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Aus dem Gemeinderat

15.12.2014

Gemeinderat beschließt einstimmig Doppelhaushalt 2015/2016 der Stadt Gaggenau

Oberbürgermeister Christof Florus war voll des Lobes, als der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Gaggenau für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung der Stadt Gaggenau“, „Stadtwohnung Gaggenau“ und „Stadtwerke Gaggenau“ für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 einstimmig beschloss. Dabei dankte er allen Beteiligten inner- und außerhalb des Gremiums (Gemeinderäten, Bürgern und Verwaltung), die unter „immens hohem Aufwand und intensiver Mitarbeit“ zum Gelingen des rundum soliden Werkes beigetragen haben. Dabei erhielt die Stadtverwaltung von allen Fraktionen – vorgetragen durch Dorothea Maisch (CDU), Gerd Pfrommer (SPD) und Ferdinand Hurrle (FWG) – und Gruppierungen – vorgetragen durch Dr. Kirsten Lehnig (Grüne) und Theo Gehrmann (FDP) – einhellig Lob und Zustimmung. Die Verantwortlichen äußerten sich auch kritisch und sprachen Themen für die Zukunft an.

Darlehen für Kurgesellschaft Bad Rotenfels

Der Aufsichtsrat der Kurgesellschaft Bad Rotenfels mbH hat die Erweiterung des Saunaparks mit geschätzten Baukosten in Höhe von 2.384.957 Euro (netto) beschlossen. Mit der Baumaßnahme wurde bereits begonnen; die Fertigstellung soll 2015 erfolgen. Nach Mitteilung der Geschäftsführung der Kurgesellschaft soll die Finanzierung des Vorhabens wie folgt erfolgen: Förderung durch das Land Baden-Württemberg (200.000 Euro), Eigenkapital der Kurgesellschaft (550.000 Euro), Trägerdarlehen der Großen Kreisstadt Gaggenau (1.650.000 Euro), gesamt: 2.400.000 Euro. Seitens der Kurgesellschaft wurde formell ein Antrag auf Gewährung eines Trägerdarlehens in Höhe von 1.650.000 Euro gestellt. Der Aufsichtsrat der Kurgesellschaft hat ferner beschlossen, das Außenbecken II des Rotherma zur therapeutischen Nutzung zu überbauen. Die Baukosten für dieses Projekt wurden mit 1.766.700 Euro ermittelt. Sie sollen wie folgt finanziert werden: Förderung durch das Land Baden-Württemberg (883.350 Euro), Eigenkapital der Kurgesellschaft (383.350 Euro), Trägerdarlehen der Großen Kreisstadt Gaggenau (500.000 Euro), gesamt: 1.766.700 Euro. Für die Maßnahme Überbauung Therapiebecken wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gestellt. Eine Entscheidung über den Förderantrag liegt noch nicht vor. Die Maßnahme soll im Zeitraum Mai 2015 bis Mai 2016 realisiert werden. Seitens der Geschäftsführung der Kurgesellschaft wurde beantragt, vorsorglich auch über das Trägerdarlehen für dieses Investitionsvorhaben zu entscheiden. Für beide Anträge gab der Gemeinderat jetzt grünes Licht und gewährte die zwei Trägerdarlehen über 1.650.000 Euro und 500.000 Euro.

Musikschule: Wirtschafts- und Stellenplan 2015

Die Entwicklung der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau wurde von allen Fraktionen des Gemeinderats mit großem Lob bedacht. Die Stadt Gaggenau hat für das Wirtschaftsjahr 2013 folgende Zuschüsse geleistet: Verrechnung Personalkosten Lehrkraft (62.820,24 Euro) und ein Barzuschuss (220.083,68 Euro) – in der Summe: 282.903,92 Euro. Der Vorstand des Musikschulvereins hat den Wirtschaftsplan 2015 beschlossen. Der Erfolgsplan weist Erträge und Aufwendungen in Höhe von 793.560 Euro (Vorjahr: 769.370 Euro) aus. Der Vermögensplan umfasst im Wirtschaftsjahr 2015 Einnahmen und Ausgaben von jeweils 46.760 Euro (Vorjahr: 31.370 Euro). Nach dem Wirtschaftsplan der Schule für das Wirtschaftsjahr 2015 soll die Große Kreisstadt Gaggenau nach Maßgabe des Vertrags über den Betrieb der Musikschule im Haushaltsjahr 2015 einen Barzuschuss in Höhe von maximal 260.000 Euro (Vorjahr: 260.000 Euro) leisten. Zusätzlich ist eine Personalgestellung eines Musikschullehrers mit Aufwendungen von 65.500 Euro (Vorjahr: 64.500 Euro) vorgesehen. Der Doppelhaushalt 2015/2016 der Stadt enthält für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 jeweils eine Ausgabeermächtigung für die Gewährung eines jährlichen Barzuschusses in Höhe von 260.000 Euro. Neben dem Barzuschuss sowie der Personalgestellung erbringt die Stadt Leistungen in der Personalsachbearbeitung sowie kaufmännischen und administrativen Betreuung des Vereins. Der Gemeinderat billigte jetzt einstimmig den Wirtschafts- und Stellenplan 2015 und nahm den Jahresabschluss 2013 zur Kenntnis.

Bebauungsplan „Nördliche Panoramastraße“ Hörden

Der Gemeinderat hat im Februar 2014 den Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördliche Panoramastraße“ in Hörden gefasst. Der Bebauungsplanentwurf setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest. Es werden insgesamt 6 Baufenster mit Garagen festgesetzt, 2 Baufenster für Einzelhäuser mit jeweils einer Doppelgarage entstehen neu. Das Baugebiet wird über die Panoramastraße erschlossen. Jetzt billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Firma Hurrle reinigt Straßen, Wege und Plätze

Laut Beschluss des Gemeinderats erhält die Gaggenauer Firma Hurrle den Auftrag zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Bereich Straßen, Wege und Plätze für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 auf Grundlage ihres Angebots in Höhe von jährlich brutto 120.214,12 € (insgesamt: 240.428,24 €).

Überplanmäßige Personalausgaben 2014 bewilligt

Durch nicht vorhersehbare Personalausgaben im laufenden Kalenderjahr wird der Haushaltsansatz bei den Personalkosten überschritten. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Übernahme des Kindergartens Oberweier aus der Trägerschaft der Katholischen Kirche mit einem jährlichen Personalkostenvolumen von etwa 170.000 € sowie die Erweiterung der Betreuung in der Verlässlichen Grundschule in Höhe von rund 34.800 € und die Einrichtung der Ganztagsschule an der Hans-Thoma-Schule mit rund 73.600 €. Darüber hinaus wurden unter anderem drei neue Hausmeister eingestellt. Die Mehrausgaben werden teilweise durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt. Im Ergebnis ergibt sich jedoch ein Fehlbetrag von rund 250.000 €, die eine überplanmäßige Ausgabe in gleicher Höhe erfordert. Dieser Ausgabe stimmte der Gemeinderat jetzt zu.

Bekanntgaben

Geschwindigkeitsreduzierungen in Ortsdurchfahrten

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist beabsichtigt, in verschiedenen Ortsdurchfahrten der Stadt Gaggenau eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen. Geschwindigkeitsreduzierungen dürfen nach der geltenden Rechtslage gemäß § 45 Abs. 1 c StVO nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs – erheblich übersteigt. Deshalb wurden die Gefahrenstellen in den verschiedenen Ortsdurchfahrten von der Verwaltung zunächst analysiert und bewertet. Die Bewertung der Gefahrenstellen führte zu dem Ergebnis, dass aus Sicht der Stadtverwaltung eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung in den Ortsdurchfahrten von Freiolsheim, Hörden, Michelbach, Oberweier und im Zuge der Ebersteinstraße möglich sein müsste. Um hierfür Rechtssicherheit zu erlangen, hat die Stadtverwaltung im nächsten Schritt die beabsichtigten Maßnahmen der höheren Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in seiner Stellungnahme nun Folgendes mitgeteilt:

L 613 im Zuge der Ortsdurchfahrt Gaggenau-Michelbach: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere im Hinblick auf die Kurvensituation im Einmündungsbereich der Bernsteinstraße könne die in Teilbereichen beabsichtigte Geschwindigkeitsreduzierung vom Regierungspräsidium mitgetragen werden.

L 613 im Zuge der Ortsdurchfahrt Gaggenau-Freiolsheim: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere im Hinblick darauf, dass teilweise nur einseitig und an vielen Stellen nur schmale Gehwege vorhanden sind, könne die in Teilbereichen beabsichtigte Geschwindigkeitsreduzierung vom Regierungspräsidium mitgetragen werden.

K 3727 im Zuge der Ortsdurchfahrt Gaggenau-Oberweier: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere im Hinblick darauf, dass teilweise nur einseitig und an vielen Stellen nur schmale Gehwege vorhanden sind, könne die in Teilbereichen beabsichtigte Geschwindigkeitsreduzierung vom Regierungspräsidium mitgetragen werden.

K 3767 im Zuge der Ortsdurchfahrt Gaggenau-Hörden: Nach Einschätzung des Regierungspräsidiums stellt sich die Strecke als überschaubar und beherrschbar dar. Die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage beziehungsweise die vorhandene Querungshilfe gewährleiste ein sicheres Queren der Kreisstraße. Das Regierungspräsidium hält es deshalb für erforderlich, von der Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung abzusehen.

K 3704 im Zuge der Ortsdurchfahrt Gaggenau-Ottenau – Ebersteinstraße: Nach Einschätzung des Regierungspräsidiums stellt sich diese Strecke als überschaubar und beherrschbar dar. Weder seien konkrete Gefährdungen ablesbar noch lägen deutliche Abweichungen gegenüber verkehrlichen Regelgrößen vor. Ein Querungsbedarf beziehungsweise eine gewisse Passantenfrequenz allein würden eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht rechtfertigen. Das Regierungspräsidium hält es deshalb für erforderlich, von der Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung abzusehen.

Noch im Laufe des Dezembers werden die geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen in den Stadtteilen Michelbach und Oberweier umgesetzt, das heißt die Verkehrszeichen montiert. Die Umsetzung im Stadtteil Freiolsheim wird im Januar 2015 erfolgen. In seiner Stellungnahme hat das Regierungspräsidium Bedenken gegen die bereits vollzogene Geschwindigkeitsreduzierung in der Goethestraße / Luisenstraße / Markgraf-Wilhelm-Straße / Hindenburgstraße / Ringstraße geäußert und die Stadtverwaltung aufgefordert, die bereits umgesetzte verkehrsrechtliche Anordnung nochmals zu überprüfen. Es ist vorgesehen, diese Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
Fax 07225 / 962-409
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