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Aus dem Verkehrsausschuss

29.01.2015

Neulich tagte der Verkehrsausschuss unter Vorsitz von Bürgermeisterin Brigitte Schäuble. Auf der Tagesordnung standen die Themen Geschwindigkeitsreduzierungen und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes.

Geschwindigkeitsreduzierungen in Ortsdurchfahrten

Auf die „Geschwindigkeitsreduzierungen in Ortsdurchfahrten der räumlich getrennten Stadtteile“ nahm Schäuble im Rahmen von Bekanntgaben Bezug. Demnach sei von der Stadtverwaltung beabsichtigt gewesen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Ortsdurchfahrten von Freiolsheim, Hörden, Michelbach, Oberweier und Ottenau im Zuge der Ebersteinstraße auf 30 km/h zu reduzieren. „Um hierfür Rechtssicherheit zu erlangen, haben wir unsere geplanten Maßnahmen im Vorfeld der höheren Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt“, erläuterte die Bürgermeisterin. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe daraufhin mitgeteilt, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch aus Sicht des Regierungspräsidiums eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Teilstrecken der Ortsdurchfahrten Michelbach, Freiolsheim und Oberweier möglich sei. Noch im Dezember vergangenen Jahres habe man daraufhin die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Michelbacher Ortsdurchfahrt vom Kindergarten bis zur Einmündung der Straße „Am Kirchköpfel“ sowie in Oberweier in der Ortsstraße zwischen der Einmündung „Karlsruher Straße“ und Ortsausgang Richtung Waldprechtsweier auf 30 Stundenkilometer reduziert. Im Stadtteil Freiolsheim wurde die Geschwindigkeitsreduzierung für die Schwarzwald-hochstraße im Teilabschnitt zwischen der Einmündung Schloßstraße und der Mahlbergstraße angeordnet und mittlerweile umgesetzt. „Aufgrund entsprechender Beschlüsse des Gemeinderates und der Ortschaftsräte sollen in diesen Stadtteilen auch die außerhalb der klassifizierten Straßen liegenden Wohngebiete durch die Anordnung einer Zonengeschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer verkehrsberuhigt werden. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Beschilderungen in den nächsten drei Monaten anzubringen“, so Schäuble in Übereinstimmung mit dem Bürger- und Ordnungsamtsleiter Dieter Spannagel.

Geschwindigkeitsreduzierungen zwischen Goethe- und Ringstraße

Was das Thema „Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der Goethestraße / Luisenstraße / Markgraf-Wilhelm-Straße / Hindenburgstraße und Ringstraße“ betrifft, habe die Stadtverwaltung für diesen Straßenzug mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom Oktober 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer verringert. Bewusst sei dabei die Geschwindigkeitsreduzierung im Wege eines Streckenverbots und nicht im Wege einer Zonengeschwindigkeitsbegrenzung angeordnet worden. Grund dafür sei, dass nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung innerhalb von Tempo 30-Zonen grundsätzlich die Vorfahrtregel „Rechts vor Links“ gelten müsse und außerdem auch keine Ampeln vorhanden sein dürften. Das Regierungspräsidium habe allerdings mitgeteilt, dass von seiner Seite größte Bedenken gegen diese verkehrsrechtliche Anordnung für den insgesamt rund 2,5 km langen und im Wesentlichen als Vorfahrtsstraße beschilderten Straßenzug bestünden. Die rechtliche Würdigung des Regierungspräsidiums habe nach einer Inaugenscheinnahme ergeben, dass die Voraussetzungen zur Anordnung eines Streckenverbotes nur punktuell in wenigen Teilbereichen erfüllt seien. Nach geltender Rechtslage könnten Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs – erheblich übersteige. Das Regierungspräsidium habe ferner ausgeführt, dass das Vorherrschen von Wohnbebauung, Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen entlang der Strecke die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung alleine nicht rechtfertigen würde. Dies insbesondere auch deshalb, da sichere Querungsmöglichkeiten in Form von Lichtsignalanlagen vorhanden seien, was gegen die Notwendigkeit einer durchgängigen Geschwindigkeitsreduzierung spreche. Außerdem lasse auch das polizeiliche Unfalllagebild keine Defizite hinsichtlich der Verkehrssicherheit erkennen. „Vom Regierungspräsidium wurden wir deshalb aufgefordert, unsere verkehrsrechtliche Anordnung aufzuheben beziehungsweise nochmals zu prüfen und entsprechend zu modifizieren“, so Schäuble weiter. Von der Stadtverwaltung sei zwischenzeitlich ein abgeänderter Vorschlag erarbeitet und dem Regierungspräsidium zur Stellungnahme vorgelegt worden. Laut Spannagel habe die Stadtverwaltung dem Regierungspräsidium vorgeschlagen, im Bereich Schiller- bis Theodor-Bergmann-Straße es bei Tempo 30 zu belassen. Zwischen Theodor-Bergmann-Straße und Kreisel Bruchgrabenstraße sie die Stadtverwaltung bereit, wieder auf Tempo 50 aufzustocken (weil dort wenig Fußgängerquerungsverkehr bestehe). Im weiteren Streckenabschnitt bis zur Rathausstraße spreche sich die Stadtverwaltung für Tempo 30 aus, während der Schlussabschnitt bis zur Eisenbahn-/Ringstraße dann wieder Termpo 50 haben könne.

Stand der Dinge bei der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes
In der Verkehrsausschusssitzung gab Bürgermeisterin Schäuble auch einen Sachstandsbericht zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Nachdem die Arbeiten am Bankenplatz Ende 2014 abgeschlossen worden seien, sei man an der Stadtterrasse noch bis voraussichtlich Mai 2015 zugange. In der Bahnhofstraße erstreckten sich die Bautätigkeiten über Februar und März 2015 hinweg, während die August-Schneider-Straße von Ende April bis einschließlich August 2015 im Fokus stünde. Insgesamt wolle man die Bauarbeiten am Bahnhofsplatz Ende Oktober 2015 ausklingen lassen. An den Hauptübergangsbereichen Sparkasse-Bahnhof, Bahnhofsplatz-Sparkasse, Stadtterrasse-Bahnquerung werde ein Blindenleitsystem befolgt. Was den Bankenplatz betreffe, seien herausnehmbare Poller von der Hauptstraße, Bahnhofstraße und August-Schneider-Straße aus vorgesehen, um dem „Wilden Parken“ zu begegnen und die Feuerwehrdurchfahrt im Bedarfsfall zu gewährleisten. Baustellenbedingte verkehrliche Änderungen gebe es an der Stadtterrasse, so neue Laufwege für Fußgänger. Die westliche Bahnhofstraße bleibe im Februar und März 2015 gesperrt. Anlieger frei gelte von der August-Schneider-Straße aus bis auf Höhe der Bahnhofapotheke. Derzeit und künftig werde dort Tempo 20 ohne Ampelregelung zu beachten sein. Auch in der August-Schneider-Straße im Bahnhofsbereich bleibe es bei Tempo 20 ohne Ampelregelung. Während der dortigen Bauarbeiten von Ende April bis einschließlich August 2015 würden die Busspuren in die Hildastraße beim Hildaplatz verlegt (Ersatzhaltestelle Hildaplatz), ebenso Taxistandplätze.

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