Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Zur Ausübung der Fischerei benötigen Sie neben der Genehmigung des jeweiligen Gewässereigentümers oder -pächters einen amtlichen Fischereischein. Die erstmalige Ausstellung sowie die jeweiligen Verlängerungen erfolgen durch das Bürgerbüro. Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich bei einem Erstantrag. Bei der Verlängerung des abgelaufenen Fischereischeins können Sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein bis Vollendung des 16. Lebensjahres auszustellen, allerdings darf der Jugendliche dann nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeines die Fischerei ausüben.
Gebühren
Fischereischein auf Lebenszeit: 20 €
Fischereiabgabe:
1 Jahr 8 €
5 Jahre 40 €
10 Jahre 80 €
Verlängerung Fischereiabgabe 7 €
zuzüglich der jeweiligen Gebühr für die Abgabe
Neuausstellung Jugendfischereischein 10 €
| Unterlagen: |
Bei Neuausstellung: Bei Verlängerung: |
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