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Fischereischein

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225)962-444
Telefax: (07225) 962-445
E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de
Sprechzeiten:
Montag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 7.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Zur Ausübung der Fischerei benötigen Sie neben der Genehmigung des jeweiligen Gewässereigentümers oder -pächters einen amtlichen Fischereischein. Die erstmalige Ausstellung sowie die jeweiligen Verlängerungen erfolgen durch das Bürgerbüro. Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich bei einem Erstantrag. Bei der Verlängerung des abgelaufenen Fischereischeins können Sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein bis Vollendung des 16. Lebensjahres auszustellen, allerdings darf der Jugendliche dann nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeines die Fischerei ausüben.

Gebühren

Fischereischein auf Lebenszeit: 20 €

Fischereiabgabe:

1 Jahr 8 €
5 Jahre 40 €
10 Jahre 80 €

Verlängerung Fischereiabgabe 7 €
zuzüglich der jeweiligen Gebühr für die Abgabe

Neuausstellung Jugendfischereischein 10 €

Unterlagen:

Bei Neuausstellung:
Amtliche Fischereiprüfung, 1 Passbild, Personalausweis

Bei Verlängerung:
Fischereischein



 

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