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Ausbau der Tempo 30-Zonen auf Grundlage des Verkehrskonzeptes im laufenden Jahr

12.02.2014

In der zurückliegenden Gemeinderatssitzung kündigte Oberbürgermeister Christof Florus weitere Geschwindigkeitsreduzierungen in Gaggenau an.

Nachdem der Gemeinderat im Jahr 1989 ein Verkehrskonzept verabschiedet hatte, entwickelten die Verantwortlichen diese Vorlage im Detail sukzessive weiter und passten sie bedarfsgerecht an. Im Kern sieht das Konzept verkehrlich dominierende Längs- und Querachsen sowie damit verbundene verkehrsberuhigte Wohngebiete vor.

Um das Verkehrskonzept nachhaltig umzusetzen, kam es zum Bau der Rotherma-Querspange, die die Stadt neu an die B 462 anbindet. Diese neue Querachse soll insbesondere den überörtlichen Verkehr auf die B 462 lenken. Gleichzeitig legt das Verkehrskonzept die flächendeckende Einführung von Tempo 30-Zonen in den Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet verbindlich fest. In verschiedenen Teilbereichen (beispielsweise in Ottenau, Hörden, Selbach, Sulzbach und in großen Teilen der Kernstadt) wurden schon vor Jahren Tempo 30-Zonen erfolgreich eingeführt.

Sowohl der Verkehrsausschuss als auch der Gemeinderat der Stadt Gaggenau befassten sich 2012 nochmals intensiv mit der Umsetzung des vorhandenen Verkehrskonzeptes. In seiner Sitzung am 7. Mai 2012 bestätigte der Gemeinderat das Verkehrskonzept und beschloss flächendeckend für alle Wohngebiete eine zeitnahe Einführung von Tempo 30-Zonen. Dabei beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung ausdrücklich damit, möglichst auch Gemeindestraßen, die nicht in Tempo 30-Zonen einbezogen werden dürfen, zu untersuchen und auch in solchen Straßen möglichst eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen. Laut Beschluss des Gemeinderates soll diese Maßnahme bis Ende 2014 abgeschlossen sein.

Bereits im Dezember 2013 kam es auf der Längsachse Goethestraße – Luisenstraße – Markgraf-Wilhelm-Straße – Hindenburgstraße – Ringstraße zu einer Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Im nächsten Schritt sollen jetzt in den hieran angrenzenden Wohnquartieren in der Kernstadt und Bad Rotenfels ebenfalls die beschlossenen Tempo 30-Zonen gelten. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb der Tempo 30-Zonen künftig die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt. Anderslautende Verkehrszeichen werden entfernt. Eine Ausnahme stellen nur die Bahnübergänge dar: Damit ihre Räumung auch weiterhin gefahrlos möglich ist, gilt hier auch künftig die bestehende Vorfahrtsregelung.

Bekanntlich ist es untersagt, klassifizierte Straßen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Tempo 30-Zonen einzubinden. Gemeinsam mit dem Straßenbauamt des Landkreises als zuständigem Straßenbaulastträger und der Polizei hat die Stadtverwaltung zwischenzeitlich alle klassifizierten Straßen nochmals gründlich untersucht. Mit Blick auf vorhandene Unfallkarten teilte das Polizeipräsidium mit, dass im Bereich der untersuchten Ortsdurchfahrten keine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich sei. Gleichwohl trage die Einführung von Tempo 30-Zonen auf Teilstrecken der untersuchten Ortsdurchfahrten dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das Straßenbauamt des Landkreises Rastatt hat als zuständiger Straßenbaulastträger entsprechenden Anträgen der Stadtverwaltung zugestimmt.

Die Geschwindigkeitsreduzierung wird folgende Teilstrecken umfassen:

• Landesstraße 613 – Gaggenauer Straße beziehungsweise Moosbronnerstraße im Stadtteil Michelbach zwischen Kindergarten und Einmündung „Am Kirchköpfel“
• Landesstraße 613 – Schwarzwaldhochstraße im Stadtteil Freiolsheim zwischen Holzbrunnenstraße und Mahlbergstraße
• Kreisstraße 3704 – Ebersteinstraße im Stadtteil Ottenau zwischen Badener Brücke und Kreisel „Pionierweg“
• Kreisstraße 3727 – Ortsstraße im Stadtteil Oberweier zwischen Zufahrt Kindergarten und Ortsausgang Richtung Waldprechtsweier
• Kreisstraße 3767 – Landstraße im Stadtteil Hörden zwischen Flößerhalle und Einmündung Alemannenstraße

Tempo 30 in den genannten Ortsdurchfahrten gilt spätestens ab Mitte 2014.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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