Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Führerscheinanträge werden beim Bürgerbüro entgegengenommen und an das Landratsamt Rastatt
- Führerscheinstelle - zur Bearbeitung weitergeleitet.
Folgende Führerscheinanträge sind beim Bürgerbüro erhältlich:
- Antrag für Umtausch (neuer EU-Führerschein)
- Ersatzführerschein (bei Verlust oder Diebstahl)
- Umtausch ausländischer Führerschein in EU- Führerschein
- Verlängerung Fahrerlaubnis
- Ersterteilung und Verlängerung des Fahrgastscheins
- Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis
Führerscheinanträge für die Ersterteilung und die Erweiterung der Fahrerlaubnis sind bei der Fahrschule erhältlich.
Führerscheinanträge für die Neuerteilung (nach Entzug) der Fahrerlaubnis erhalten Sie nur beim
Landratsamt Rastatt - Führerscheinstelle -.
Der Führerscheinantrag muß persönlich abgegeben werden unter Vorlage eines neuen biometrischen Lichtbildes und
des Personalausweises bzw. Reisepasses, evtl. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Unterlagen begleitendes Fahren etc.
Die Gebühr zur Antragsbearbeitung beim Bürgerbüro beträgt in der Regel 5 €. In bestimmten Fällen erhöht sich die Gebühr auf 18 €. Auskünfte hierzu erteilt das Bürgerbüro.
Nach Ausstellung des Führescheins wird der Antragsteller bzw. die Fahrschule vom Landratsamt Rastatt - Führerscheinstelle - benachrichtigt.
Bei Rückfragen bezüglich der neuen Führerscheinklassen wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamts Rastatt, Untere Wiesen 6, 76437 Rastatt, Tel.: (07222)381-3250.
