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Feuerbestattungen

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Friedhofsverwaltung -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-623 und -620
Telefax: (07225) 962-370
E-Mail: friedhofsverwaltung@gaggenau.de
Sprechzeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Donnerstagnachmittag 14 - 18 Uhr,
Freitag 8.30 - 13 Uhr sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Die Feuerbestattung ist neben der Erdbestattung die zweite zulässige Bestattungsform.
Die Einäscherung von Verstorbenen darf nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ortspolizeibehörde / Staatsanwaltschaft) und ausschließlich in behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlagen erfolgen.
Die Beisetzung von Aschenurnen ist auf allen städtischen Friedhöfen möglich.

Gebühr:
Die Kosten für die Trauerfeier und Urnenbeisetzung sowie die Grabplatzgebühren haben die bestattungspflichtigen Angehörigen (s. „Bestattung“) zu tragen. Nähere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung.



 

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