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Familien- und Sozialpass: Neue Gutscheinkarten 2016

19.01.2016

Logo Familien- und Sozialpass

Neue Gutscheinkarten 2016: Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass, ein freiwilliges Angebot der Stadt Gaggenau, unterstützt den unten genannten Personenkreis mit folgenden Vergünstigungen:
• 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung in der Stadtbibliothek
• 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau
• 1 x freier Eintritt im Waldseebad Gaggenau
• 1 x freier Eintritt im Murgana Hallenbad
• 1 x freier Eintritt im Unimog-Museum
• 1 x freier Eintritt im Museum Haus Kast Hörden
• 15 % Ermäßigung auf Angebote der Volkshochschule des Landkreises Rastatt gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen (gilt nicht für Vorträge, Fahrten, Einzelveranstaltungen etc.)
• Speziell für Kinder/Jugendliche: Erlass der Passgebühr beim Ferienspaß

Zudem enthält die Gutscheinkarte jeweils 2 Wertgutscheine im Gesamtwert von 15 Euro. Diese sind für Veranstaltungen bzw. die Benutzung folgender Einrichtungen einlösbar:
• Städtische Veranstaltungen des Kulturamts in der Jahnhalle oder in der klag-Bühne, einschließlich Murgl Kindertheater (gilt nur beim Kauf einer Karte im Kulturamt)
• Workshops der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau
• Kurse/Veranstaltungen von KINDgenau e. V. (ausgenommen CHRISTgenau)
• Kurse/Veranstaltungen des Jugend- und Familienzentrums (JuFaZ)
• Besuch des Thermalbades und der Sauna im Rotherma
• Schwimmkurse im Murgana Hallenbad
• Speziell für Kinder/Jugendliche: Kurse/Veranstaltungen des Kulturamts im Rahmen des Ferienspaßprogramms
• Speziell für Erwachsene: Jahresgebühr der Stadtbibliothek

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass wird auf Antrag kostenlos an folgende mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldete Personen ausgegeben:

• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder Häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien oder Alleinerziehende die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mind. 50 % Schwerbehinderung) in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Wohngeldbezieher
• Arbeitslosengeld II-/Sozialgeldbezieher nach SGB II
• Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
• Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Mo. und Mi. 8 - 16 Uhr, Di. 7 Uhr bis 13 Uhr, Do. 8. bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr) beantragt bzw. gegebenenfalls verlängert werden. Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung bzw. Verlängerung entsprechend nachzuweisen durch Geburtsurkunde/n des Kindes/ der Kinder; Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern); bei schwerbehindertem Kind: Schwerbehindertenausweis; Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde; Leistungsbescheid des Jobcenters; Leistungsbescheid des Sozialamtes. Bei Verlängerung wird um Vorlage des Passes gebeten.

Rückfragen zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass können an das Amt für Gesellschaft und Bildung, Jessica Pahl (07225/962-519), gerichtet werden.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: presse@gaggenau.de



 

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