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Aus dem Gemeinderat

29.01.2015

Oberbürgermeister-Wahl im März

Der Gemeinderat hat den Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters auf Sonntag, 8. März (Ersatztermin: 22. März) und die öffentliche Bewerbervorstellung auf Donnerstag, 26. Februar, 19 Uhr, in der Jahnhalle festgesetzt. Es ist vorgesehen, dass der Gemeindewahlausschuss am 10. Februar über die Zulassung der Bewerbungen entscheidet. Für den Fall, dass eine Neuwahl beziehungsweise Wiederholungswahl erforderlich wird, kann ebenfalls eine Bewerbervorstellung durchgeführt werden, wenn neue Bewerber vorhanden sind. In diesem Falle wäre auch den aus dem ersten Wahlgang verbliebenen Bewerbern, Gelegenheit zur nochmaligen Vorstellung zu geben. Jetzt entschied der Gemeinderat, dass die Bewerbervorstellung im Falle einer Neuwahl, sofern es neue Bewerber gibt, am 17. März, 19 Uhr, in der Merkurhalle Ottenau stattfindet. Die Versammlungsleitung während der öffentlichen Vorstellung erfolgt durch Bürgermeisterin Brigitte Schäuble. Die Reihenfolge bei der Vorstellung der Bewerbungen entspricht der Reihenfolge des Bewerbungseinganges. Jeder Bewerber erhält maximal 20 Minuten Redezeit. Nach der Vorstellung aller Bewerber besteht die Möglichkeit zur Fragestellung durch das Publikum in einer Frage- und Diskussionsrunde. Die Dauer der Fragerunde ist so zu bemessen, dass auf jeden Bewerber etwa 10 Minuten entfallen. Während der Vorstellung eines Bewerbers ist die Anwesenheit der übrigen Bewerber im Versammlungsraum nicht gestattet.

Beigeordneten-Wahl am 23. Februar

Wegen des Ablaufs der Amtszeit von Bürgermeisterin Brigitte Schäuble zum 30. April 2015 ist die Stelle neu zu besetzen. Der Gemeinderat hat den Termin der Wahl auf den 23. Februar festgelegt. Auf die Stelle haben sich (gemäß Bewerbungseingangs) beworben:
1. Dipl. Ing. (FH) Brigitte Schäuble aus Gaggenau
2. Diplom-Verwaltungswirt (FH), Master of Science ("Wasser und Umwelt") Michael Pfeiffer aus Rheinmünster

Jetzt beschloss der Gemeinderat mit Blick auf seine Sitzung am 23. Februar, dass die beiden Bewerber unmittelbar vor der Wahl in dieser Sitzung die Gelegenheit erhalten, sich dem Gemeinderat vorzustellen und auf Fragen aus dem Gremium zu antworten. Hierfür sollen je Bewerber insgesamt 30 Minuten zur Verfügung stehen. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. Die Reihenfolge bei der Vorstellung entspricht der Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Zur Auszählung der Stimmen wird eine Zählkommission gebildet, der neben dem Oberbürgermeister die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats angehören.

Trägerdarlehen für den Eigenbetrieb Stadtwohnung

Die Stadt Gaggenau gewährt dem Eigenbetrieb Stadtwohnung Gaggenau zur Finanzierung von Investitionen und zur Umschuldung ein Trägerdarlehen in Höhe von bis zu 2,3 Millionen Euro. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Mittel dienen größtenteils dazu, die 24 Mietwohnungen der Gaggenauer Altenhilfe e.V entlang der Wald- und Bismarckstraße zu sanieren.

Wasserversorgungssatzung geändert

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Änderung des Wassergesetzes beschlossen. Dabei wurde das Wasserentnahmeentgelt für die Verwendung von Wasser für die öffentliche Versorgung zum 1. Januar 2015 von 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. Die Gesetzesänderung gilt sowohl für Grundwasser (in Gaggenau 93 %) als auch für Quellwasser (in Gaggenau 7 %). Durch die Erhöhung ergeben sich für die Stadtwerke als zuständiger Wasserversorger jährliche Mehrkosten von rund 63.000 €. Deshalb addieren die Stadtwerke jetzt die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes auf die satzungsgemäße Verbrauchsgebühr. Demzufolge würde sich die Verbrauchsgebühr für Frischwasser in Gaggenau von aktuell 1,95 €/m3 (netto) um 3 Cent auf 1,98 €/m3 (netto) erhöhen. Dafür gab der Gemeinderat jetzt grünes Licht. Die Änderung der Wasserversorgungssatzung tritt nach vorbehaltloser Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde zum nächsten Monatsersten in Kraft.

Großflächiger Möbeleinzelhandel künftig nur noch in Gaggenau/Gernsbach und Bühl

Die Stadt Rastatt beabsichtigt die Ansiedlung einer Filiale des Möbeleinrichtungshauses Ehrmann im Industriegebiet Rauentaler Straße an der Kreuzung Rauentaler Straße/Untere Wiesen. Diese Gewerbegebietslage ist im Regionalplan als zulässiger Standort für großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten benannt (sogenannter Ergänzungsstandort). Das Einrichtungshaus soll 18.000 qm Gesamtverkaufsfläche umfassen. Darunter sind 1.500m² nicht-zentrenrelevante (800m² Leuchten und 700m² Teppiche) sowie 800m² zentrenrelevante Randsortimente vorgesehen. Das Möbeleinrichtungshaus wird ca. 2016/2017 errichtet werden. 2011 als die Ansiedlung des Möbelmarktes Mömax in Baden-Baden Oos anstand, wurde zum ersten Mal vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein für die Teilregion mit ihren Mittelzentren Baden-Baden, Bühl, Rastatt und Gaggenau/Gernsbach eine interkommunale Abstimmung vorgenommen und gemeinsam vertraglich geregelt. Inhalte des Vertrages waren Aussagen zur weiteren Entwicklung im großflächigen Möbeleinzelhandel in der Teilregion, aber auch bezüglich der Behandlung der zentrenrelevanten Sortimente im jeweiligen Projekt beziehungsweise angrenzenden Umfeld. Allerdings unterscheidet sich das Rastatter Vorhaben nicht nur durch die Größe der Verkaufsfläche und seiner gehobeneren Ausrichtung des Möbelsortiments vom Baden-Badener Projekt, sondern vor allem durch die Tatsache, dass das Vorhaben sich eben nicht in einem neu zu überplanenden Bereich getrennt von anderen Einkaufsgelegenheiten befindet, sondern in einem städtebaulichen Zusammenhang mit anderen bestehenden großflächigen Einzelhändlern, untergenutzten Flächen und älteren Bebauungsplänen angesiedelt werden soll. Vor diesen Hintergründen waren zwar erneute Vertragsverhandlungen im Sinne einer Fortschreibung beziehunsgweise Weiterentwicklung der Vereinbarung von 2011 zwischen den Mittelzentren und dem Regionalverband naheliegend und schnell begonnen. Die Ausarbeitung der inhaltlichen Details war aber auf Grund der anderen Ausgangslage im Bestand deutlich komplexer. Sie konnte aber erfolgreich abgeschlossen werden. Hervorzuheben sind unter anderem zum einen die Regelungen bezüglich des zentrenrelevanten Einzelhandels. Er wird für zukünftige Projekte im Bereich zwischen der A5, B 462, den Gleiskörpern der Eisenbahnstrecke Rastatt-Karlsruhe und der Stadtbahnlinie Rastatt-Freudenstadt ausgeschlossen sein. Weitere großflächige Projekte im Möbeleinzelhandel sind nach Baden-Baden und Rastatt nun nur noch in Bühl und Gaggenau/Gernsbach möglich. Jetzt stimmte der Gemeinderat dieser Vereinbarung zu und ermächtigte den Oberbürgermeister, sie zu unterzeichnen.

Bekanntgaben

Jugendbeteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen
Nachdem die Jugendgemeinderatswahl im Juni 2014 aufgrund fehlender Kandidaten abgesagt werden musste, wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Aufgabe dieser Lenkungsgruppe ist die Erarbeitung eines neuen Konzeptes, in welcher Form Jugendliche künftig in Gaggenau an kommunalen Entscheidungsprozessen beteiligt werden können. Die Lenkungsgruppe besteht aus über 23 Mitgliedern – neben Oberbürgermeister Christof Florus Jugendliche (Schüler und Auszubildende) im Alter zwischen 16 und 24 Jahren, Vertreter der weiterführenden Schulen, der Jugendarbeit, der Jugendparteien sowie der Verwaltung. Als Fachberater und Moderator wirkt Udo Wenzl, freiberuflicher Partizipationsberater und Referent für Jugendbeteiligung beim Landesjugendring Baden-Württemberg. Die erste Sitzung der Lenkungsgruppe fand im Oktober 2014 statt, eine weitere im November 2014 – mit dem Ergebnis: Zunächst werden im März 2015 alle Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren über das neue Beteiligungskonzept schriftlich informiert. In sehr enger Kooperation mit den weiterführenden Schulen in Gaggenau sollen die Jugendlichen dann im Rahmen eines Schulworkshops „Politik in meinem Leben“ im April/Mai 2015 für die Thematik sensibilisiert werden. Gleichzeitig wird über das Jugendnetz Baden-Württemberg eine online-Jugendumfrage unter www.deinestimme.jugendnetz.de gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage bilden die Grundlage für die weitere Diskussion im Rahmen einer offenen Beteiligungswerkstatt Ende Mai 2015. Dabei handelt es sich um eine Dialogplattform. Neben Jugendlichen sind insbesondere politisch Verantwortliche mit von der Partie. In der Beteiligungswerkstatt werden die Ergebnisse der Jugendumfrage vorgestellt. Weiter arbeiten die Jugendlichen an einzelnen Themen und entwickeln gemeinsam Perspektiven für die Stadt. Diese Vorstellungen werden dann dem Gemeinderat präsentiert.

Aus dem Bau- und Umweltausschuss

Rathaus Gaggenau erhält neuen Aufzug
Der Aufzug im Rathaus Gaggenau (Baujahr 1977) ist am 29. Dezember 2014 komplett ausgefallen. Weil es für den Aufzug aufgrund seines hohen Alters keine Ersatzteile mehr gibt, versuchte die Kundendienstfirma die Betriebsfähigkeit des Aufzuges mittels gebrauchter Ersatzteile wieder herzustellen. Dieser Versuch schlug jedoch fehl, und die Anlage wurde komplett stillgelegt. Aufgrund der Dringlichkeit verzichtete die Stadtverwaltung auf eine Ausschreibung und forderte den Hersteller der bestehenden Anlage, die Firma Haushahn GmbH & Co. KG aus Stuttgart, zur Abgabe eines Angebotes auf. Am 13. Januar ging das Angebot der Firma für einen barrierefreien Aufzug ein. Der Aufzug kann somit künftig problemlos auch mit einem Rollstuhl genutzt werden. Jetzt beauftragte der Bau- und Umweltausschuss die Firma Haushahn mit der Installation eines neuen Aufzugs auf der Grundlage ihres Angebotes zum Preis von brutto 74.509,47 €. Der neue Aufzug kann frühestens Mitte April in Betrieb gehen. Bürgerinnen und Bürger, die keine Treppen steigen können, melden sich bei der Rathauspforte mit ihrem Anliegen. Der betreffende Mitarbeiter aus den oberen Etagen wird dann verständigt und nimmt den Bürger mit seinem Anliegen im Erdgeschoss in Empfang.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: presse@gaggenau.de



 

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