Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Standesamt -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-620, -622 | ||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-371 | ||||||||||||||||
| E-Mail: | standesamt@gaggenau.de | ||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Mit der Eheurkunde wird die Eheschließung und ggf. die Auflösung dieser Ehe nachgewiesen. Der Eheurkunde steht gleich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, sowie eine beglaubigte Abschrift von dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch.
Die Berechtigung zum Erhalt dieser Urkunden besteht i.d.R. nur für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie auf dessen Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Zuständig für die Ausstellung dieser Dokumente ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.
Die Gebühr beträgt 12 €.
| Unterlagen: |
Personalausweis oder Reisepass |
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