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Aus dem Gemeinderat

27.05.2015

Änderungen in der Geschäftsverteilung der Dezernate

Der Gemeinderat hat am 23. Februar Michael Pfeiffer zum neuen Beigeordneten der Großen Kreisstadt Gaggenau gewählt. Pfeiffer hat zum 1. Mai mit seiner Tätigkeit als Bürgermeister und Dezernatsleiter bei der Stadtverwaltung Gaggenau begonnen. Gemäß der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg grenzt der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat die Geschäftskreise der Dezernate ab. Die bisherige Geschäftsverteilung der beiden Dezernate der Stadt Gaggenau bleibt nahezu unverändert. Aus dem Dezernat II werden in Abstimmung mit dem neuen Beigeordneten die Stabstelle „Stadtsanierung“ und die Betreuung der Kindergärten aus der bisherigen Abteilung „Sozialwesen“ künftig dem Dezernat I zugeordnet. Die beiden Stabstellen „Wirtschaftsförderung“ und „Stadtsanierung“ werden zur neuen Stabstelle „Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung“ vereinigt und dem Oberbürgermeister zugewiesen. Neu gebildet wird das Amt „Gesellschaft und Bildung“ mit den beiden Abteilungen „Gesellschaft und Familie“ sowie „Schulen und Betreuung“. Mit dem Aufgabenbereich „Gesellschaft und Familie“ wird für die aktuellen Entwicklungen eine verantwortliche Stelle geschaffen, die sich insbesondere der Integration von Flüchtlingen, der Inklusion von behinderten Mitbürgern sowie des demographischen Wandels annimmt. Die Abteilung „Schulen und Betreuung“ umfasst künftig die Verwaltung und Entwicklung der städtischen Schulen und Kindergärten sowie die verschiedenartigen Betreuungsangebote für Kinder und Schüler – alles Bereiche, die in den vergangenen Jahren an Umfang und Bedeutung zugenommen haben. Die Änderungen zur Organisations- und Dezernatsverteilung der Stadt Gaggenau traten zum 1. Mai in Kraft. Die Organisation von Dezernat II hat sich Bürgermeister Pfeiffer bis zum 1. September vorbehalten, da er erst die Gegebenheiten und Personen in seinem Verantwortungsbereich kennenlernen möchte. Der Gemeinderat erteilte jetzt sein Einvernehmen zur Abgrenzung des Geschäftskreises des Beigeordneten.

Bebauungsplan „Nördlich der Schlotteräxtbrücke“ in Ottenau
Direkt nördlich angrenzend an der „Schlotteräxtbrücke“ in Ottenau beabsichtigt die Firma Wihelm aus Renchen drei mehrgeschossige Wohngebäude zu entwickeln. Es werden drei Baufenster mit einer gemeinsamen Tiefgarage und Flächen für neun oberirdische Stellplätze festgesetzt. Die Höhe der drei Gebäude mit 23 Wohneinheiten orientiert sich an den bestehenden Gebäuden der Umgebung, wobei sich die drei Baukörper von viergeschossig inklusive Staffelgeschoss bei Haus 3 bis vollflächig fünfgeschossig bei Haus 1 direkt an der Schlotteräxtbrücke entwickeln. Das Baugebiet wird über die Hauptstraße erschlossen. Jetzt billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich der Schlotteräxtbrücke“ und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Bebauungsplan „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“
Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen hat sich der Landkreis Rastatt bei der Suche nach weiteren Möglichkeiten zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge auch an die Stadt Gaggenau gewandt. Es wurde eine Unterkunft für zirka 150 Flüchtlinge gesucht. Da sich die Stadt ihrer Verpflichtung nicht entziehen kann, galt es, eine Fläche zu finden, die grundsätzlich erschlossen und eigentumsrechtlich sowie bautechnisch kurzfristig nutzbar ist. Darüber hinaus waren bei der Flächensuche zu berücksichtigen: Nähe zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Nahversorgung und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV). Auf dieser Basis wurden von städtischer Seite verschiedene Flächen auf ihre Eignung hin geprüft. Als geeignetste Alternative stellte sich die Teilfläche eines städtischen Grundstücks im Ottenauer Pionierweg heraus, die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“ liegt und dort derzeit als „Sportplatzanlage für Vereins- und Schulsport“ festgesetzt. ist. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Ende Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Die Größe des damals überplanten Bereiches und das Baufenster orientierte sich an der damaligen Bauvoranfrage des Landratsamtes (ein Baukörper an der Stelle des Walls). Die Fläche sollte als Sondergebiet „Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkunft“ ausgewiesen werden. Abweichend von diesem Ansatz wird nun zur Offenlage ein Mischgebiet festgesetzt. Das geschieht, weil sich gezeigt hat, dass die von der Stadt Gaggenau gewünschte langfristige Perspektive in Richtung Nachhaltigkeit und Wertigkeit von Objekten an dieser exponierten Stelle für die Flüchtlings- und Asylbewerberunterbringung nur durch einen Festsetzungsrahmen ermöglicht wird, in dem schon zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses langfristig auch Wohnmöglichkeiten sichergestellt werden. Zwar ist, da die genaue Baustruktur derzeit nicht absehbar ist, nur ein Baufenster vorgesehen. Jedoch wird mit der Festsetzungsmöglichkeit einer absoluten maximalen Grundfläche hier von 420 Quadratmetern und einer abweichenden Bauweise mit einer maximalen Gebäudelänge von 28 Metern eine Bebauung durch mehrere Baukörper befördert. Um die Höhenentwicklung an die Höhen in der Umgebung anzupassen und auch unterstützend die Wuchtigkeit einzelner Gebäude zu minimieren, ist eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen. Das ist mit der Möglichkeit verbunden, dann ein bauordnungsrechtlich gesehen drittes Vollgeschoss zu entwickeln, wenn es höchstens 80 Prozent der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses überdeckt. In der Zwischenzeit wurde für die Fläche ein Käufer gesucht, der auf der Teilfläche entsprechende Baulichkeiten errichten soll. Jetzt fasste der Gemeinderat den erneuten Aufstellungsbeschluss für den modifizierten Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“, billigte den Entwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Erste Änderung des Bebauungsplanes „Bruchgraben“ in Gaggenau
Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „Bruchgraben“ aus dem Jahr 1999 soll in einer Teilfläche geändert werden. Derzeit ist dort ein Mischgebiet mit einem Baufenster für einen Baukörper mit maximal drei Geschossen festgesetzt. Die Bebauung wurde aber nie realisiert und stellt somit eine Brachfläche inmitten von Gaggenau dar. Nun liegt der Stadt ein Planungskonzept eines Bauträgers vor, das dort eine Bebauung mit fünf Reihenhäusern vorsieht. Weil die Stadt die Innenentwicklung vorantreiben möchte und ein Bedarf an bezahlbarer Wohnfläche besteht, soll diese Fläche in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Das Gebiet wird nördlich von der Bahntrasse Freudenstadt-Karlsruhe, südlich und östlich von der Bruchgrabenstraße und im Westen von der Alban-Stolz-Straße umgrenzt. Der Geltungsbereich umfasst rund 0,15 Hektar. Das Grundstück befindet sich in städtischer Hand. Das Planungskonzept sieht Wohnnutzung mit fünf Reihenhäusern und privaten Gartenbereichen in südwestlicher Ausrichtung vor. Die Gebäude sind zweigeschossig mit Satteldach geplant. Es soll je Wohneinheit eine Garage entstehen und je nach Platzangebot zusätzlich vier bis fünf Stellplätze. Das Baugebiet wird über die Alban-Stolz-Straße erschlossen. Jetzt fasste der Gemeinderat für die erste Änderung des Bebauungsplans „Bruchgraben“ den Aufstellungsbeschluss.

Bebauungsplan „Ortskern, Pfarrgarten, Festplatz“ in Oberweier
In Oberweier herrscht eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen, die möglichst kurzfristig gedeckt werden soll. Weil in Oberweier andere Alternativen fehlen oder nicht zeitnah realisierungsfähig sind, soll mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern, Pfarrgarten, Festplatz“ die Basis für die städtebauliche Aktivierung einer bisher nicht genutzten, innerörtlichen Wohnbaufläche gelegt werden. Das nach Norden geneigte Plangebiet befindet sich in einem bisher nicht bebauten Freibereich nördlich der Ortsmitte von Oberweier. Im Süden, Südosten und Südwesten grenzt der alte Ortskern (entlang der Ortsstraße) mit Kirche an das Plangebiet an. Im Westen befindet sich ein größerer Gartenbereich, der weitgehend von Siedlungsflächen umgrenzt ist. Im Norden des Plangebietes grenzt das Neubaugebiet „Am Pfarrgarten“ an. Die Bebauung dient der Nachverdichtung der Siedlungsstruktur in unmittelbarer Nähe des alten Ortskerns. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt 0,64 Hektar, wovon 0,23 Hektar als „öffentliche Grünflächen“ erhalten bleiben sollen. Bei der Planung handelt es sich um ein Baugebiet mit acht Bauplätzen, die sich in vier Einzelhäusern und zwei Doppelhäusern beziehungsweise vier Doppelhaushälften aufteilen. Die Grundstücke sind zwischen 310 und 517 Quadratmeter groß. Je Einzelhaus sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig, je Doppelhaushälfte maximal eine. Hierdurch steht ein Aufsiedelungspotential von etwa acht bis zwölf Wohneinheiten zur Verfügung. Der Bau einer rund 115 Meter langen Erschließungsstraße ist notwendig. Sie knüpft an die bereits bestehende Straße „Im Eck“ an, die im Bereich des Dorfplatzes endet. Der Dorfplatz wird durch die Verlängerung der Straße nicht verändert und bleibt in seiner Gestalt erhalten. Jetzt fasste der Gemeinderat für die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern, Pfarrgarten, Festplatz“ den Aufstellungsbeschluss und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Geänderte Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten
Bisher war die Öffnungszeit für die Außenbewirtschaftung der Schank- und Speisewirtschaften im Stadtgebiet Gaggenau grundsätzlich auf 22 Uhr begrenzt. Auf Antrag wurde in Ausnahmefällen die Verlängerung der Öffnungszeit auf 23 Uhr genehmigt. Aktuell liegen weitere Anträge auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie auf 23 Uhr vor. Die Antragsteller wollen damit auf das veränderte Freizeitverhalten der Gäste reagieren. Eine Umfrage bei Nachbarstädten hat ergeben, dass in Gaggenau die Öffnungszeiten für die Außenbewirtschaftung vergleichsweise restriktiv festgesetzt sind. Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, den Beginn der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung für alle Schank- und Speisewirtschaften im Stadtgebiet mit einer Rechtsverordnung auf 23 Uhr festzusetzen. Diesem Vorschlag folgte jetzt der Gemeinderat.

Chemiebereich des Goethe-Gymnasiums wird ein Jahr früher saniert
Im Hauptgebäude des Goethe-Gymnasiums ist für das Haushaltsjahr 2016 der erste Sanierungsabschnitt im Chemiebereich mit einem Kostenvolumen von 90.000 Euro vorgesehen. Auch die energetische Außensanierung des Pavillons 2 ist mit einem Kostenvolumen von 280.000 Euro im Jahr 2016 etatisiert. Für die Sanierung der Parkplatzzufahrt, die in den Osterferien ausgeführt wurde, ist bereits ein Vorgriff in Höhe von 65.000 Euro auf den Haushalt 2016 erfolgt. Unter Abzug der Kosten für die Parkplatzsanierung sollen die verbleibenden Mittel des Jahres 2016 in Höhe von 305.000 Euro auf das Jahr 2015 übertragen werden. Auf Wunsch der Schulleitung soll die Sanierungsmaßnahme „Chemieraum“ 2015 umgesetzt und der Chemievorbereitungsraum zusätzlich saniert werden. Das Raumangebot im Fachbereich Chemie soll zudem unter Einbeziehung von Verkehrsflächen des Flurbereiches erweitert und ausgebaut werden. Für die genannten Umbauten und Sanierungen werden Mittel in Höhe von 220.000 Euro erforderlich. Die restlichen Mittel in Höhe von 85.000 Euro sollen zur Deckung von Mehrausgaben beim Umbau des Bibliotheksbereiches beziehungsweise für zusätzliche Sportgeräte im Zuge der Sportbodensanierung Verwendung finden. Zur Sicherstellung der erwähnten Maßnahmen wird die energetische Sanierung des Pavillons 2 im Haushaltsjahr 2016 entfallen. Insgesamt werden die im Haushaltsplan 2015/16 vorgesehenen baulichen Ausgaben und Investitionen nicht überschritten. Diesem Vorgehen stimmte der Gemeinderat jetzt zu.

Stadtwerkeareal wird mit Brandmeldeanlage versehen
Die Stadtwerke Gaggenau versorgen in der Stadt Gaggenau mit ihren Ortsteilen und in der Gemeinde Bischweier etwa 33.000 Bürger mit Strom, Gas, Wasser und Breitband-Internet. Eine Vielzahl von Hauptversorgungseinrichtungen befindet sich auf dem Stadtwerkeareal. Auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke werden außerdem rund 200 Tonnen Gefahrgut wie Erdgas, Flüssiggas sowie diverse Kraftstoffe gelagert. Aufgrund der hohen Verfügbarkeit dieser Anlagen und Verwaltungseinrichtungen gilt der Schadensvermeidung besondere Aufmerksamkeit. Ein Ausfall dieser Einrichtungen hätte weitreichende Folgen für die Energieversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der Stadtwerke Gaggenau. Im Rahmen einer Brandschutzschau durch einen Brandschutzsachverständigen wurden einige bauliche sowie organisatorische Mängel festgestellt. Diese wurden bereits behoben. Im Gutachten des Sachverständigen wird zur Brandfrüherkennung und Schadensvermeidung die Installation einer Brandmeldeanlage auf dem gesamten Areal empfohlen. Diesem Vorschlag folgte jetzt der Gemeinderat und genehmigte die erforderlichen Kosten in Höhe von 211.000 Euro.

Sanierung der Kniebisstraße in Ottenau
Die Tiefbauabteilung der Stadt Gaggenau plant die Sanierung eines Teilabschnittes der Kniebisstraße in Ottenau. Sie soll auf einer Länge von rund 160 Metern erfolgen und betrifft den Abschnitt zwischen der Kreuzung Sulzbacher Straße (K 3705) und der Kreuzung Rebweg. Da stellenweise die bestehende Asphaltbefestigung nur etwa sechs Zentimeter misst, ist vorgesehen, die Straße mittels Asphalthocheinbaus zu ertüchtigen. Hierfür werden die bestehenden Fahrbahneinfassungen ausgebaut und durch neue, höher versetzte Borde und Rinnenplatten ersetzt. Einbauteile, welche innerhalb der Baustrecke liegen, werden an die neuen Höhenverhältnisse angepasst. Ein Vollausbau der Kniebisstraße erfolgt nicht. Des Weiteren wird die vorhandene Schutzplanke (talseitig) erneuert und die Entwässerungseinrichtungen in diesem Bereich ergänzt. Die Maßnahme soll im Zeitraum vom 29. Juni bis 28. August mit einem flexiblen Baubeginn erfolgen. Die eigentliche Bauzeit beträgt etwa sechs Wochen. Jetzt beauftragte der Gemeinderat die Gaggenauer Firma Strack mit der Sanierung der Kniebisstraße. Die Gesamtkosten betragen 110.582,06 Euro brutto.

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