Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Standesamt -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-620, -622 | ||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-371 | ||||||||||||||||
| E-Mail: | standesamt@gaggenau.de | ||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Ehefähigkeitszeugnisse können benötigt werden, wenn deutsche Staatsbürger im Ausland die Ehe schließen wollen. Es wird ausgestellt vom Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts bzw. vom Standesamt des letzten Wohnsitzes oder Aufenthalts in Deutschland. Es dokumentiert dem ausländischen Standesbeamten, dass gegen die beabsichtigte Eheschließung nach deutschem Recht kein Hindernis besteht.
Ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates benötigen ausländische Staatsbürger, die in Deutschland heiraten möchten. Damit wird dem deutschen Standesbeamten nachgewiesen, dass nach dem maßgeblichen ausländischen Recht keine Ehehindernisse bestehen. Nicht alle Staaten stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Gegebenenfalls ist eine Befreiung von dessen Beibringung über das Standesamt beim zuständigen Oberlandesgericht zu beantragen.
Antrag:
Antrag wird in Form einer Niederschrift beim Standesbeamten aufgenommen.
Gebührenrahmen:
Deutsches Ehefähigkeitszeugnis:
40,00 €, jedoch 80,00 €, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist.
ausländisches Ehefähigkeitszeugnis:
nach Gebührenregelung des jeweiligen Staates
| Unterlagen: |
beim Standesbeamten zu erfragen |
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