. Das deshalb, weil die Vertragslaufzeit im Juni 2014 endete und eine öffentliche Ausschreibung hätte erfolgen müssen. Die Vertragsverlängerung stelle letztendlich eine Freihändige Vergabe dar, was aber bei dem zu vergebenden Auftragsvolumen nicht zulässig sei. Vor diesem Hintergrund kann der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses nicht vollzogen werden, und die Arbeiten sind öffentlich auszuschreiben. Die entsprechende Ausschreibung wurde bereits in die Wege geleitet.

Beweisverfahren Waldseebad vor Gericht
Im Beweisverfahren Waldseebad findet am Dienstag, 30. September 2014, 9 Uhr, eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden statt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Projektgruppe „Hallensanierung“ tagt
Analog zur Projektgruppe „Sportplatzsanierung“ und der aus ihrer Arbeit resultierenden Prioritätenliste hatte die Stadt Gaggenau 2013 beschlossen, zusammen mit den Dachverbänden der Sport- und Kulturvereine eine Projektgruppe zum Thema „Hallensanierung“ zu gründen. Der Sportausschuss und die Gemeinschaft für kulturelle Förderung haben mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der Vereine (als Nutzer der Objekte) Ortsbegehungen durchgeführt. Diese Bestandsaufnahme der Hallensanierungsmaßnahmen in den Sport-, Mehrzweck und Festhallen diente als Grundlage für die Kostenaufstellung durch die Verwaltung. Inzwischen haben die Vertreter der beiden Dachverbände mit der Verwaltung einen Priorisierungsvorschlag für die Jahre 2015 bis 2020 erarbeitet. Diese Ergebnisse werden den Mitgliedern der Projektgruppe am 30. September im Bürgersaal vorgestellt. Anschließend wird das Arbeitspapier dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsberatungen vorgelegt.

Klausurtagung für Gaggenauer Sportvereine
Angesichts des demografischen Wandels und damit verbundener kritischer Auswirkungen auf die Sportvereine in Gaggenau hatte die Stadt beschlossen, die Sportvereine mit einer Klausurtagung über die Themen Strategien, Strukturen und Führungsaufgaben in Sportvereinen zu unterstützen. Dabei kooperierte die Stadt mit dem Sportausschuss Gaggenau. Die erste Tagung im Stil eines Workshops ging im Juni 2013 über die Bühne und erfreute sich bemerkenswerter Resonanz. Eine erneute Befragung der Sportvereine durch den Sportausschuss belegt, dass 70 % an einer Fortführung der Veranstaltungsreihe interessiert sind. Als Themenschwerpunkte werden „Marketing, PR und Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Strategische Vereinsentwicklung und Struktur des Vereins“ favorisiert. Behandelt werden sie am Freitag, 24. Oktober 2014, 19 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Gaggenau in einer weiteren Klausurtagung. Entsprechende Einladungen mit detailliertem Programm werden rechtzeitig verschickt. Die Anmeldungen nimmt der Sportausschuss entgegen.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
Fax 07225 / 962-409
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