Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Friedhofsverwaltung -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-623 und -620 |
|---|---|
| Telefax: | (07225) 962-370 |
| E-Mail: | friedhofsverwaltung@gaggenau.de |
| Sprechzeiten: |
Mo. - Do. 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Donnerstagnachmittag 14 - 18 Uhr, Freitag 8.30 - 13 Uhr sowie nach Vereinbarung |
Beschreibung:
Es gilt die Bestattungspflicht; d.h. jede Leiche muss bestattet werden. Bestattungspflichtige Personen sind der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen. Die Ausschlagung des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Man unterscheidet zwischen Erdbestattungen und Feuerbestattungen. Leichen und die Asche Verstorbener dürfen nur auf Bestattungsplätzen (Friedhöfen) beigesetzt werden. Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.
Gebühr:
Die Kosten für die Beerdigung bzw. Trauerfeier und Urnenbeisetzung sowie die Grabplatzgebühren haben die Bestattungspflichtigen zu tragen. Nähere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung.
