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Aus dem Gemeinderat

23.09.2015

Bebauungsplan „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“

Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich beim Anstieg der Flüchtlingszahlen nicht um eine kurzfristig vorübergehende, sondern um eine länger andauernde Entwicklung. Aus diesem Grund hat sich der Landkreis bei der Suche nach Möglichkeiten zur Schaffung von Unterkünften auch an die Stadt Gaggenau gewandt. Es wird eine Unterkunft für etwa 150 Flüchtlinge gesucht. Die derzeitig vorliegende und den Planüberlegungen zu Grunde liegende Konzeption geht von zirka 164 Flüchtlingen aus. Das Plangebiet liegt in Gaggenau/ Ottenau und befindet sich zwischen dem Pionierweg und Sportplatz südlich der Merkurschule. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell noch eine Obdachlosenunterkunft der Stadt Gaggenau. Ansonsten stellt sich die Fläche als Brache dar. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“ umfasst eine Fläche von ca. 6.014 m² . Das Plangebiet befindet sich innerhalb dieses Geltungsbereichs und ist aktuell als Gemeinbedarfsfläche für „Sportplatzanlage für Vereins- und Schulsport“ festgesetzt, weswegen eine Bebauungsplanänderung für die angestrebte Nutzung notwendig wurde. Das dort festgesetzte Mischgebiet wird in zwei Teilbereiche „MI1“ und „MI2“ gegliedert. Auf der Fläche des „MI1“ soll die geplante Asylbewerberunterkunft mit vier Gebäuden entstehen. Im Bereich des „MI2“ beabsichtigt ein Investor, der die gesamte Mischgebietsfläche erwerben wird, eine gewerbliche Nutzung unterzubringen. Bei der Realisierung der Flüchtlingsunterkunft ist der Stadt an einer qualitätsvollen und auch städtebaulich verträglichen Entwicklung gelegen. Dauerhafte und sich verfestigende Containerlösungen sind von der Stadt nicht gewünscht. Die Verwirklichung von „festen“ Gebäuden kann die Stadt in Eigenregie nicht zeitnah umsetzen, weshalb ein Investor die Bebauung des Plangebietes übernehmen soll. Der Investor ist aus heutiger Sicht bezüglich der Nachnutzung grundsätzlich offen und kann sich sowohl Gewerbe als auch Wohnen nach der Flüchtlingsunterkunft vorstellen. Gleichzeitig hat er ein Interesse, dass die Baugenehmigung für Wohnnutzung nicht zeitlich befristet ist. Auch aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Offenlage wurde eine weitere „Schalltechnische Untersuchung“ beauftragt. Innerhalb der Prüfung wurden die Lärmquellen des westlich angrenzenden Gewerbebetriebs, des Sportplatzes an der Merkurschule sowie der Bundesstraße B 462 berücksichtigt. In der neuen Untersuchung wurde auch die Maximalauslastung des Betriebes berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung der im Gutachten berücksichtigten Emissionen ist nur schwer möglich, da ansonsten die zulässigen Werte an der bestehenden Wohn- und Mischbebauung nördlich des Gewerbegebietes drohen überschritten zu werden. Das Gutachten zeigt, dass Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehrslärm und gegenüber dem Gewerbebetrieb erforderlich sind. Jetzt billigte der Gemeinderat den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterm Graben, Oben im Feld, Schlotteräxt, Langwiesen“ und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten verkürzten Offenlage.

Bebauungsplan „Fachmarktzentrum Cité – 1. Änderung“ der Stadt Baden-Baden

Die Stadt Baden-Baden führt derzeit das Verfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Fachmarktzentrum Cité“ durch. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung an der Bebauungsplanänderung besteht für die Stadt Gaggenau die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, eine höhere Flexibilität in der Sortimentszusammensetzung bei der Nach- und Neuvermietung der Handelsflächen zu erreichen, um so die Versorgungsfunktion und die Marktposition nachhaltig zu stärken. Der geplanten Umstrukturierung stehen die Sortimentsfestsetzungen des wirksamen Bebauungsplans „Fachmarktzentrum Cité“ entgegen, so dass die gewünschte Sortimentsanpassung und Flexibilisierung einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf. Der Investor plant eine Verkleinerung der Flächen für Dienstleistungen und Gastronomie (hier insbesondere Spielhalle und Diskothek) und eine entsprechende Vergrößerung des für den Einzelhandel zur Verfügung stehenden Verkaufsflächenanteils. Insbesondere die Verkaufsflächen für die Sortimentsbereiche Bekleidung und Wäsche, Schuhe und Lederwaren sowie Sportbekleidung und -geräte sollen eine Vergrößerung erfahren. Lediglich für den Sortimentsbereich Möbel, Hausrat, Leuchten ist eine Verringerung der maximal möglichen Verkaufsfläche geplant. Die nun beabsichtigten Änderungen würden den Charakter des Einkaufszentrums deutlich und zum potentiellen Nachteil von Gaggenau abwandeln. Hinsichtlich der Sortimente bedeuten die geplanten Veränderungen eine maximale Verschiebung von knapp 57 % auf gut 77,5 % zentrenrelevante Sortimente. Damit wäre eindeutig der Wandel von einem Standort, der tendenziell Nahversorgung kombiniert mit einem Angebot von nicht zentrenrelevanten Produkten, zu einem Standort mit typischem Innenstadteinzelhandelsangebot vorgenommen. Gleichzeitig wäre die Verkaufsfläche insgesamt erhöht – mit einer für Gaggenau und seine Innenstadt nicht unproblematischen Steigerung der Attraktivität. Deshalb verlangt der Gemeinderat von der Stadt Baden-Baden, auf die geplante Erweiterung zu verzichten, derzeit festgesetzte, aber noch nicht ausgenutzte Verkaufsflächen zu nutzen und aus Gründen der Chancengleichheit mit Gaggenau sicherzustellen, dass die dortigen Parkplätze bewirtschaftet werden.

Geländer für Instandsetzung der Schillerbrücke ausgewählt

Die Schillerbrücke (Baujahr 1948) befindet sich in einem kritischen bis ungenügenden Bauzustand, weshalb der Gemeinderat ihrer Erneuerung bereits zugestimmt hat. Entschieden hat sich das Gremium für eine Aluminium-Fachwerk-Brücke. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 566.000 €. Abhängig von Lieferfristen und der Wetterlage soll die Montage im März/April 2016 erfolgen. Das Konstruktionsprinzip der Alu-Brücke baut darauf auf, dass eine seitliche Fachwerkkonstruktion große Teile der auftretenden Lasten trägt. Diese Konstruktion aus 14 Zentimeter starken Aluminiumträgern reicht aber als Absturzsicherung nicht aus. Deshalb muss innen an die Konstruktion ein Geländer angebracht werden. Der Gemeinderat entschied sich jetzt für die robusteste und günstigste Geländervariante, die Mehrkosten ausschließt.

Gewährung eines Trägerdarlehens an die Kurgesellschaft Bad-Rotenfels mbH

Der Gemeinderat hatte 2014 beschlossen, der Kurgesellschaft Bad Rotenfels mbH im Haushaltsjahr 2015 für die Investition „Erweiterung des Saunaparks“ ein Trägerdarlehen in Höhe von 1.650.000 Euro und für die Investition „Überbauung des Außenbeckens II“ ein Trägerdarlehen in Höhe von 500.000 Euro zu gewähren. Grundlage der Beschlussfassung war unter anderem die vom Aufsichtsrat der Kurgesellschaft gebilligte Entwurfsplanung zur Erweiterung des Saunaparks mit geschätzten Baukosten in Höhe von rund 2.400.000 Euro (netto). Die Maßnahme „Erweiterung des Saunaparks“ ist mittlerweile abgeschlossen. Die Teilinbetriebnahme der Parksauna (Innenbereich) erfolgte am 22. Mai 2015, die komplette Inbetriebnahme war am 10. Juli 2015. Das mit der Baubetreuung beauftragte Ingenieurbüro geht allerdings davon aus, dass die Investitionskosten für das in Rede stehende Projekt eine Größenordnung von rund 2.997.000 Euro (netto) erreichen werden. Die Geschäftsführung der Kurgesellschaft hat daher mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beantragt, den Beschluss des Gemeinderats zu modifizieren. Es ist nunmehr vorgesehen, die im Haushalt 2015 der Stadt veranschlagte Darlehensgewährung an die Kurgesellschaft Bad-Rotenfels mbH in Höhe von 2.150.000 Euro insgesamt zur Finanzierung des Vorhabens „Erweiterung des Saunaparks“ zu verwenden. Hinsichtlich der Realisierung und Finanzierung des Projekts „Bebauung des Außenbeckens II“ ist zu würdigen, dass die beantragte Zuwendung des Landes Baden-Württemberg in der Tourismusförderung 2015 nicht gewährt wurde, sodass eine Realisierung dieser Maßnahme gegenwärtig nicht in Betracht kommt. Das Vorhaben soll gleichwohl für die Förderperiode 2016 erneut beantragt werden. Über die Finanzierung dieses Projekts ist dann erneut und im Kontext der nächsten Haushaltsperiode 2017/2018 zu entscheiden. Dem stimmte der Gemeinderat jetzt zu.

Bekanntgaben

Am 23. Oktober: Eröffnung des neuen Bahnhofsplatzes

Die Bauarbeiten am Bahnhofsplatz sind auf der Zielgeraden. Offizielle Eröffnung ist am Freitag, 23. Oktober, 15 Uhr. Der neugestaltete Bahnhofsplatz soll auch in den Verkaufsoffenen Sonntag am Sonntag, 8. November, 13 bis 18 Uhr, eingebunden werden. Dann können erstmals die kompletten Bereiche Marktplatz, nördliche Hauptstraße, Murgtal-Center, Bahnhofsplatz und Bahnhofstraße voll genutzt werden.

Aus dem Bau- und Umweltausschuss

Firma Hurrle reinigt Straßen- und Brückeneinläufe sowie Ablaufrinnen

Wie in den vergangenen Jahren erfolgte auch 2015 eine öffentliche Ausschreibung der in regelmäßigen Abständen erforderlichen Reinigungsarbeiten der Sinkkästen an Straßen- und Brückeneinläufen sowie Ablaufrinnen in Gaggenau. Der Aufgabenumfang beinhaltet eine flächendeckende Reinigung der etwa 13.700 Straßeneinläufe sowie rund 2.000 Meter langen Ablaufrinnen. Vorgesehen sind zwei Reinigungen im Jahr. Die Arbeiten sollen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. April 2018 übertragen werden. In diesem Zeitraum sind insgesamt sechs Reinigungsdurchgänge vorgesehen. Mit den Arbeiten beauftragte der Bau- und Umweltausschuss jetzt die Gaggenauer Firma Hurrle auf Grundlage ihres Angebots in Höhe von insgesamt 143.514 €.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
Fax 07225 / 962-409
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