08.02.2010
Wie bereits berichtet, soll die Sicherheit bei Faschingsveranstaltungen im Stadtteil Hörden verbessert werden. Hierzu hat die Stadt Gaggenau gemeinsam mit dem Ortschaftsrat, Vereinsvertretern, Gastwirten, Polizei und der Fachstelle Sucht des Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation ein Maßnahmenpaket vereinbart.
In jüngster Vergangenheit war es weniger in der Flößerhalle oder den benachbarten Gaststätten und Partykellern, sondern insbesondere im Freien im Bereich der Flößerhalle und auf den angrenzenden Straßen und Wegen bis hin zur Stadtbahn zu unschönen Vorkommnissen, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen gekommen. Dabei war leider festzustellen, dass diese Vorkommnisse nahezu ausnahmslos auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen waren.
Für die beiden noch anstehenden „Schnurrveranstaltungen“ hat die Stadt Gaggenau erstmals mit einer Allgemeinverfügung ein Alkoholverbot im Freien erlassen. Allen Personen, die mit der Faschingsveranstaltung in Verbindung zu bringen sind, ist verboten, alkoholische Getränke mitzuführen und zu konsumieren. Das Verbot gilt an den beiden Donnerstagen, 4. und 11. Februar 2010, für die Zeit von 18 Uhr bis um 6 Uhr am nächsten Morgen für den Bereich zwischen B 462 – Flößersteg – Landstraße Höhe Anwesen 23 (Firma Hördener-Holzwerk GmbH) – Hördener Straße – Stadtbahn – Klingelbergstraße – Weinauerstraße mit allen in diesem Bereich liegenden Wegen und Plätzen.
Bei Zuwiderhandlungen können alkoholische Getränke beschlagnahmt oder vernichtet werden, ein Platzverweis erteilt und gegebenenfalls weitere polizeiliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Zur Überwachung dieser Verfügung werden Interventionsteams – bestehend aus Fachkräften aus dem Sozialbereich, der Polizei sowie ehrenamtlichen Helfern – zusammengestellt, die im Auftrag der Veranstalter aktiv werden. Ihre Aufgabe besteht darin, Missbrauchsverhalten anzusprechen und auf die Einhaltung des Alkoholverbotes und der einschlägigen Jugendschutzbestimmungen zu drängen.
Um den Besucheransturm beim Einlass in die Flößerhalle in geordnete Bahnen zu lenken wird von den Veranstaltern ein Leitsystem installiert. Zur zeitlichen Entzerrung ist der Einlass in die Halle schon um 19 Uhr, am „schmutzigen Donnerstag“ sogar schon ab 18 Uhr möglich.
Um Beachtung wird auch hinsichtlich der Sperrzeit gebeten. Seit Januar 2010 beginnt die allgemeine Sperrzeit um 3 Uhr. Auf Antrag der Gastwirte wird diese vorgeschriebene Sperrzeit (die Zeit in der Gaststätten geschlossen sein müssen) verkürzt, allerdings nur noch bis 4 Uhr. Hierdurch soll insbesondere auch dem Ruhebedürfnis der Anwohner etwas mehr Rechnung getragen werden.
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