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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2007

27.06.2007

Kriterienkatalog zur Investorenauswahl Einzelhandelsprojekt „Theodor-Bergmann-Straße“ beschlossen

Auf der Suche nach einem neuen Investor für das Einzelhandelsprojekt in der Theodor-Bergmann-Straße ist die Große Kreisstadt Gaggenau ihrem Ziel einen wichtigen Schritt näher gekommen. Nachdem er das Thema bereits am 11. Juni 2007 in nichtöffentlicher Sitzung behandelt hatte, beschloss der Gemeinderat jetzt einstimmig einen Kriterienkatalog zur Investorenauswahl. Auf der Basis dieser Vorgaben sind die möglichen Investoren/Projektentwickler aufgefordert, ihre konzeptionellen Überlegungen bis Mitte August vorzulegen, sodass in einer der ersten Sitzungen des Gemeinderates nach der Sommerpause beraten und dann entschieden werden kann, mit welchem Investor/Projektentwickler das Vorhaben realisiert werden soll.

Der Kriterienkatalog achtet in der Rubrik „Städtebauliches Grundkonzept“ auf die Anbindung des neuen Einzelhandelsprojektes an den öffentlichen Verkehrsraum, seine Orientierung und Ausstrahlung, Massigkeit und Struktur sowie auf die Querbeziehungen zwischen August-Schneider-Straße und Hauptstraße in Richtung Murg. Auch der rechtskräftige Bebauungsplan „Quartier am Murgplatz“ ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. In der Rubrik „Baukörper/Architektur/Fassadengestaltung“ legt die Stadt Wert auf eine qualitativ hochwertige Bauausführung, um eine entsprechende Attraktivität des Gebäudes zu erreichen.

Was den Branchen-Mix im künftigen Gebäude angeht, liegt der Stadt daran, ergänzende Nutzungen zur bisherigen Einzelhandelsstruktur in der Innenstadt zu realisieren. Der Ankermieter muss in der Lage sein, die Funktion eines Frequenzbringers auszufüllen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Strukturen in der Gaggenauer Innenstadt ist die Verkaufsfläche des künftigen Einzelhandelsprojektes auf etwa 6.000 Quadratmeter (einschließlich „Eisenhöfer“-Gebäude) begrenzt. Sämtliche für das Projekt erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen und anzulegen. Tiefgaragen werden bevorzugt. Schließlich hat der Investor seine wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen. Bonität und wirtschaftliche Hintergrundverhältnisse sind darzulegen.

Für den Stadtteil Ottenau: Gemeinderat billigt Bebauungsplan „Hauptstraße“

In der Hauptstraße (K3767) des Stadtteils Ottenau befindet sich zwischen den Flurstücken 3141 und 3256 aufgrund der baulichen Situation eine Engstelle. So ist beiderseits der Straße in Teilbereichen kein Gehweg vorhanden, was die Sicherheit der Fußgänger auf der vielbefahrenen Ortsdurchfahrtstraße erheblich gefährdet. Die Grundstücke dort sind zum Teil in städtischem Besitz. Es ist geplant, die Hauptstraße im genannten Bereich zu verbreitern und einen Gehweg beidseitig der Fahrbahn anzulegen. Fußläufige Situation und Sicherheit der Fußgänger werden auf diesem Wege erheblich verbessert. Private Stellplätze sollen den vorhandenen Bedarf decken. Parallel zu den straßenbaulichen Maßnahmen zielt der Bebauungsplan darauf, Nutzung und Bebaubarkeit der angrenzenden Flächen zu regeln. Es entstehen vier Bauplätze, die in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden können. Die entstehenden Gebäude können maximal zwei Vollgeschosse enthalten. Garagen und Carports sowie sonstige Nebenanlagen sind ausschließlich innerhalb der Baufenster oder auf dafür gekennzeichneten Flächen anzuordnen. Das Baugebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen. Es soll dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbe dienen, das das Wohnen nicht wesentlich stört. Um Überschwemmungen vorzubeugen – der etwa 5.600 Quadratmeter große Planbereich liegt direkt an der Murg – werden besondere Vorkehrungen getroffen. Jetzt billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße“, damit er für die Bürger offengelegt werden kann und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden können.

„Rotherma-Querspange“: Brücke entsteht von September 2007 bis November 2008

In seiner jüngsten Sitzung stellte der Gemeinderat die Weichen für ein weiteres wichtiges Vorhaben im Zuge des laufenden Projektes „Rotherma-Querspange“: der Bau der Brücke über die Murg. Das Bauwerk führt vom Gelände des ehemaligen Schwimmbades Rotenfels in einer Rechtskurve über die Murg und trifft in Höhe des östlichen Endes der Murginsel auf die Achse des Hochwasserdamms. Hier schließt später jene Straße an, deren Trasse auf dem Murgdamm verläuft und in Höhe der Wehranlage des Kraftwerkes Rotenfels auf die Murgtalstraße trifft. Die Brücke ist als Spannbetonkonstruktion angelegt, der Überbau ruht auf drei Pfeilern mit rundem Querschnitt. Die geplante Bauzeit dauert von September 2007 bis November 2008.

Aus der Reihe jener Bieter, die sich um die Vergabe der Erd-, Straßen- und Brückenbauarbeiten bemühen, entschied sich der Gemeinderat jetzt für den wirtschaftlichsten Aspiranten: die in Gaggenau ansässige Baufirma Grötz. Sie erhielt den Zuschlag aufgrund ihrer Angebotssumme in Höhe von 1.768.305,49 Euro brutto. Die Gesamtmaßnahme Rotherma-Querspange, die voraussichtlich im Jahr 2010 abgeschlossen sein wird, wird nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu 80 Prozent durch den Bund bezuschusst.

Freiwillige Feuerwehr Gaggenau-Hörden erhält neues Löschfahrzeug

Die Freiwillige Feuerwehr Gaggenau, Abteilung Hörden, verfügt derzeit über ein Löschgruppenfahrzeug, Baujahr 1976, das technisch veraltet ist. Es ist sehr reparaturanfällig, und die feuerwehrtechnische Beladung entspricht nicht mehr dem Stand der Dinge. Ein neues Löschgruppenfahrzeug, das auch über einen Löschmitteltank verfügt, wird das alte Fahrzeug ersetzen, beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Er gab auch grünes Licht für die Beschaffung einer zusätzlichen Beleuchtungseinheit (Stromerzeuger, Scheinwerfer mit Zubehör und ein Lichtmast). So wird gewährleistet, dass Einsatzort und Übungsstelle bei Nacht entsprechend beleuchtet sind. Die vorhandenen Ausrüstungsgegenstände, die noch dem Stand der Technik entsprechen, werden vom Vorfahrzeug übernommen.

Im Bereich Fahrzeuggestell entschied sich der Gemeinderat für das Angebot der Firma DaimlerChrysler AG zum Preis von 43.500 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Was die feuerwehrtechnische Beladung angeht, gab das Stadtgremium der Firma IVECO-Magirus-Brandschutztechnik GmbH, Ulm, den Vorzug. Ihr Angebot beläuft sich auf 124.601,36 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Einschließlich Mehrwertsteuer beträgt die Gesamtauftragssumme 200.040,62 Euro. Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Kauf mit 53.570 Euro.

Gemeinderat verweigert Zustimmung zur Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Bei seinem nächste Woche anstehenden Besuch in der französischen Partnerstadt Annemasse wollte Oberbürgermeister Christof Florus zusammen mit seinem gastgebenden französischen Kollegen und dem Präsidenten der polnischen Partnerstadt Gaggenaus, Sieradz, die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnen. Dazu wird es vorerst nicht kommen, weil der Gemeinderat mit 14 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen und sechs Ja-Stimmen sein Veto einlegte. Aufgeschoben ist allerdings nicht aufgehoben, war aus dem Gemeinderat wie aus der Stadtverwaltung einvernehmlich zu hören. Oberbürgermeister Florus nannte als Ursachen für die Verweigerung des Gemeinderates Informationsdefizite sowohl innerhalb der Verwaltung als auch zwischen dem Partnerschaftsausschuss und den einzelnen Gemeinderatsfraktionen. Hinzu kam der kürzlich erfolgte Führungswechsel im Rathaus, der angesichts des anstehenden Unterzeichnungstermins nächste Woche in Annemasse eine längere Vorbereitungszeit des Themas für die Abstimmung im Gemeinderat nicht zuließ. Der Verwaltungschef gab als Richtlinie aus, intern weiter an der Sache zu arbeiten, Informationen bei Städten einzuholen, die die Charta bereits umsetzen, und so einen möglichst lückenlosen Fahrplan – sowohl in personeller wie auch finanzieller Hinsicht – für die Umsetzung der Charta auch in Gaggenau anzufertigen.

Tatsache ist, dass der Oberbürgermeister die Angelegenheit bereits im Vorfeld seiner Stabsstelle Wirtschaftsförderung übertragen hatte, die in Kooperation mit der städtischen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten den Prozess einfädeln und über ihn wachen soll. Damit, so gab Florus zu verstehen, sei kein zusätzlicher personeller und auch kein außergewöhnlicher finanzieller Aufwand verbunden. Der Oberbürgermeister sieht in der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene in erster Linie einen Prozess, den es anzustoßen gilt. Auf diese Marschroute wollte sich der Gemeinderat nicht begeben, weil er erheblichen, zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand bei der Umsetzung der Charta befürchtet. Dabei gab das Gremium allerdings zu verstehen, dass es mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung grundsätzlich einverstanden sei.

Im Rückblick ist zu sagen, dass bei der gemeinsamen Sitzung der Partnerschaftsausschüsse von Gaggenau, Annemasse und Sieradz im vergangenen Herbst in Gaggenau auf Anregung der damaligen Stadtpräsidentin von Sieradz der Beschluss gefasst wurde, bei dem jetzt anstehenden offiziellen Zusammentreffen Anfang Juli in Annemasse der obigen Charta zuzustimmen. Mit dieser Charta, die am 14. September 2006 beim Kongress des Rates der Gemeinden und Regionen Europas in Innsbruck verabschiedet wurde, wird das Ziel verfolgt, dass sich die Kommunen und Regionen Europas auf allen Gebieten ihrer Zuständigkeiten für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen und darin auch eine Verpflichtung für das eigene Handeln eingehen, um so nicht nur die weitgehend garantierte rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau, sondern auch eine tatsächliche Gleichstellung auf gesellschaftlicher, politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene zu erreichen.



 

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