19.08.2011
Mit Beschluss vom 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Kommunen in Baden-Württemberg die Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr aufgegeben. Die Stadtverwaltung Gaggenau hat hierüber bereits umfassend in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ortschaftsräte informiert. Es handelt sich dabei um ein sehr umfangreiches und zeitaufwändiges Projekt, welches auch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erfordert. Begleitend zum Umsetzungsverfahren informiert der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung durch Informationsveranstaltungen im August/September 2011 in der Kernstadt und den einzelnen Stadtteilen.
m Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Gaggenau werden Ende August 2011 die Unterlagen für das Selbstauskunftsverfahren an die einzelnen Grundstückseigentümer versendet. Um das Ausfüllen der Erhebungsbögen zu erleichtern, werden in der Zeit vom 29. August bis 8. September in der Kernstadt und den einzelnen Stadtteilen Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Veranstaltungsplan:
Montag, 29. August, 19.30 Uhr, Selbach, Siegfried-Hammer-Halle
Dienstag, 30. August, 19.30 Uhr, Freiolsheim, Mahlberghalle
Mittwoch, 31. August, 19.30 Uhr, Oberweier, Eichelberghalle
Donnerstag, 1. September, 19.30 Uhr, Michelbach, Wiesenthalhalle
Montag, 5.September, 19.30 Uhr, Sulzbach, Vereinsheim Sulzbach
Dienstag, 6. September, 19.30 Uhr, Bad Rotenfels, Festhalle Rotenfels
Mittwoch, 7. September, 19.30 Uhr, Hörden, Flößerhalle Hörden
Donnerstag , 8. September, 19.30 Uhr, Kernstadt/Ottenau, Jahnhalle
Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen wird vom 12. September bis 23. September im Rathaus ein Bürgerinformationsbüro mit folgenden Öffnungszeiten eingerichtet:
Öffnungszeiten Bürgerinformationsbüro:
Montag,12. September, bis einschließlich Freitag, 23. September, täglich von 8 bis18 Uhr.
Außerdem stehen Ihnen Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter folgenden beiden Telefonnummern für Auskünfte zur Verfügung: 07225-962-555 bzw. 07225-962-111.
Um die Bearbeitung der Fragen zu beschleunigen, wurden die Erhebungsbögen mit drei Informationsbestandteilen versehen. Diese sind die Objektnummer, die Flurstückskennzahl und die Adressdaten. Bei der Objektnummer handelt es sich um eine für jedes bearbeitete Grundstück vergebene individuelle Identifikationsziffer, welche innerhalb der erstellten Datenbank vergeben wurde. Sie kann im Zusammenhang mit der Flurstückskennzahl auch bei Telefongesprächen zur Identifizierung des Eigentümers bzw. dessen Vertreters verwendet werden.
Die Flurstückskennzahl besteht aus zwei Ziffernblöcken. Der erste Block mit vier Ziffern gibt Auskunft, in welchem Stadtteil (Gemarkung) das Grundstück liegt, die zweite Ziffernfolge ist die Flurstücksnummer.
Beispielhaft bezeichnet folgende Ziffernanreihung 3710-227/1 ein Grundstück in Gaggenau (Kernstadt) mit der Identifikationsziffer 3710. Die Flurstücksnummer ist die 227/1.
Diese Darstellung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt bei der Beantwortung der Fragen der Grundstückseigentümer einen schnellen Zugriff auf die GeoMedia-Datenbank bzw. die Luftbilder. Ziel ist es, in der Zeit vom 12. bis zum 23. September im Rahmen des Bürgerinformationsbüros, alle auftretenden Fragen rund um die versiegelten und darüber hinaus befestigten sowie an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Flächen zu den jeweiligen Grundstücken zu beantworten.
Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie im Internet unter Internet unter der Rubrik „Rathaus online“ Stichwort Abwassergebühr. Bei Rückfragen steht Ihnen außerdem Herr Harry Petzold telefonisch unter: 07225/962-555 oder per E-Mail an abwasser@gaggenau.de gerne zur Verfügung.
Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de
