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Inhalt

Aus Gemeinderat und Bau- und Umweltausschuss

21.11.2007

Pumpwerk erhält neue Technik

Das Hochwasser-Pumpwerk I Rommelstraße hat die Aufgabe, bei Regenfällen das ankommende Regenwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz in die Murg zu pumpen. Weil die vorhandenen elektrischen Anlagen einschließlich der Steuerung veraltet sind und nicht mehr den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen, ist die Elektro- und Messtechnik im Pumpwerk zu erneuern. Die Arbeiten, die zwischen November 2007 und Februar 2008 stattfinden sollen, wurden für 90.791,45 Euro vergeben.

Nach Erdrutsch auf Bahngleise:
Stadt saniert Lerchenbergstraße

Wegen der starken Regenfälle am 18. September war die Hangböschung in der Lerchenbergstraße zu den Stadtbahngleisen hin abgerutscht und hatte die Gleise verschüttet. Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) beseitigte die abgerutschten Erdmassen umgehend, um den Stadtbahnverkehr aufrechtzuerhalten. Bereits am 25. Oktober einigten sich AVG und Stadt Gaggenau über die Kostenbeteiligung. Die AVG bezahlt rund 55.000 Euro für die Hangsicherung, die Stadt Gaggenau übernimmt die rund 35.000 Euro für den Straßenbau. Die Arbeiten sollen schnellstens durchgeführt werden.

Öffentliche Bekanntgaben

Einzelhandelsprojekt Theodor-Bergmann-Straße wird europaweit ausgeschrieben

Nachdem aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Vergaberecht bei der Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit städtebaulichen Entwicklungsverträgen anzuwenden ist, stellt sich diese Problematik möglicherweise auch bei dem weiteren Fortgang des Einzelhandelsprojekts in der nördlichen Innenstadt. Unabhängig vom Ergebnis einer weiteren juristischen Prüfung hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, das Einzelhandelsprojekt auf Grundlage des vom Gemeinderat verabschiedeten Kriterienkatalogs europaweit auszuschreiben. Die Verwaltung soll einzuhaltende Ausschreibungsfristen zur weiteren Projektbearbeitung nutzen.

Ingenieurbüro aus Au am Rhein wacht über Bau der „Rotherma-Querspange“

Den Auftrag, die Bauoberleitung und Projektsteuerung für den Bau der „Rotherma-Querspange“ mit einem Gesamtauftragsvolumen von 212.434 Euro zu übernehmen, hat der Gemeinderat an ein in Au am Rhein ansässiges Ingenieurbüro vergeben.

Gemeinderat kann Forderungen Kuppenheims bei der Gasversorgung nicht entsprechen

Die Stadtverwaltung führte in der Vergangenheit Verhandlungen mit der Stadt Kuppenheim über die Gasversorgung von Kuppenheim. Von den Verhandlungsangeboten, die Gaggenau Kuppenheim unterbreitet hat, nahm der Gemeinderat stets Kenntnis und stimmte ihnen ausdrücklich zu. Darüber hinaus gehenden Forderungen der Stadt Kuppenheim konnte der Gemeinderat allerdings nicht entsprechen.

Stadt zieht Widerspruch gegen Lidl-Markt in Kuppenheim zurück

Die Stadt Gaggenau hatte gegen die Baugenehmigung der Firma „Lidl“ zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes in Kuppenheim Widerspruch eingelegt. Aufgrund eines partnerschaftlichen Miteinanders verzichtet die Stadt jetzt auf eine Weiterführung des Gerichtsverfahrens und wird den eingelegten Widerspruch zurücknehmen. Damit steht aus Sicht Gaggenaus dem Bau des Lidl-Marktes in Kuppenheim nichts mehr im Weg. Die Problematik des Einzelhandels in nichtintegrierten Gebieten (sogenannten Kleinzentren) ist auf andere Weise zu erörtern.

Nach Reklamationen: Reinigungsfirma kündigt Verträge mit Stadt

Gaggenau (stv). Was die Reinigung verschiedener öffentlicher Gebäude angeht, wurden in der Vergangenheit Reklamationen an die Verwaltung herangetragen. Die Verwaltung ging diesen Reklamationen nach. Jetzt hat die Firma, die von der Stadt mit der Reinigung beauftragt worden war, die Reinigungsverträge, die sie mit der Stadt geschlossen hatte, zum 31. Januar 2008 gekündigt. Wegen dieser Kündigung ist eine Neuvergabe zum 1. Februar 2008 erforderlich. Die Unterhaltsreinigung wird in Kürze öffentlich ausgeschrieben. Weitere Verträge über die Unterhaltsreinigung von Schulen enden zum 31. Juli 2008. Diese Arbeiten werden Anfang 2008 öffentlich europaweit ausgeschrieben.

Aus dem Gemeinderat

Bebauungsplan „Hauptstraße“ entschärft gefährlichen Engpass

In der Hauptstraße des Stadtteils Ottenau befindet sich aufgrund der baulichen Situation eine Engstelle. Beiderseits der Straße ist in Teilbereichen kein Geweg vorhanden, so dass die Sicherheit der Fußgänger auf der vielbefahrenen Ortsdurchfahrtsstraße erheblich eingeschränkt ist. Deshalb soll die Hauptstraße in diesem problematischen Bereich verbreitert und ein Gehweg beidseitig der Fahrbahn angelegt werden. Parallel zu den straßenbaulichen Maßnahmen soll der Bebauungsplan Nutzung und Bebaubarkeit der angrenzenden Flächen regeln. Vorgesehen sind vier Bauplätze, die in offener Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden können. Die geplanten Gebäude sollen maximal zwei Vollgeschosse haben, Garagen und Carports sowie sonstige Nebenanlagen sind ausschließlich innerhalb der Baufenster oder auf dafür gekennzeichneten Flächen anzuordnen. Das Baugebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen. Entsprechend umgebender Nutzungen soll es Wohnen und Gewerbe dienen, das das Wohnen nicht wesentlich stört. Jetzt billigte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Hauptstraße“ im Stadtteil Ottenau einstimmig und beschloss ihn als Satzung.

Bebauungsplan „Itterbachweg II“ an Bau- und Umweltausschuss zurück verwiesen

Der Bebauungsplan „Itterbachweg II“ sah in seiner bisherigen Fassung sieben Wohneinhheiten (fünf Einzelhäuser und zwei Doppelhaushälften) vor. Allerdings stieß er bei den Anwohnern der Eichelbergstraße, Ringstraße und des Itterbachweges insgesamt auf Ablehnung. Insbesondere die direkt betroffene Familie Liedtke sprach sich vehement dagegen aus, die Zufahrt, um das Baugebiet zu erschließen, entlang ihres Grundstücks zu legen. Zwischenzeitlich ist der Eigentümer des Grundstücks in der Eichelbergstraße 37 verstorben. Ein Vor-Ort-Termin mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe – Denkmalbehörde – ergab, dass das baufällige Wohngebäude nach vorangegangener Dokumentation abgerissen werden könnte. Aufgrund dieser neuen Situation böte sich bei der Erschließung des Baugebietes „Interbachweg II“ eine alternative Zufahrtsmöglichkeit über das Grundstück in der Eichelbergstraße 37 an. In diesem Fall könnten bis zu acht neue Wohneinheiten (vier Einzelhäuser und vier Doppelhaushälften) entstehen, ohne dass die Belange der Familie Liedtke hinsichtlich einer Zufahrt entlang ihrer Grenze tangiert werden würden. Um das Verkehrsaufkommen für die Anlieger des bestehenden Itterbachweges nicht zu erhöhen, ist auch diese zweite Erschließungsvariante als Ringstraße mit Gegenverkehr geplant. Das Müllfahrzeug kann, wie in der bisher angedachten Variante auch, in einer Richtung passieren. Durch den Anschluss des geplanten Itterbachweges an die Eichelbergstraße in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Ring-/Eichelbergstraße und der Bäckerei Liedtke entstünde eine unübersichtliche Verkehrssituation, berücksichtigt man die verschiedenen Verkehrsströme (Durchgangsverkehr, Verkehr aus den neuen Baugebiet, Kundenverkehr der Bäckerei Liedtke). Mit der neuen Planvariante wird von der Kreuzung Ring-/Eichelbergstraße um ein weiteres Grundstück abgerückt. So entschärft sich die bisher kritisierte gefährliche Verkehrssituation im Ein- und Ausfahrtbereich des Itterbachweges in die Eichelbergstraße. Deshalb empfahl die Stadtverwaltung jetzt dem Gemeinderat, die Planvariante zwei (Erschließung über das Grundstück in der Eichelbergstraße 37) weiter zu verfolgen. Der Gemeinderat allerdings beschloss, den Bebauungsplan an den Bau- und Umweltausschuss zurück zu verweisen mit der Vorgabe, umsetzbare Alternativen zur favorisierten Variante der Verwaltung herauszuarbeiten.

Was in Gaggenau zu beachten ist, wenn Vogelschutzgebiete erweitert werden

Was die Nachmeldung von Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg angeht, beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung im Hinblick auf eine Erweiterung der Gebietskulisse auf Flächen der Stadt Gaggenau folgende Stellungnahme abzugeben: „Gegen die geplante Erweiterung der Gebietskulisse bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Gebietes drei Quellen mit zugehörigen Schutzzonen befinden, welche zur Wasserversorgung der Stadt Gaggenau bzw. der Stadtteile Michelbach und Sulzbach dienen. Von den verschiedenen Quellen führen unterirdisch verlegte Trinkwasserleitungen über Sammelschächte zu den jeweiligen Hochbehältern in den Ortsteilen. Es ist durchaus möglich, dass die Entnahme aus den Quellen zu einem späteren Zeitpunkt vergrößert und somit auch die Schutzzonen erweitert werden. Ferner kann es im Rahmen von Novellierungen der Trinkwasserversorgung zu Aufbereitungsmaßnahmen kommen, welche gegebenenfalls bauliche Veränderungen an den Quellfassungen nach sich ziehen. Dies muss auch mit der Erweiterung des Vogelschutzgebietes möglich sein. In Not- und Störungsfällen müssen die Quellen/Leitungen ohne Vorankündigung unter Umständen auch während der Balz-, Brut- und Aufzuchtszeit mit schweren Maschinen angefahren und repariert werden. Allenfalls kann hier eine nachträgliche Benachrichtigung erfolgen. Leitungsverlegungen und –erneuerungen müssen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durchführbar sein. Sollten die vorstehend geschilderten Maßnahmen nicht mit dem Schutzzweck eines Vogelschutzgebietes vereinbar sein, sollten die Quellen mit zugehörigen Schutzzonen aus der Erweiterung der Gebietskulisse ausgespart werden.“

Gemeinderat beschließt Abwasserbeitrag und –satzung

Der Abwasserbeitrag der Stadt Gaggenau beträgt fortan 4,25 Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche. Davon betroffen sind Käufer eines Grundstücks in einem Neubaugebiet der Stadt. Der Abwasserbeitrag ist einmalig zu leisten und ist Teil der Erschließungskosten. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat eine Neufassung der Satzung der Stadt Gaggenau über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung). Ihr Wortlaut wird in Kürze im Gaggenauer Amtsblatt abgedruckt.

Stadt macht Beleuchtungskonzept der Hauptstraße von Erfordernissen des Einzelhandelsprojektes in der Theodor-Bergmann-Straße abhängig

Nachdem die Stadt vom Kaufvertrag mit dem früheren Investor des Einzelhandelsprojektes in der Theodor-Bergmann-Straße zurückgetreten ist, ist zu erwarten, dass Entwürfe neuer Investoren von jenem des ursprünglichen teilweise erheblich differieren. Diese Unterschiede ließen die Verwaltung den Entschluss treffen, zuerst die endgültige Beschlussfassung über das zu realisierende Planungs- und Nutzungskonzept des Einzelhandelsprojektes in der Theodor-Bergmann-Straße abzuwarten, bevor abschließend über die Umsetzung des Beleuchtungskonzepts der Hauptstraße entschieden wird. Den Ausschlag für diesen Schritt gaben mögliche gestalterische Erfordernisse im Bereich des neuen Einzelhandelsprojektes, das nach den Vorstellungen des Gemeinderats in die Hauptstraße ausstrahlen und in seiner Außenwirkung durch vollendete Tatsachen – wie die Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes in der Hauptstraße – nicht beeinträchtigt werden soll. Das Beleuchtungskonzept soll mit dem Bauwerk harmonieren. Der Gemeinderat folgte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss, die Ausschreibung zur Vergabe des Beleuchtungskonzeptes in der Hauptstraße aufzuheben. Endgültig darüber entschieden soll erst werden, wenn beim Einzelhandelsprojekt die Würfel gefallen sind.



 

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