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Aus dem Gemeinderat vom 9. Juli 2007

12.07.2007

Das Foto zeigt Manfred Reufsteck, der einigen Interessierten die Vorzüge des
Manfred Reufsteck erklärt die Vorzüge des "Bernsteinfelsens".
Manfred Reufsteck erklärt die Vorzüge des "Bernsteinfelsens".

Gewässerentwicklungspläne für den Michelbach und Sulzbach gebilligt

Laut Wassergesetz ist die Stadt Gaggenau Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer zweiter Ordnung. Dazu zählen die vielen Zuflüsse zur Murg. Die Stadt ist verpflichtet, Gewässerentwicklungspläne aufzustellen und so die Voraussetzungen für die naturnahe Entwicklung der Bäche zu schaffen. Jetzt billigte der Gemeinderat einstimmig die Gewässerentwicklungspläne für den Michelbach und den Sulzbach. Die von der Firma BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie vorgelegten Pläne bewerten den Ist-Zustand der beiden Gewässer und schlagen Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation vor. Diese Maßnahmen zielen auf Umgestaltung, Entwicklung und Pflege der beiden Bäche.

„Sternstunde für den Bernstein“: Felsen und Umgebung zum Naturdenkmal erklärt

Der „Mister Bernstein von Gaggenau“, Manfred Reufsteck, ist am Ziel seiner Träume: Einstimmig erklärte der Gemeinderat den „Bernsteinfelsen“ auf der Gemarkung Gaggenau-Bad-Rotenfels zum Naturdenkmal. Jahrelang hatte Reufsteck auf dieses Ziel hingearbeitet. Im Heimatbuch 2006 des Landkreises Rastatt hat er das „Kleinod per excellence“ auch in Schriftform verewigt. Vergangene Woche noch führte er eine Delegation des Gemeinderats mit Bürgermeisterin Brigitte Schäuble an der Spitze zu dem von ihm so genannten „Schaufenster der Erdgeschichte“ (siehe Foto). Reufstecks Antrag, den „Bernsteinfelsen“ zum Naturdenkmal zu erklären und so zu visualisieren, dass er schützenswert ist, befürwortete auch die Verwaltung und der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Rastatt. Aus naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturellen Gründen sowie wegen seiner Eigenart, Seltenheit, Schönheit und landschaftstypischen Kennzeichnung sei die Erklärung des „Bernsteinfelsens“ zum Naturdenkmal gerechtfertigt. Geschützt ist fortan nicht nur der „Bernsteinfelsen“ mit seiner Gesteinsformation des mittleren Buntsandsteins sowie seiner felsenspezifischen Flora und Fauna, sondern auch seine Umgebung im Umkreis von rund 50 Metern. Verboten sind unter anderem jegliche Entnahme von Buntsandstein, jegliche klettersportlichen Aktivitäten am „Bernsteinfelsen“ sowie die Aufstellung von Campingzelten.

CDU thematisiert Schulganztagesangebot, Kinderspielplätze und Kleinkindbetreuung

Einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Antrag der CDU-Fraktion, „den Ist-Zustand der Kinderspielplätze zu erheben, den Bedarf an Kleinkindbetreuung festzustellen und die Einrichtung eines weiteren Ganztagesangebots im Schulbereich zu prüfen“. Die CDU begründete ihren Antrag mit den Worten: „Wir halten es für erforderlich, ein Gesamtkonzept seitens der Verwaltung zu erstellen, das die demografischen Auswirkungen berücksichtigt.“ Weil die Fraktion am Grundsatz der Subsidiarität festhalte, solle der tatsächliche Bedarf in den Familien erhoben werden, denn: „Es soll nichts übergestülpt werden, wofür kein Bedarf vorhanden ist.“

Beiträge für Hortbetreuung steigen infolge höherer Personal- und Sachkosten

Gemäß den Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2007/2008 und 2008/2009 entschied der Gemeinderat, auch die Elternbeiträge für die Hortbetreuung den gestiegenen Personal- und Sachkosten anzupassen. Sie steigen um 2,7 Prozent für das Jahr 2007/2008 und um weitere 2,5 Prozent für das Jahr 2008/2009. Nähere Informationen im Amtsblatt auf den Seiten 2 und 3.

Teurere Schülerkernzeitenbetreuung erfordert neue Benutzungsentgeltregelung

Im Zuge des stetigen Ausbaus der Kernzeitenbetreuung (Angebot „Verlässliche Grundschule“) war es notwendig geworden, für die erforderlichen Betreuungskräfte zusätzliche Personalstellen zu schaffen, die auch zu höheren Personalausgaben führen. Nachdem sich die Kirchen und kommunalen Spitzenverbände kürzlich darauf verständigt haben, neue Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten auszusprechen, ist es geboten, auch die Benutzungsentgeltregelung für die Kernzeitbetreuung den veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere der Kostenentwicklung, anzupassen. Soweit die Betreuung teilweise auch in konfessionellen Kindergärten erbracht wird, orientieren sich die Träger ebenfalls an der Entgeltordnung der Stadt. Der Gemeinderat gab für die Änderung der Benutzungsordnung (mit Benutzungsentgeltregelung) – siehe Amtsblatt, Seite 1 und 2 – grünes Licht.

Gemeinderat beschließt Änderung der Kindergartenordnung der Stadt Gaggenau

Die Vertreter der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände sowie der kommunalen Spitzenverbände sind nach einer Mitteilung des Städtetages Baden-Württemberg übereingekommen, die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten fortzuschreiben. Im Sinne einer höheren Planungssicherheit haben sich die beteiligten Partner erneut auf eine zweijährige Laufzeit verständigt und eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart. Die Anpassung orientiert sich neben den gestiegenen Personal- und Sachkosten im Kindergartenbereich nach wie vor an der Vereinbarung, wonach über die Elternbeiträge ein Deckungsgrad von etwa 20 Prozent der Betriebsausgaben der Kindergarteneinrichtungen erreicht werden soll. Außerdem trägt die getroffene Vereinbarung nach Auffassung des Städtetages Baden-Württemberg der finanziellen Belastbarkeit der Eltern Rechnung. Vor diesem Hintergrund schlug die Stadtverwaltung vor, die Elternbeiträge künftig wie im Amtsblatt, Seite 3 ersichtlich, neu festzusetzen. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung.



 

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