Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Friedhofsverwaltung -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-623 und -620 |
|---|---|
| Telefax: | (07225) 962-370 |
| E-Mail: | friedhofsverwaltung@gaggenau.de |
| Sprechzeiten: |
Mo. - Do. 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Donnerstagnachmittag 14 - 18 Uhr, Freitag 8.30 - 13 Uhr sowie nach Vereinbarung |
Beschreibung:
Die Feuerbestattung ist neben der Erdbestattung die zweite zulässige Bestattungsform.
Die Einäscherung von Verstorbenen darf nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ortspolizeibehörde / Staatsanwaltschaft) und ausschließlich in behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlagen erfolgen.
Die Beisetzung von Aschenurnen ist auf allen städtischen Friedhöfen möglich.
Gebühr:
Die Kosten für die Trauerfeier und Urnenbeisetzung sowie die Grabplatzgebühren haben die bestattungspflichtigen Angehörigen (s. „Bestattung“) zu tragen. Nähere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung.
