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Allgemeine Informationen

Baugebiete Allgemein
Wiesele / Im Feld in Sulzbach: Das neue Baugebiet erfreut sich großer Beliebtheit.
Wiesele / Im Feld in Sulzbach: Das neue Baugebiet erfreut sich großer Beliebtheit.

"Gaggenau - die familienfreundliche Kommune im Murgtal"

Attraktive Wohngebiete erschließen, die Innenstadt zu einer attraktiven Einkaufsstadt weiterentwickeln, das Vereinsleben stärken sowie neue Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote unterstützen: Das sind die Kernpunkte städtischer Entwicklungspolitik. Ausfluss hieraus ist auch das Angebot von preiswerten Baugrundstücken unterschiedlicher Größen.

Für die Zuteilung städtischer Baugrundstücke in Gaggenau hat der Gemeinderat Vergaberichtlinien beschlossen. Anhand eines vom Bewerber auszufüllendenFragebogens ergibt sich eine Bewertungsziffer, nach der die Grundstücksvergabe erfolgt.

Ergänzend zu diesen Richtlinien wurde ein kommunales Wohnbauförderung erarbeitet. Nach diesem können Bewerber bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen einen Nachlass auf den Kaufpreis von bis zu 20 Prozent erhalten.

Auskunft erteilt Ihnen das Sachgebiet Liegenschaftswesen während der Sprechzeiten (montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr), per Telefon (07225/962-505) oder E-Mail.



Plan Wiesele / Im Feld
Baugebiet Wiesel / Im Feld
Baugebiet Wiesel / Im Feld

Vom Ackerland zum baureifen Grundstück

Baugebiete am Rand der Siedlungsfläche werden durch Bebauungspläne ermöglicht. Diese werden vom Gemeinderat nach dem im Baugesetzbuch formal festgelegten Verfahren als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan bietet die Grundlage für das eigenständige Verfahren der Umlegung. Dabei werden aus den Ursprungsgrundstücken (i.d.R. Wiesen/Ackerland) die Baugrundstücke gebildet.
Daneben bildet der Bebauungsplan (zusammen mit der Satzung der örtlichen Bauvorschriften) die Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben im Baugebiet.
Bauvorhaben müssen außerdem anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (z.B. grundlegende Maßgaben zum Abstandsrecht nach der Landesbauordnung). Hierzu kommen je nach Vorhaben verschiedene Baugenehmigungsverfahren (Kenntnisgabe, vereinfachtes Verfahren und „klassische Baugenehmigung“) in Frage.

Fragen zu baurechtlichen Themen beantwortet Ihnen gerne das Rechts- und Bauordnungsamt während der Sprechzeiten (montags und mittwochs 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) per Telefon (07225/962-651) oder E-Mail.



 

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