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Baufortschritt auf der Heil

11.09.2013

Bürgermeisterin Brigitte Schäuble und der Leiter der städtischen Tiefbauabteilung machen sich ein Bild vom Stand der Dinge in der Bruchgrabenstraße. Foto: StVw
Bürgermeisterin Brigitte Schäuble und der Leiter der städtischen Tiefbauabteilung machen sich ein Bild vom Stand der Dinge in der Bruchgrabenstraße. Foto: StVw
Bürgermeisterin Brigitte Schäuble und der Leiter der städtischen Tiefbauabteilung machen sich ein Bild vom Stand der Dinge in der Bruchgrabenstraße. Foto: StVw

„Die Fertigstellung der Erschließung im Baugebiet Heil II geht mit großen Schritten voran“, so Bürgermeisterin Brigitte Schäuble. Im ersten Bauabschnitt wurde in der vergangenen Woche der Asphaltfeinbelag (AFB) im Straßenbereich aufgebracht. Mit dem zweiten Bauabschnitt ist inzwischen begonnen worden. Vorausgesetzt die Witterung spiele mit und die Regen- bzw. Schlechtwetterperiode setzt nicht zu früh ein, kann mit der Fertigstellung noch im Dezember 2013 und somit der Befahrbarkeit der neuen Rosenstraße (Arbeitstitel Bruchgrabenstraße) gerechnet werden. Ob jedoch zu diesem Zeitpunkt auch bereits der Krokusweg und die Fortführung der Veilchenstraße fertiggestellt sind ist erst im November absehbar.

Für die privaten Grundstücksbesitzer bedeute dies, dass die Bebaubarkeit der Grundstücke erst ab diesem Zeitpunkt gegeben ist. Gemäß den Bauvorschriften, dürfen Baugenehmigungen erst erteilt werden, wenn die öffentliche Erschließung gesichert ist. Dies ist erst mit Abschluss der Maßnahmen im öffentlichen, sprich Straßen- und Gehwegbereich der Fall.

Von den Bauwilligen wird immer wieder die Frage gestellt, warum die Stadt nicht gleich, solange die neuen Erschließungsstraßen noch im Bau sind, sämtliche Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, und Wasser und die Entwässerungsleitungen in die privaten Grundstücke hinein vorstrecke. Schließlich bezahle man Erschließungsbeiträge. Die Bürgermeisterin erklärt dazu, dass mit den Erschließungsbeiträgen lediglich die Versorgung im öffentlichen Bereich bezahlt wird. Die Versorgung im Grundstück, die sogenannten Hausanschlüsse seien dann Sache des Bauherren. Für den Gas-, Wasser- und Stromanschluss müsse rechtzeitig ein Antrag bei den Stadtwerken gestellt werden. Erst nach Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung würden die Anschlüsse verlegt werden.

Oft würden bebaubare Grundstücke viele Jahre, manchmal Jahrzehnte, unbebaut liegen gelassen. In dieser Zeit würde ein Hausanschluss nicht benötigt. Wenn ungenutzte Vorstreckungen zum Beispiel für Wasser auf dem Grundstück liegen, könnte dies zu gefährlichen Verkeimungen der öffentlichen Wasserversorgung führen. Ob eine Gasleitung überhaupt benötigt wird, entscheide sich erst, wenn sich der Bauherr über die Art der Beheizung im Klaren sei. Im Baugebiet Heil II, Teilbereich 4, gehe man von einer sehr zügigen Bebauung aus. Von Seiten der Verwaltung wurde deshalb beschlossen, die Leitungen und Anschlussschächte für Regenwasser und Schmutzwasser in die Grundstücke im Zuge der öffentlichen Erschließung bereits mit zu verlegen und in den Erschließungsbeitrag einzurechnen. Das Aufschneiden des neuen Straßenbelags für Gas, Wasser und Strom bleibe je nach Zeitpunkt der Beauftragung der Stadtwerke dennoch unvermeidbar. Um diese ungewollten Eingriffe zu minimieren sind die Grundstückseigentümer von den Stadtwerken im Vorfeld des weiteren Bauabschnittes angeschrieben worden. „Wenn die Entscheidung vom Bauherrn rechtzeitig getroffen wird, versuchen wir diese Wünsche natürlich zu berücksichtigen“, erklärt die Bürgermeisterin.

„Wir haben noch keine ideale Lösung gefunden. Legen wir die Leitungen vorher ins Grundstück, liegen sie eventuell an der falschen Stelle oder werden gar nicht gebraucht und die Grundstücksbesitzer haben unnötige Kosten. Legen wir sie nicht ins Grundstück muss die neue Straße wieder aufgerissen werden“, beschreibt Schäuble das Dilemma. „Deshalb entscheiden wir bei jedem Baugebiet individuell und versuchen auch zu berücksichtigen, wie schnell die Grundstücke voraussichtlich bebaut werden.“

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225/962-404
Fax 07225/962-409
E-Mail: [mailto:m.mayer@gaggenau.de



 

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